Hausordnung - Goethe-Gymnasium Karlsruhe
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<strong>Goethe</strong> – <strong>Gymnasium</strong> <strong>Karlsruhe</strong><br />
<strong>Hausordnung</strong><br />
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9. Elektronische Geräte<br />
Der Gebrauch aller, von den Schüler/innen mitgebrachten elektronischen Geräten (mit<br />
Ausnahme der Taschenrechner) ist in der Schule grundsätzlich untersagt. Mitgeführte<br />
Geräte haben während der gesamten Unterrichtszeit und während der Pausen innerhalb<br />
des Schulgeländes abgeschaltet zu sein. Bei Verstößen werden die Geräte bis zum<br />
Ende der Sekretariatsöffnungszeit am selben Tag eingezogen. Die Eltern werden darüber<br />
benachrichtigt. In begründeten Ausnahmefällen ist die Nutzung nach Genehmigung<br />
einer Lehrkraft oder des Sekretariats möglich.<br />
Den Schüler/innen der Kursstufe ist der Gebrauch von elektronischen Geräten außerhalb<br />
des Unterrichts in bestimmten, ihnen zugewiesenen, Räumen bzw. Bereichen erlaubt.<br />
10. Getränkeautomaten<br />
Die Getränkeautomaten sind für alle Schüler zugänglich. Kaffee und Cappuccino dürfen<br />
nur Schüler ab Klasse 9 konsumieren. Es ist verboten, die Getränke mit in die Unterrichtsräume<br />
zu nehmen. Es ist darauf zu achten, dass die Fußböden im Gebäude<br />
nicht durch die Getränke verschmutzt werden. Die Schulleitung behält sich vor, bei<br />
großen Verunreinigungen den Getränkeautomaten vorübergehend zu sperren.<br />
11. Sachbeschädigung auf dem Schulgelände<br />
Für mutwillige Sachbeschädigungen jedweder Art werden die Urheber haftbar gemacht.<br />
Auch das Bemalen von Bänken und Wänden ist eine Sachbeschädigung. Bei<br />
Feststellung von Beschädigungen ist sofort der Klassenlehrer – in Fachräumen der<br />
Fachlehrer – zu verständigen. Ist dieser nicht zu erreichen, erfolgt umgehend Meldung<br />
an die Direktion. Es ist streng verboten irgendwelche Gegenstände aus dem Fenster zu<br />
werfen. Schüler, die dagegen verstoßen, werden für mögliche Schäden haftbar gemacht<br />
und bestraft.<br />
12. Waffen<br />
Das Mitführen jeglicher Art von Waffen ist strengstens untersagt.<br />
13. Fahrräder<br />
Die Fahrradständer im Fahrradkeller müssen benutzt werden. Sowohl auf dem Schulhof<br />
als auch an anderen Stellen, wie z.B. auf den Gehwegen in der Nähe des Schulhauses<br />
bzw. Schuleinganges dürfen keine Fahrräder abgestellt werden. Mit Schadenersatzansprüchen<br />
geschädigter Hauseigentümer bzw. der Entfernung von Amts wegen<br />
durch den Hausmeister bzw. die Polizeibehörden muss gerechnet werden. Den Schülern<br />
wird der Abschluss einer privaten Versicherung<br />
(z.B. BGV-Schülerversicherung) empfohlen.<br />
<strong>Hausordnung</strong>_2011-2012.doc 3