BDFA-Wettbewerbsbestimmungen - LFVB
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Die Vorsitzenden der Landesverbände treffen mit den Ausrichterclubs und, sofern vorhanden, den Regionsleitern die<br />
Vorbereitungen für den technischen und zeitlichen Ablauf der Landesfilmfestivals.<br />
Die Termine der Landesfilmfestivals werden den Clubvorständen vom zuständigen Landesverband mindestens zwei<br />
Monate vorher schriftlich bekannt gegeben. Weitere Regelungen bezüglich Fristen für die Meldung, Filmeinreichung und<br />
Durchführung der Landesfilmfestivals treffen die Landesverbände in eigener Zuständigkeit, soweit nicht Regelungen des<br />
Bundes berührt werden (z.B. Veranstaltungs- und Meldetermine)<br />
1. 2. und 3. Preise werden in Form von Urkunden vergeben. Außerdem können "Anerkennungen" (für besondere<br />
Teilleistungen im Film) ausgesprochen werden. Die Vergabe von Medaillen oder Sonderpreisen ist möglich.<br />
Eine Weitermeldung zur 3. Wettbewerbsebene erfolgt unabhängig von vergebenen Preisen durch ein Auswahlgremium.<br />
Die Zusammensetzung der Jury und des Auswahlgremiums wird vom zuständigen Landesverband festgelegt. Das<br />
Auswahlgremium darf nicht identisch mit der Jury sein. Es besteht aus mindestens 3 Personen. Das Auswahlgremium<br />
tagt nicht öffentlich und entscheidet mit Mehrheit.<br />
Im Auswahlgremium muss mindestens eine in Bundesfilmfestivals erfahrene Person vertreten sein.<br />
Mit der Weitermeldung empfiehlt das Auswahlgremium zugleich die Zuordnung zu einem bestimmten Bundesfilmfestival,<br />
wenn der Autor dies nicht in seinem Originalmeldebogen getan hat oder seinen Film so zugeordnet hat, dass das im<br />
Widerspruch zum Charakter des vom Autor benannten Bundesfilmfestivals steht. Das Auswahlgremium sollte in jedem<br />
Fall eine Übereinstimmung mit dem Autor anstreben. Erfolgt keine Einigung, so entscheidet das Auswahlgremium.<br />
Bei Nichtweitermeldung steht dem Autor ein Einspruchsrecht zu. Der Einspruch ist über den zuständigen Landesverband<br />
beim Vorstand des <strong>BDFA</strong> formlos sowie unter Einsendung des unveränderten Filmes und des Originalmeldebogens<br />
vorzubringen. Über die Zulassung des Filmes zu einem Bundesfilmfestival entscheidet ein vom <strong>BDFA</strong>-Vorstand<br />
einberufenes Gremium. Der Leiter des Gremiums teilt die Entscheidung den Autoren, den zuständigen<br />
Landesverbandsvorsitzenden und ggf. den betreffenden Ausrichtern der Bundesfilmfestivals mit. Die Kosten für Hin- und<br />
Rücksendung seines Films trägt der Autor. Die Tagungen des Gremiums sowie Einsendetermin, Zeitpunkt,<br />
Ansprechpartner werden rechtzeitig vor den Bundesfilmfestivals in film&video bekannt gegeben.<br />
3.(3) Dritte Wettbewerbsebene<br />
Wettbewerbe der dritten Ebene sind Bundesfilmfestivals. Sie werden für folgende Filmkategorien durchgeführt:<br />
• Animations- und Trickfilm<br />
• Videoclip<br />
• Dokumentarfilm<br />
• Fantasie- Experimentalfilm<br />
• Familienfilm<br />
• Sportfilm<br />
• Reisefilm<br />
• Reportage-, Unterrichts- und Kamerafilm<br />
• Spielfilm<br />
• Folklore- und Lokalchronikfilm<br />
• Naturfilm<br />
Die Kategorie Stimmungsfilm wird bei den Kategorien geführt, die thematisch dem Filminhalt entsprechen (z.B. Natur,<br />
Reise, Fantasie, Sport u.a.)<br />
Die Originalmeldebögen der zu den Bundesfilmfestivals gemeldeten Filme müssen nach Beendigung des<br />
Landesfilmfestivals umgehend dem Ausrichter zugesandt werden. Die Filme müssen mindestens 14 Tage vor Beginn<br />
des Festivals beim Ausrichter vorliegen. Spätere Einsendungen können vom Festival ausgeschlossen werden.<br />
Jeder Film erhält eine Teilnahmeurkunde. Preise für die Filme werden in Form von Gold-, Silber- und Bronzemedaillen<br />
vergeben. Die Vergabe von Sonderpreisen ist möglich.<br />
Ein Auswahlgremium wählt ohne Rücksicht auf die Bewertung Filme für das <strong>BDFA</strong> Filmarchiv und zur Teilnahme an den<br />
Deutschen Filmfestspielen (DAFF) aus.<br />
Der Leiter des Auswahlgremiums wird vom <strong>BDFA</strong>-Vorstand berufen. Er verfügt über 2 Stimmen. Dem Gremium gehören<br />
außerdem an: der Juryleiter und ein Mitglied, das durch den Ausrichter bestimmt wird. Die Mitglieder des<br />
Auswahlgremiums müssen vorher feststehen und bekannt gegeben werden, die Filme gesehen haben und die<br />
entsprechende Erfahrung in BFFs haben.<br />
Die einfache Mehrheit der Stimmen entscheidet.<br />
Filme, die eine Goldmedaille erhalten und deren Laufzeit bis 20 Minuten beträgt, müssen auf alle Fälle zu den DAFF<br />
gemeldet werden. Liegt die Laufzeit über 20 Minuten, so ist über die Weitermeldung vom Auswahlgremium zu<br />
entscheiden.<br />
Es darf je Bundesfilmfestival ein S- Film zu den DAFF weitergemeldet werden. S-Filme, die eine Goldmedaille erhalten<br />
haben, müssen nicht zwingend weitergemeldet werden. Diese Ausnahmeregelung gilt unabhängig von der Laufzeit.