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Betrieb und Instandhaltung von begehbaren Leitungsgängen

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Leitfaden Planung, Bau <strong>und</strong><br />

<strong>Betrieb</strong> <strong>von</strong> <strong>begehbaren</strong><br />

<strong>Leitungsgängen</strong><br />

2. Teil: <strong>Betrieb</strong> <strong>und</strong> <strong>Instandhaltung</strong> <strong>von</strong> <strong>begehbaren</strong> <strong>Leitungsgängen</strong><br />

1 Vorbemerkungen<br />

Begehbare Leitungsgänge sind<br />

vorwiegend unterirdische bauliche<br />

Anlagen zur Verlegung <strong>und</strong> zum <strong>Betrieb</strong><br />

<strong>von</strong> Rohrleitungen sowie Kabeln<br />

der Ver- <strong>und</strong> Entsorgung für Wohn-,<br />

Gewerbe- <strong>und</strong> Industrieflächen. Sie<br />

ermöglichen eine ständige Bedienung<br />

sowie weitgehend aufgrabungsfreie<br />

<strong>Instandhaltung</strong>, Komplettierung,<br />

Austausch <strong>und</strong> Rückbau <strong>von</strong><br />

Leitungen im unterirdischen Bauraum.<br />

Zur uneingeschränkten Nutzung<br />

der Leitungsgänge unterliegen<br />

sie der Unterhaltung.<br />

Für die Bewirtschaftung begehbarer<br />

Leitungsgänge werden im 2. Teil<br />

des Leitfadens allgemein anerkannte<br />

Gr<strong>und</strong>lagen zu betrieblichen Abläufen,<br />

zur Ausgestaltung bzw. Ausstattung<br />

<strong>und</strong> zur <strong>Instandhaltung</strong> der Leitungsgänge<br />

sowie seiner Anlagenteile<br />

vorgegeben.<br />

Die Autoren <strong>und</strong> Mitglieder des Arbeitskreises<br />

der GSTT Nr. 4 Grabenloses<br />

Bauen Leitungsgänge, technische<br />

<strong>und</strong> betriebliche Aspekte für<br />

Neubau <strong>und</strong> Sanierung können dabei<br />

auf <strong>Betrieb</strong>serfahrungen zu <strong>begehbaren</strong><br />

<strong>Leitungsgängen</strong> <strong>von</strong> über 20 bis<br />

30 Jahren zurückgreifen.<br />

Der Teil 2 des Leitfadens soll Eigentümer<br />

<strong>und</strong> Betreiber <strong>von</strong> <strong>begehbaren</strong><br />

<strong>Leitungsgängen</strong> in die Lage<br />

versetzen, ihre Anlagen nach technischen<br />

<strong>und</strong> wirtschaftlichen Zielen<br />

zu unterhalten <strong>und</strong> die Nutzungsbedingungen<br />

langfristig, uneingeschränkt,<br />

sicher <strong>und</strong> flexibel zu gestalten.<br />

2 Rechtlich-organisatorische<br />

Voraussetzungen<br />

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße<br />

Bewirtschaftung begehbarer<br />

Leitungsgänge sind vertragliche Vereinbarungen<br />

zur ständigen Nutzung<br />

der Anlagen.<br />

Dabei sind verschiedene Rechts<strong>und</strong><br />

Beteiligungsverhältnisse möglich.<br />

Unter Beachtung der zum Teil<br />

komplizierten rechtlichen Lage bezüglich<br />

der Eigentumsverhältnisse<br />

sowie wege- <strong>und</strong> gestattungsrechtlicher<br />

Voraussetzungen sollen die vertraglichen<br />

Regelungen auf eine vorteilhafte<br />

Nutzung der Leitungsgänge<br />

im Sinne des Allgemeinwohls zielen<br />

als auch der unternehmerischen<br />

Zweckbestimmung dienen.<br />

Bei der Bestimmung <strong>von</strong> Rechten<br />

<strong>und</strong> Pflichten des Betreiber- bzw. Verwaltungsunternehmens<br />

sind zum einen<br />

die hoheitlichen Rechte der Kommune<br />

als auch die privatrechtlichen<br />

Interessen der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

zu berücksichtigen.<br />

In einer Vereinbarung, z. B. Verwaltungs-<br />

oder <strong>Betrieb</strong>sführungsvertrag<br />

zwischen dem Eigentümer <strong>und</strong> dem<br />

Betreiber sind unabhängig <strong>von</strong> der<br />

Wahl der Rechtsform vor allem die<br />

haushalterischen Gr<strong>und</strong>lagen mit<br />

vermögens-, bilanz- <strong>und</strong> steuerwirksamen<br />

Aufgaben zu klären.<br />

Ausgehend <strong>von</strong> betriebsfähigen<br />

<strong>Leitungsgängen</strong> sind die vertraglichen<br />

Beziehungen zwischen dem Verwalter<br />

bzw. Betreiber <strong>und</strong> den jeweiligen<br />

Nutzern (Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsunternehmen)<br />

auszugestalten. Die<br />

vornehmlich über Nutzungsverträge<br />

geregelten Rechte <strong>und</strong> Pflichten sind<br />

Gr<strong>und</strong>lage der im Teil 2 genannten<br />

Aussagen zur Ausgestaltung der Leitungsgänge,<br />

zu betrieblichen Abläufen<br />

sowie den Gr<strong>und</strong>sätzen der <strong>Instandhaltung</strong>.<br />

Die konkreten organisatorischen<br />

Maßnahmen werden maßgeblich<br />

über eine <strong>Betrieb</strong>sordnung <strong>und</strong> der<br />

ihr nachgeordneten Regelungen wie<br />

Sicherheitsplan, <strong>Instandhaltung</strong>splan,<br />

Melde- <strong>und</strong> Nachweisordnungen vereinbart.<br />

Dabei sind die rechtlichen<br />

Gr<strong>und</strong>sätze zur Haftung, Organisations-<br />

<strong>und</strong> Aufsichtspflicht einzubeziehen.<br />

Für die <strong>Betrieb</strong>sstättenverantwortung<br />

des Betreibers sollten entsprechende<br />

Versicherungen abgeschlossen<br />

werden.<br />

3 Bauliche Unterhaltung<br />

3.1 Gegenstand<br />

Die bauliche Unterhaltung <strong>von</strong> <strong>begehbaren</strong><br />

<strong>Leitungsgängen</strong> umfasst<br />

alle Voraussetzungen zur Gewährleistung<br />

des uneingeschränkten <strong>und</strong><br />

ordnungsgemäßen <strong>Betrieb</strong>es der Leitungssysteme<br />

in den <strong>begehbaren</strong> <strong>Leitungsgängen</strong>,<br />

insbesondere<br />

■ Bestand <strong>und</strong> volle Funktionsfähigkeit<br />

aller Anlagenteile wie Leitungsgangstrecken,<br />

Bauwerke, Lager- <strong>und</strong><br />

Unterstützungskonstruktionen <strong>und</strong><br />

betriebliche Einrichtungen<br />

■ Kontrolle bzw. Überwachung der<br />

<strong>Betrieb</strong>sbedingungen für die Leitungssysteme<br />

in den <strong>Leitungsgängen</strong>,<br />

vor allem Begehungs-, Arbeits- <strong>und</strong><br />

Sicherheitsbedingungen, klimatische

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