1 Satzung der Stadt Glauchau über die Stellplatzverpflichtung Die ...
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§ 11<br />
Salvatorische Klausel<br />
Sollten Bestimmungen <strong>die</strong>ses Vertrages ganz o<strong>der</strong> teilweise nicht rechtswirksam o<strong>der</strong> nicht durchführbar<br />
sein o<strong>der</strong> ihre Rechtswirksamkeit o<strong>der</strong> Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch <strong>die</strong> Gültigkeit<br />
<strong>der</strong> übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. <strong>Die</strong> Parteien sind verpflichtet, <strong>die</strong><br />
unwirksam o<strong>der</strong> nicht durchführbaren Bestimmungen <strong>die</strong>ses Vertrages durch eine den Sinn und Zweck<br />
<strong>die</strong>ses Vertrages entsprechende Regelung zu ersetzen.<br />
§ 12<br />
Ausfertigung<br />
<strong>Die</strong>ser Vertrag wird 6fach ausgefertigt. Der Bauherr erhält 2 Ausfertigungen. <strong>Die</strong> Untere<br />
Bauaufsichtsbehörde, <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>kasse, das <strong>Stadt</strong>bauamt und <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>kämmerei erhalten je eine<br />
Ausfertigung.<br />
<strong>Glauchau</strong>, den 01.12.1993 Datum,....................<br />
Für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>: Bauherr:<br />
Karl-Otto Stetter ..........................<br />
Oberbürgermeister Unterschrift<br />
Verteiler :<br />
1. Bauherr 2fach<br />
2. Untere Bauaufsichtsbehörde<br />
3. <strong>Stadt</strong>kasse<br />
4. <strong>Stadt</strong>kämmerei<br />
5. <strong>Stadt</strong>bauamt zu den Akten<br />
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