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Satzung - Golfclub Bayreuth

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) der Spiel- und Vorgabenausschuß<br />

2. Der Spiel- und Vorgabenausschuß ist für die sportlichen und vorgabenrechtlichen<br />

Belange des Clubs im Rahmen der Regeln des Deutschen Golf Verbandes e. V.<br />

zuständig.<br />

Der Spiel- und Vorgabenausschuß wird von dem Vorstand mit einfacher Mehrheit der<br />

anwesenden Vorstandsmitglieder jeweils für die Dauer der eigenen Wahlperiode<br />

gewählt.<br />

Dem Spiel- und Vorgabenausschuß gehören der Spielführer und ein<br />

Vorstandsmitglied, sowie drei weitere aktive Clubmitglieder an, die durch den Vorstand<br />

bestimmt werden. Die jeweiligen Pros können zu den Sitzungen als Berater eingeladen<br />

werden.<br />

Dem Spiel- und Vorgabenausschuß wird Vollmacht zur Regelung der ihm durch die<br />

Verbandsordnungen des Deutschen Golf Verbandes e. V. zugewiesenen Aufgaben<br />

erteilt.<br />

3. Der Jugendausschuß ist für die Führung und Ausbildung der Jugendlichen zuständig.<br />

Der Vorstand bestellt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder<br />

jeweils für die Dauer der eigenen Wahlperiode einen Jugendausschuß.<br />

4. Der Vorstand kann aus dem Kreise der Mitglieder weitere Ausschüsse für besondere<br />

Aufgaben einsetzen.<br />

5. Die Ausschüsse haben, falls die Mitgliederversammlung nicht ein anderes bestimmt,<br />

nur beratende Funktion.<br />

6. Mit Ausnahme des Spielausschusses bestimmen die Ausschüsse ihre jeweiligen<br />

Vorsitzenden und Stellvertreter selbst.<br />

Hinsichtlich der Beschlüsse der Ausschüsse gilt § 9 dieser <strong>Satzung</strong> entsprechend.<br />

Über Beschlüsse der Ausschüsse ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom<br />

Sitzungsleiter zu unterschreiben und den Ausschußmitgliedern und dem Vorstand<br />

zuzuleiten ist. Über Empfehlungen der Ausschüsse hat der Vorstand zu beschließen.<br />

Der Vorstand kann den Ausschüssen in besonderen Fällen einzelne Aufgaben zur<br />

selbständigen Erledigung übertragen.<br />

§ 12<br />

<strong>Satzung</strong>sänderungen – Auflösung des Clubs<br />

1. Änderungen der <strong>Satzung</strong> bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit<br />

einer Mehrheit von ¾ der bei der Beschlußfassung abgegebenen gültigen Stimmen.<br />

Beabsichtigte <strong>Satzung</strong>sänderungen sind den Mitgliedern bei der Einberufung der<br />

Mitgliederversammlung, die darüber beschließen soll, schriftlich bekanntzugeben.<br />

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