Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl ... - Adelsheim
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Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen die <strong>Wahl</strong> kann binnen einer Woche nach <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Bekanntmachung</strong> <strong>des</strong> <strong>Wahl</strong>ergebnisses von jedem/je<strong>der</strong><br />
<strong>Wahl</strong>berechtigten und jedem Bewerber/je<strong>der</strong> Bewerberin Einspruch beim Landratsamt Neckar-<br />
Odenwald-Kreis, Renzstraße 10, 74821 Mosbach, erhoben werden. Der Einspruch eines/einer <strong>Wahl</strong>berechtigten<br />
und eines Bewerbers/einer Bewerberin, <strong>der</strong>/die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig,<br />
wenn ihm min<strong>des</strong>tens fünf <strong>Wahl</strong>berechtigte beitreten.<br />
<strong>Adelsheim</strong>, den 17. Juni 2009<br />
Gramlich, Bürgermeister<br />
Unterschrift, Amtsbezeichnung