19.04.2013 Aufrufe

Satzung für den Ennepetal - Altenvoerde e.V. - beim CVJM ...

Satzung für den Ennepetal - Altenvoerde e.V. - beim CVJM ...

Satzung für den Ennepetal - Altenvoerde e.V. - beim CVJM ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 10 Der Vorstand<br />

Der Vorstand besteht aus maximal 7 Mitgliedern, nämlich<br />

1. der/dem 1. Vorsitzen<strong>den</strong>,<br />

2. der/dem stellvertreten<strong>den</strong> Vorsitzen<strong>den</strong>,<br />

3. der Schriftführerin/dem Schriftführer,<br />

4. der Kassenwartin/dem Kassenwart,<br />

5. maximal 3 Beisitzerinnen / Beisitzern, die möglichst aus aktiven Mitarbeitern des Vereins<br />

gewählt wer<strong>den</strong>. Die unter 1 - 4 Gewählten sind Vorstand im Sinne des §26 BGB.<br />

Die/der Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende vertreten, jeweils mit einem<br />

anderen Vorstandsmitglied <strong>den</strong> Verein in allen rechtlichen Fällen.<br />

Der Vorstand wird in der Jahreshauptversammlung in geheimer, schriftlicher Wahl <strong>für</strong><br />

zwei Jahre gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Jedes Jahr scheidet die<br />

Hälfte der Vorstandsmitglieder aus. Die zuerst Ausschei<strong>den</strong><strong>den</strong> wer<strong>den</strong> durch Los bestimmt.<br />

Eine Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner<br />

Dienstzeit aus, so kann der Vorstand durch Berufung <strong>den</strong> frei wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Platz bis zur<br />

nächsten Jahreshauptversammlung wieder besetzen.<br />

Mitglied des Vorstandes kann jedes Mitglied wer<strong>den</strong>, das<br />

1. die Grundlagen und Ziele aus §2 dieser <strong>Satzung</strong> <strong>für</strong> sich persönlich bejaht,<br />

2. mindestens 16 Jahre alt ist; die <strong>den</strong> Verein rechtlich vertreten<strong>den</strong> Vorstandsmitglieder<br />

müssen volljährig sein.<br />

§ 11 Aufgaben des Vorstandes<br />

Der Vorstand leitet <strong>den</strong> Verein und wacht darüber, daß die in §2 angegebenen Ziele verwirklicht<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Zu <strong>den</strong> Rechten und Pflichten des Vorstandes gehören insbesondere:<br />

1. die Leitung des Vereins;<br />

2. die Bildung von Gruppen sowie die Berufung ihrer Leiterinnen und Leiter;<br />

3. die Aufnahme und der Ausschluß von Mitgliedern;<br />

4. die Einberufung der Jahreshauptversammlung und die Festsetzung der Tagesordnung<br />

hier<strong>für</strong>;<br />

Der Vorstand trifft sich in der Regel monatlich. Er ist dann beschlußfähig, wenn wenigstens<br />

die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Bezüglich der Art der Abstimmung und<br />

der Sitzungsberichte gelten die Bestimmungen in § 9.<br />

<strong>Satzung</strong> des<br />

<strong>Altenvoerde</strong> * Hochstraße 27 * 58256 <strong>Ennepetal</strong> Seite 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!