29.04.2013 Aufrufe

BDFA-Wettbewerbsbestimmungen - LFVB

BDFA-Wettbewerbsbestimmungen - LFVB

BDFA-Wettbewerbsbestimmungen - LFVB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Vorsitzenden der Landesverbände treffen mit den Ausrichterclubs und, sofern vorhanden, den Regionsleitern die<br />

Vorbereitungen für den technischen und zeitlichen Ablauf der Landesfilmfestivals.<br />

Die Termine der Landesfilmfestivals werden den Clubvorständen vom zuständigen Landesverband mindestens zwei<br />

Monate vorher schriftlich bekannt gegeben. Weitere Regelungen bezüglich Fristen für die Meldung, Filmeinreichung und<br />

Durchführung der Landesfilmfestivals treffen die Landesverbände in eigener Zuständigkeit, soweit nicht Regelungen des<br />

Bundes berührt werden (z.B. Veranstaltungs- und Meldetermine)<br />

1. 2. und 3. Preise werden in Form von Urkunden vergeben. Außerdem können "Anerkennungen" (für besondere<br />

Teilleistungen im Film) ausgesprochen werden. Die Vergabe von Medaillen oder Sonderpreisen ist möglich.<br />

Eine Weitermeldung zur 3. Wettbewerbsebene erfolgt unabhängig von vergebenen Preisen durch ein Auswahlgremium.<br />

Die Zusammensetzung der Jury und des Auswahlgremiums wird vom zuständigen Landesverband festgelegt. Das<br />

Auswahlgremium darf nicht identisch mit der Jury sein. Es besteht aus mindestens 3 Personen. Das Auswahlgremium<br />

tagt nicht öffentlich und entscheidet mit Mehrheit.<br />

Im Auswahlgremium muss mindestens eine in Bundesfilmfestivals erfahrene Person vertreten sein.<br />

Mit der Weitermeldung empfiehlt das Auswahlgremium zugleich die Zuordnung zu einem bestimmten Bundesfilmfestival,<br />

wenn der Autor dies nicht in seinem Originalmeldebogen getan hat oder seinen Film so zugeordnet hat, dass das im<br />

Widerspruch zum Charakter des vom Autor benannten Bundesfilmfestivals steht. Das Auswahlgremium sollte in jedem<br />

Fall eine Übereinstimmung mit dem Autor anstreben. Erfolgt keine Einigung, so entscheidet das Auswahlgremium.<br />

Bei Nichtweitermeldung steht dem Autor ein Einspruchsrecht zu. Der Einspruch ist über den zuständigen Landesverband<br />

beim Vorstand des <strong>BDFA</strong> formlos sowie unter Einsendung des unveränderten Filmes und des Originalmeldebogens<br />

vorzubringen. Über die Zulassung des Filmes zu einem Bundesfilmfestival entscheidet ein vom <strong>BDFA</strong>-Vorstand<br />

einberufenes Gremium. Der Leiter des Gremiums teilt die Entscheidung den Autoren, den zuständigen<br />

Landesverbandsvorsitzenden und ggf. den betreffenden Ausrichtern der Bundesfilmfestivals mit. Die Kosten für Hin- und<br />

Rücksendung seines Films trägt der Autor. Die Tagungen des Gremiums sowie Einsendetermin, Zeitpunkt,<br />

Ansprechpartner werden rechtzeitig vor den Bundesfilmfestivals in film&video bekannt gegeben.<br />

3.(3) Dritte Wettbewerbsebene<br />

Wettbewerbe der dritten Ebene sind Bundesfilmfestivals. Sie werden für folgende Filmkategorien durchgeführt:<br />

• Animations- und Trickfilm<br />

• Videoclip<br />

• Dokumentarfilm<br />

• Fantasie- Experimentalfilm<br />

• Familienfilm<br />

• Sportfilm<br />

• Reisefilm<br />

• Reportage-, Unterrichts- und Kamerafilm<br />

• Spielfilm<br />

• Folklore- und Lokalchronikfilm<br />

• Naturfilm<br />

Die Kategorie Stimmungsfilm wird bei den Kategorien geführt, die thematisch dem Filminhalt entsprechen (z.B. Natur,<br />

Reise, Fantasie, Sport u.a.)<br />

Die Originalmeldebögen der zu den Bundesfilmfestivals gemeldeten Filme müssen nach Beendigung des<br />

Landesfilmfestivals umgehend dem Ausrichter zugesandt werden. Die Filme müssen mindestens 14 Tage vor Beginn<br />

des Festivals beim Ausrichter vorliegen. Spätere Einsendungen können vom Festival ausgeschlossen werden.<br />

Jeder Film erhält eine Teilnahmeurkunde. Preise für die Filme werden in Form von Gold-, Silber- und Bronzemedaillen<br />

vergeben. Die Vergabe von Sonderpreisen ist möglich.<br />

Ein Auswahlgremium wählt ohne Rücksicht auf die Bewertung Filme für das <strong>BDFA</strong> Filmarchiv und zur Teilnahme an den<br />

Deutschen Filmfestspielen (DAFF) aus.<br />

Der Leiter des Auswahlgremiums wird vom <strong>BDFA</strong>-Vorstand berufen. Er verfügt über 2 Stimmen. Dem Gremium gehören<br />

außerdem an: der Juryleiter und ein Mitglied, das durch den Ausrichter bestimmt wird. Die Mitglieder des<br />

Auswahlgremiums müssen vorher feststehen und bekannt gegeben werden, die Filme gesehen haben und die<br />

entsprechende Erfahrung in BFFs haben.<br />

Die einfache Mehrheit der Stimmen entscheidet.<br />

Filme, die eine Goldmedaille erhalten und deren Laufzeit bis 20 Minuten beträgt, müssen auf alle Fälle zu den DAFF<br />

gemeldet werden. Liegt die Laufzeit über 20 Minuten, so ist über die Weitermeldung vom Auswahlgremium zu<br />

entscheiden.<br />

Es darf je Bundesfilmfestival ein S- Film zu den DAFF weitergemeldet werden. S-Filme, die eine Goldmedaille erhalten<br />

haben, müssen nicht zwingend weitergemeldet werden. Diese Ausnahmeregelung gilt unabhängig von der Laufzeit.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!