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Gemeinde Weimar (Lahn) 35096 Weimar, 12.11.2007 ...

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Niederschrift: Seite - 16 -<br />

Bürgermeister Muth antwortete hierauf, dass nicht, wie von ihm, Herrn<br />

Happel, vorgeschlagen, lediglich eine Auffüllung und Erhöhung des Deiches<br />

erfolgen solle, sondern, dass es hier nicht um eine Deichsanierung gehe. Die<br />

derzeitige Maßnahme erfolge in Absprache mit der Oberen Wasserbehörde.<br />

Mit dem erfolgten Grunderwerb habe sich die <strong>Gemeinde</strong> den Zugang zu<br />

diesem Deichabschnitt gesichert. Bäume haben entfernt werden müssen,<br />

und das Auffüllen mit Erde sei notwendig geworden, da der Sandsackverbau<br />

abgängig sei. Der Erdverbau schütze jetzt die Rückseite des Deiches und<br />

diene der Sicherung dieses Deichabschnittes.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> habe das beauftragte Ingenieurbüro in Verzug gesetzt und<br />

eine letzte Frist bis zum 15.01.2008 gesetzt, um Konzepte vorzulegen.<br />

Ansonsten werde die <strong>Gemeinde</strong> ein anderes Planungsbüro beauftragen. Die<br />

verzögerte Erledigung liege allein in der Veranwortung des Ingenieurbüros.<br />

Herr Happel betonte noch einmal seine Meinung, dass die Kosten für die<br />

Erstellung des Ingenieurgutachtens nicht notwendig gewesen seien und er<br />

sich nicht vorstellen könne, dass weitere Maßnahmen an dieser Stelle<br />

vorgenommen werden.<br />

Bürgermeister Muth entgegnete weiter, dass bei dieser Art der<br />

vorgeschlagenen Vorgehensweise bei einem eventuellen Hochwasser die<br />

Mauer an der Mühle überspült werde, so dass insgesamt nichts gewonnen<br />

wäre.<br />

c) <strong>Gemeinde</strong>vertreter Hans J.Heuser (FBW) erklärte, dass er Fragen zu der im<br />

Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> angebotenen Pflegeberatung in der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung habe. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an seine<br />

Fraktion habe man nicht beantworten können, so dass er nun folgende<br />

Fragen stelle:<br />

1. Bietet die <strong>Gemeinde</strong> diese Beratungen an?<br />

2. Wenn ja, warum wird eine Gebühr erhoben?<br />

3. Wenn nein, kann die <strong>Gemeinde</strong> diese Beratungen nicht selbst erteilen?<br />

4. Wird das Büro kostenlos zur Verfügung gestellt?<br />

5. Ist die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt kostenlos?<br />

6. Können andere Mitbürgerinnen und Mitbürger auch Beratungstätigkeiten<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung durchführen?<br />

Im Sozialgesetzbuch sei geregelt, dass jeder Anspruch auf Beratung über<br />

seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetz habe. Zuständig für die<br />

Beratung seien die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu<br />

machen sind oder die Pflichten zu erfüllen sind.<br />

Der Vorsitzende der <strong>Gemeinde</strong>vertretung gab bekannt, dass Bürgermeister<br />

Muth die Anfragen schriftlich beantworten werde und Durchschriften den<br />

Fraktionen zukommen lasse.<br />

d) Herr Jost-Hendrik Kisslinger (CDU) sprach die Vorfahrtsregelung im Bereich<br />

Geiersbergstraße OT Roth an und teilte mit, dass er von Bürgern<br />

angesprochen wurde auf die Rechts- vor Linksregelung und darauf, dass es<br />

im Winter beim Anfahren auf dem Steilstück zu Problemen kommen könne.<br />

Bürgermeister Muth zeigte sich verwundert über diese Anfrage, da das<br />

<strong>Gemeinde</strong>parlament auch für diesen Bereich die Einrichtung einer Tempo-

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