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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz, Ausgabe 2008, Nr. 16

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Kämmerei/SG Steuern<br />

<strong>Ausgabe</strong> <strong>16</strong>/<strong>2008</strong> - Seite 4<br />

Für nachfolgende Steuerpflichtige liegen Grundsteuerbescheide zur Abholung in <strong>der</strong> Kämmerei/SG Steuern, Untermarkt 17/18, Zimmer<br />

5/6 in 02826 <strong>Görlitz</strong> bereit:<br />

Bescheid-Datum Steuerpflichtige letzte bekannte Anschrift<br />

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung ist keine Aussage ableitbar, dass es sich bei den betroffenen Personen um Steuerschuldner handelt.<br />

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte nach § 3 Abs. 1 Pkt. 3b Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in <strong>der</strong> zurzeit gültigen<br />

Fassung i.V. m. § 122 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) und <strong>der</strong> Bekanntmachungssatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Görlitz</strong> in <strong>der</strong> zurzeit gültigen Fassung<br />

durch Anschlag an den Verkündungstafeln <strong>der</strong> Stadt <strong>Görlitz</strong>.<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Kämmerei/SG Steuern<br />

Für nachfolgende Gebührenpflichtige liegen Abgabenbescheide zur Abholung in <strong>der</strong> Kämmerei/SG Steuern, Untermarkt 17/18, Zimmer<br />

4 in 02826 <strong>Görlitz</strong> bereit:<br />

Bescheid-Datum Gebührenpflichtige/r letzte bekannte Anschrift<br />

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung ist keine Aussage ableitbar, dass es sich bei den betroffenen Personen um Steuerschuldner handelt.<br />

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte nach § 3 Abs. 1 Pkt. 3b Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in <strong>der</strong> zurzeit gültigen<br />

Fassung i.V. m. § 122 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) und <strong>der</strong> Bekanntmachungssatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Görlitz</strong> in <strong>der</strong> zurzeit gültigen Fassung<br />

durch Anschlag an den Verkündungstafeln <strong>der</strong> Stadt <strong>Görlitz</strong>.<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Kämmerei/SG Steuern<br />

Für nachfolgende Steuerpflichtige liegen Grundsteuerbescheide zur Abholung in <strong>der</strong> Kämmerei/SG Steuern, Untermarkt 17/18, Zimmer<br />

5/6 in 02826 <strong>Görlitz</strong> bereit:<br />

Bescheid-Datum Steuerpflichtige letzte bekannte Anschrift<br />

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung ist keine Aussage ableitbar, dass es sich bei den betroffenen Personen um Steuerschuldner handelt.<br />

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte nach § 3 Abs. 1 Pkt. 3b Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in <strong>der</strong> zurzeit gültigen<br />

Fassung i.V. m. § 122 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) und <strong>der</strong> Bekanntmachungssatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Görlitz</strong> in <strong>der</strong> zurzeit gültigen Fassung<br />

durch Anschlag an den Verkündungstafeln <strong>der</strong> Stadt <strong>Görlitz</strong>.<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Kämmerei/SG Steuern<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Für nachfolgende steuerpflichtige Firmen liegen Gewerbesteuerbescheide zur Abholung in <strong>der</strong> Kämmerei/SG Steuern, Untermarkt 17/18,<br />

Zimmer 7 in 02826 <strong>Görlitz</strong> bereit:<br />

Bescheid-Datum Firma letzter bekannter Sitz<br />

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung ist keine Aussage ableitbar, dass es sich bei den betroffenen Firmen um Steuerschuldner handelt.<br />

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte nach § 3 Abs. 1 Pkt. 3b Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in <strong>der</strong> zurzeit gültigen<br />

Fassung i.V. m. § 122 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) und <strong>der</strong> Bekanntmachungssatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Görlitz</strong> in <strong>der</strong> zurzeit gültigen Fassung<br />

durch Anschlag an den Verkündungstafeln <strong>der</strong> Stadt <strong>Görlitz</strong>.

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