Richtlinie - Bereitschaften - Bayerisches Rotes Kreuz
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Umsetzung der <strong>Richtlinie</strong> des Sanitäts- und<br />
Betreuungsdienstes<br />
Die folgende Darstellung soll keine Begehrlichkeiten wecken! Es sind<br />
primär bereits vorhandene Fahrzeuge und Material einzusetzen!<br />
Absolute Flexibilität bei der Umsetzung<br />
Der BV wird für die Alarmierbarmachung der Kontingente eine<br />
Datenerhebung bei den Kreisverbänden vornehmen<br />
Die Einheiten müssen bayernweit gleichermaßen alarmierbar gemacht<br />
werden<br />
Die Umsetzung der <strong>Richtlinie</strong> soll bis spätestens 30.06.2010<br />
abgeschlossen sein. Die SEG-<strong>Richtlinie</strong> 76/98 wird damit abgelöst.<br />
<strong>Richtlinie</strong> des Sanitäts- und Betreuungsdienstes 2.1 / Folie 2 BRK-LGSt / Ce