Die Entwicklung des Postwesens in Heggen. - Heimatbund Finnentrop
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möglicht, sog. Post-Briefsammlungen, deren Stellen<strong>in</strong>haber<br />
dies im Nebenamt betreiben konnten.<br />
E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Posthilfsstelle <strong>in</strong> <strong>Heggen</strong> 1885<br />
Nun war es auch für <strong>Heggen</strong> soweit. Am<br />
29.07.1885 wurde der Gastwirt Franz Wilmes im<br />
<strong>Die</strong>nstzimmer <strong>des</strong> Postamtes F<strong>in</strong>nentrop dienstlich<br />
verpflichtet und vereidigt. Er wurde beauftragt, im<br />
Nebenamte e<strong>in</strong>e Posthilfsstelle zu führen. Gleichzeitig<br />
wurden ihm die Bed<strong>in</strong>gungen für die Annahme der<br />
Posthilfsstelle ausgehändigt, die er zu unterschreiben<br />
hatte:<br />
- Der Stellen<strong>in</strong>haber bekleidet e<strong>in</strong> unbesoldetes Ehrenamt.<br />
- <strong>Die</strong> Oberpostdirektion zahlt e<strong>in</strong>e Entschädigung von<br />
30 Mark jährlich für die Hergabe von Räumen und zur<br />
Ermöglichung gesicherter Aufbewahrung von Sendungen.<br />
- Der Stellen<strong>in</strong>haber ist nicht zum Tragen e<strong>in</strong>er Uniform<br />
berechtigt. (<strong>Die</strong> Erlaubnis, e<strong>in</strong>e Uniform zu tragen,<br />
war damals e<strong>in</strong>e besondere Auszeichnung.)<br />
- <strong>Die</strong> Oberpostdirektion kann ihm jederzeit ohne Angabe<br />
von Gründen kündigen oder die Posthilfsstelle<br />
auflösen.<br />
- Der Stellen<strong>in</strong>haber muß sich bei Verh<strong>in</strong>derung durch<br />
e<strong>in</strong> erwachsenes Familienmitglied oder e<strong>in</strong>e andere<br />
zuverlässige Person vertreten lassen. (Das heißt, er<br />
muß jederzeit selbst für Vertretungen sorgen - und das<br />
bei den verhältnismäßig langen Öffnungszeiten der<br />
<strong>Die</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>Postwesens</strong> <strong>in</strong> <strong>Heggen</strong><br />
Posthilfsstelle.)<br />
- Er haftet mit se<strong>in</strong>em eigenen Vermögen für alle<br />
Schäden, die von ihm oder se<strong>in</strong>em Vertreter verursacht<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
- Er hat für e<strong>in</strong>en genügend großen Vorrat an Formularen<br />
zu sorgen, die er selbst gegen Barzahlung vom<br />
Postamt F<strong>in</strong>nentrop zu beziehen hat.<br />
Das waren sicherlich ke<strong>in</strong>e großzügigen Konditionen,<br />
die dem Inhaber e<strong>in</strong>er Posthilfsstelle e<strong>in</strong>geräumt<br />
wurden.<br />
Man kann nur vermuten, daß Franz Wilmes im<br />
stillen e<strong>in</strong>e Umsatzsteigerung für se<strong>in</strong>e Gaststätte<br />
durch die E<strong>in</strong>richtung der Posthilfsstelle e<strong>in</strong>kalkulierte<br />
und dafür diese Bed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> Kauf nahm.<br />
Bei der Aufzählung der Hauptberufe weiterer<br />
Posthilfsstellen-Inhaber im Amtsblatt der Königlichen<br />
Regierung <strong>in</strong> Arnsberg fällt jedenfalls auf, daß viele<br />
Gastwirte darunter waren.<br />
Franz Wilmes wurde auch vereidigt. Er schwor<br />
am 29.07.1885 „....zu Gott dem Allmächtigen und<br />
Allwissenden, daß er se<strong>in</strong>er Königlichen Majestät von<br />
Preußen, se<strong>in</strong>em Allergnädigsten Herrn, untertänig,<br />
treu und gehorsam se<strong>in</strong> werde und vermöge se<strong>in</strong>es<br />
Amtes obliegende Pflichten nach bestem Wissen und<br />
Gewissen genau erfüllen, die Verfassung gewissenhaft<br />
beachten und den Anordnungen Se<strong>in</strong>er Majestät <strong>des</strong><br />
Deutschen Kaisers Folge leisten wolle, so wahr ihm<br />
<strong>Die</strong> Post im Haus von Johann Peter Wilmes (Hellen) – vor dem Haus e<strong>in</strong> Briefträger mit Postkarre.<br />
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