RBK - Hessische Landesbahn GmbH
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Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Allgemeiner Teil - <strong>RBK</strong><br />
4.3 Umsatzsteuer<br />
Die vom Zugangsberechtigten nach den Entgeltgrundsätzen des EIU zu entrich-<br />
tenden Entgelte werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils<br />
gültigen Höhe berechnet.<br />
4.4 Zahlungsweise<br />
Das zu entrichtende Entgelt hat der Zugangsberechtigte auf seine Kosten grundsätzlich<br />
binnen einer Woche nach Rechnungsstellung auf ein von dem EIU zu<br />
bestimmendes Konto zu überweisen.<br />
4.5 Aufrechnungsbefugnis<br />
Die Vertragspartner können gegen Forderungen des jeweils anderen Vertragspartners<br />
nur aufrechnen, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig<br />
festgestellt sind.<br />
5. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien<br />
5.1 Grundsätze<br />
5.1.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit,<br />
die den Besonderheiten bei der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur Rechnung<br />
trägt und negative Auswirkungen auf die andere Vertragspartei so gering wie<br />
möglich hält.<br />
5.1.2 Zur Gewährleistung der Sicherheit und Effizienz bei der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur<br />
übermitteln sich die Vertragsparteien gegenseitig und unverzüglich<br />
alle notwendigen Informationen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf gefährliche<br />
Ereignisse.<br />
5.1.3 Die Vertragsparteien benennen im Vertrag eine oder mehrere Person(en) bzw.<br />
Stelle(n), die befugt und in der Lage ist (sind), binnen kürzester Zeit betriebliche<br />
Entscheidungen in deren Namen zu treffen.<br />
Stand: 01.11.08 Seite 12 von 29