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Richtlinie - Bereitschaften - Bayerisches Rotes Kreuz

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Umsetzung der <strong>Richtlinie</strong> des Sanitäts- und<br />

Betreuungsdienstes<br />

Die folgende Darstellung soll keine Begehrlichkeiten wecken! Es sind<br />

primär bereits vorhandene Fahrzeuge und Material einzusetzen!<br />

Absolute Flexibilität bei der Umsetzung<br />

Der BV wird für die Alarmierbarmachung der Kontingente eine<br />

Datenerhebung bei den Kreisverbänden vornehmen<br />

Die Einheiten müssen bayernweit gleichermaßen alarmierbar gemacht<br />

werden<br />

Die Umsetzung der <strong>Richtlinie</strong> soll bis spätestens 30.06.2010<br />

abgeschlossen sein. Die SEG-<strong>Richtlinie</strong> 76/98 wird damit abgelöst.<br />

<strong>Richtlinie</strong> des Sanitäts- und Betreuungsdienstes 2.1 / Folie 2 BRK-LGSt / Ce

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