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Die Entwicklung des Postwesens in Heggen. - Heimatbund Finnentrop

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möglicht, sog. Post-Briefsammlungen, deren Stellen<strong>in</strong>haber<br />

dies im Nebenamt betreiben konnten.<br />

E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Posthilfsstelle <strong>in</strong> <strong>Heggen</strong> 1885<br />

Nun war es auch für <strong>Heggen</strong> soweit. Am<br />

29.07.1885 wurde der Gastwirt Franz Wilmes im<br />

<strong>Die</strong>nstzimmer <strong>des</strong> Postamtes F<strong>in</strong>nentrop dienstlich<br />

verpflichtet und vereidigt. Er wurde beauftragt, im<br />

Nebenamte e<strong>in</strong>e Posthilfsstelle zu führen. Gleichzeitig<br />

wurden ihm die Bed<strong>in</strong>gungen für die Annahme der<br />

Posthilfsstelle ausgehändigt, die er zu unterschreiben<br />

hatte:<br />

- Der Stellen<strong>in</strong>haber bekleidet e<strong>in</strong> unbesoldetes Ehrenamt.<br />

- <strong>Die</strong> Oberpostdirektion zahlt e<strong>in</strong>e Entschädigung von<br />

30 Mark jährlich für die Hergabe von Räumen und zur<br />

Ermöglichung gesicherter Aufbewahrung von Sendungen.<br />

- Der Stellen<strong>in</strong>haber ist nicht zum Tragen e<strong>in</strong>er Uniform<br />

berechtigt. (<strong>Die</strong> Erlaubnis, e<strong>in</strong>e Uniform zu tragen,<br />

war damals e<strong>in</strong>e besondere Auszeichnung.)<br />

- <strong>Die</strong> Oberpostdirektion kann ihm jederzeit ohne Angabe<br />

von Gründen kündigen oder die Posthilfsstelle<br />

auflösen.<br />

- Der Stellen<strong>in</strong>haber muß sich bei Verh<strong>in</strong>derung durch<br />

e<strong>in</strong> erwachsenes Familienmitglied oder e<strong>in</strong>e andere<br />

zuverlässige Person vertreten lassen. (Das heißt, er<br />

muß jederzeit selbst für Vertretungen sorgen - und das<br />

bei den verhältnismäßig langen Öffnungszeiten der<br />

<strong>Die</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>Postwesens</strong> <strong>in</strong> <strong>Heggen</strong><br />

Posthilfsstelle.)<br />

- Er haftet mit se<strong>in</strong>em eigenen Vermögen für alle<br />

Schäden, die von ihm oder se<strong>in</strong>em Vertreter verursacht<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

- Er hat für e<strong>in</strong>en genügend großen Vorrat an Formularen<br />

zu sorgen, die er selbst gegen Barzahlung vom<br />

Postamt F<strong>in</strong>nentrop zu beziehen hat.<br />

Das waren sicherlich ke<strong>in</strong>e großzügigen Konditionen,<br />

die dem Inhaber e<strong>in</strong>er Posthilfsstelle e<strong>in</strong>geräumt<br />

wurden.<br />

Man kann nur vermuten, daß Franz Wilmes im<br />

stillen e<strong>in</strong>e Umsatzsteigerung für se<strong>in</strong>e Gaststätte<br />

durch die E<strong>in</strong>richtung der Posthilfsstelle e<strong>in</strong>kalkulierte<br />

und dafür diese Bed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> Kauf nahm.<br />

Bei der Aufzählung der Hauptberufe weiterer<br />

Posthilfsstellen-Inhaber im Amtsblatt der Königlichen<br />

Regierung <strong>in</strong> Arnsberg fällt jedenfalls auf, daß viele<br />

Gastwirte darunter waren.<br />

Franz Wilmes wurde auch vereidigt. Er schwor<br />

am 29.07.1885 „....zu Gott dem Allmächtigen und<br />

Allwissenden, daß er se<strong>in</strong>er Königlichen Majestät von<br />

Preußen, se<strong>in</strong>em Allergnädigsten Herrn, untertänig,<br />

treu und gehorsam se<strong>in</strong> werde und vermöge se<strong>in</strong>es<br />

Amtes obliegende Pflichten nach bestem Wissen und<br />

Gewissen genau erfüllen, die Verfassung gewissenhaft<br />

beachten und den Anordnungen Se<strong>in</strong>er Majestät <strong>des</strong><br />

Deutschen Kaisers Folge leisten wolle, so wahr ihm<br />

<strong>Die</strong> Post im Haus von Johann Peter Wilmes (Hellen) – vor dem Haus e<strong>in</strong> Briefträger mit Postkarre.<br />

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