Vorschriften-Hinweise -Rosenmontag 2013.pdf - Kempener ...
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<strong>Kempener</strong> Karnevals-Verein 1914 e.V.<br />
eine Seitenbeplankung als seitlichen Radschutz anbringen<br />
einen Aufbau errichten, der die zulässigen Achslasten (und Originalabmessungen des<br />
Fahrzeugs) (siehe Fahrzeugpapiere) nicht überschreitet<br />
Personen auf einem mind. 2-achsigen Anhänger transportieren, wenn die Brüstungshöhe<br />
mind. 1.000 mm beträgt. Beim Mitführen von sitzenden Personen oder Kindern<br />
reichen 800 mm.<br />
Sitzbänke, Tische und sonstige Auf- und Einbauten müssen mit dem Fahrzeug fest<br />
verbunden sein. Die Verbindungen müssen den üblichen Belastungen bei einer solchen<br />
Veranstaltung standhalten (Verschraubungen etc.)<br />
Ein- und Ausstiege sollten möglichst hinten zur Fahrtrichtung sein, auf keinen Fall jedoch<br />
zwischen zwei miteinander verbundenen Fahrzeugteilen.<br />
Die Trittfläche muss tritt- und rutschfest sein.<br />
Jede Person muss sich festhalten können<br />
7.2 Teilnahme mit TÜV-Gutachten<br />
Wenn Ihr Karnevalswagen auf einem bisher nicht zugelassenen Anhänger neu aufgebaut<br />
werden soll, beachten Sie bitte, dass dann in jedem Fall ein TÜV-Gutachten erforderlich<br />
ist. Das „TÜV-Gutachten“ kann bereits erstellt werden, wenn sich der Wagen noch im<br />
Rohbau befindet.<br />
Entscheidend ist, dass die Endmaße der Aufbauten, ihre Befestigung und alle für die Sicherheit<br />
relevanten Aspekte bereits überprüft werden können.<br />
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihren Wagen ein TÜV-Gutachten erforderlich ist oder ob die<br />
geplante Wagengestaltung überhaupt abnahmefähig ist, sprechen Sie bitte den TÜV möglichst<br />
frühzeitig an. Sie werden dort beraten. Eine Liste der örtlichen Ansprechpartner ist<br />
beigefügt.<br />
7.3 Teilnahme durch kurz entschlossene<br />
Für kurz entschlossene Karnevalisten: Problemlos können Sie auch kurzfristig einen Wagen<br />
herrichten, wenn Sie ein zugelassenes oder mit gültiger Betriebserlaubnis versehenes<br />
Fahrzeug verwenden und den Wagenschmuck auf die o.g. Beplankung und leichte Aufbauten<br />
beschränken.<br />
Entscheidend für die „Zugteilnahme“ ist, dass das Fahrzeug termingerecht beim Vorstand<br />
angemeldet wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Beachten Sie deshalb den<br />
Anmeldetermin.<br />
8 Anforderungen an die Überprüfung auf Verkehrssicherheit<br />
In aller Regel werden für die Motivwagen „ältere“ landwirtschaftliche Anhänger ohne gültige<br />
Betriebserlaubnis verwendet. Für diese Wagen muss wie beschrieben ein Gutachten<br />
erstellt werden.<br />
Selbst wenn in den Folgejahren der Aufbau nicht verändert wird, muss der Wagen jährlich<br />
erneut geprüft und das Gutachten verlängert werden<br />
Wenn für die „Fahrgestelle“ einmal ein Gutachten erstellt wurde, ist die erneute Vorstellung<br />
in den Folgejahren selbst bei vollständig neu gestalteten Aufbauten wenig problematisch.<br />
Entscheidend ist, dass die Fahrzeuge ausreichend gewartet werden.<br />
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