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Hausordnung - Goethe-Gymnasium Karlsruhe

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<strong>Goethe</strong> – <strong>Gymnasium</strong> <strong>Karlsruhe</strong><br />

<strong>Hausordnung</strong><br />

________________________________________________________________<br />

9. Elektronische Geräte<br />

Der Gebrauch aller, von den Schüler/innen mitgebrachten elektronischen Geräten (mit<br />

Ausnahme der Taschenrechner) ist in der Schule grundsätzlich untersagt. Mitgeführte<br />

Geräte haben während der gesamten Unterrichtszeit und während der Pausen innerhalb<br />

des Schulgeländes abgeschaltet zu sein. Bei Verstößen werden die Geräte bis zum<br />

Ende der Sekretariatsöffnungszeit am selben Tag eingezogen. Die Eltern werden darüber<br />

benachrichtigt. In begründeten Ausnahmefällen ist die Nutzung nach Genehmigung<br />

einer Lehrkraft oder des Sekretariats möglich.<br />

Den Schüler/innen der Kursstufe ist der Gebrauch von elektronischen Geräten außerhalb<br />

des Unterrichts in bestimmten, ihnen zugewiesenen, Räumen bzw. Bereichen erlaubt.<br />

10. Getränkeautomaten<br />

Die Getränkeautomaten sind für alle Schüler zugänglich. Kaffee und Cappuccino dürfen<br />

nur Schüler ab Klasse 9 konsumieren. Es ist verboten, die Getränke mit in die Unterrichtsräume<br />

zu nehmen. Es ist darauf zu achten, dass die Fußböden im Gebäude<br />

nicht durch die Getränke verschmutzt werden. Die Schulleitung behält sich vor, bei<br />

großen Verunreinigungen den Getränkeautomaten vorübergehend zu sperren.<br />

11. Sachbeschädigung auf dem Schulgelände<br />

Für mutwillige Sachbeschädigungen jedweder Art werden die Urheber haftbar gemacht.<br />

Auch das Bemalen von Bänken und Wänden ist eine Sachbeschädigung. Bei<br />

Feststellung von Beschädigungen ist sofort der Klassenlehrer – in Fachräumen der<br />

Fachlehrer – zu verständigen. Ist dieser nicht zu erreichen, erfolgt umgehend Meldung<br />

an die Direktion. Es ist streng verboten irgendwelche Gegenstände aus dem Fenster zu<br />

werfen. Schüler, die dagegen verstoßen, werden für mögliche Schäden haftbar gemacht<br />

und bestraft.<br />

12. Waffen<br />

Das Mitführen jeglicher Art von Waffen ist strengstens untersagt.<br />

13. Fahrräder<br />

Die Fahrradständer im Fahrradkeller müssen benutzt werden. Sowohl auf dem Schulhof<br />

als auch an anderen Stellen, wie z.B. auf den Gehwegen in der Nähe des Schulhauses<br />

bzw. Schuleinganges dürfen keine Fahrräder abgestellt werden. Mit Schadenersatzansprüchen<br />

geschädigter Hauseigentümer bzw. der Entfernung von Amts wegen<br />

durch den Hausmeister bzw. die Polizeibehörden muss gerechnet werden. Den Schülern<br />

wird der Abschluss einer privaten Versicherung<br />

(z.B. BGV-Schülerversicherung) empfohlen.<br />

<strong>Hausordnung</strong>_2011-2012.doc 3

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