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Gebührenordnung 2013 - Golfclub Maria Bildhausen

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Weitere Weitere Regelungen<br />

Regelungen<br />

1. Diese Beitragsordnung gilt in Verbindung mit der Satzung des Golf-Club <strong>Maria</strong> <strong>Bildhausen</strong> e.V.<br />

2. Ehepaare zahlen bei der Begründung ihrer Mitgliedschaft einen ermäßigten Jahresbeitrag.<br />

Für diesen Beitrag haften die Partner gesamtschuldnerisch.<br />

Lebensgemeinschaften mit gleichem amtlichen Wohnsitz werden Ehepaaren gleichgestellt.<br />

a) Im Falle einer Trennung ist im Trennungsjahr der ermäßigte Jahresbeitrag zu entrichten. Im<br />

darauf folgendem Jahr haben beide Ehepartner den Jahresbeitrag als Einzelmitglied zu zahlen.<br />

b) Dies gilt auch für Partner von nichtehelichen Lebensgemeinschaften.<br />

3. Mitgliedschaften sind nicht übertragbar.<br />

4. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis zum 30. 30. September September eines eines Jahres Jahres erfolgen<br />

(vgl. Satzung § 8, Abs. 2). Maßgeblich ist der Posteingang im Clubsekretariat.<br />

5. Umwandlungen in eine andere Mitgliedsart sind durch schriftlichen Antrag an das Präsidium<br />

bis zum zum 31.12. 31.12. für für das das folgende folgende Kalenderjahr Kalenderjahr möglich.<br />

6. Die erforderliche Ausbildungsbescheinigung für Mitglieder in Ausbildung muss bis zum<br />

31. März eines Jahres im Clubsekretariat vorliegen.<br />

7. Mitglieder, die nach dem 01. Juni eines Jahres dem Verein beitreten, zahlen im Beitrittsjahr<br />

für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresbeitrags.<br />

8. Ordentliche Mitglieder, die beim Eintritt nicht über 40 Jahre alt sind, können den<br />

Mitgliedsbeitrag in monatlichen Raten zahlen (siehe Formblatt „Aktion 40“).<br />

9. Fernmitglieder müssen einen Nachweis vorlegen, der belegt, dass der Erstwohnsitz mindestens<br />

100 km vom Golf-Club <strong>Maria</strong> <strong>Bildhausen</strong> e.V. entfernt ist.<br />

10. Zweitmitglieder müssen eine Bestätigung ihres Heimatclubs über eine dortige ordentliche<br />

Mitgliedschaft/Vollmitgliedschaft vorlegen.<br />

11. Fördermitglieder erhalten 50% Rabatt auf Tageskarte, Monatskarte oder Jahreskarte für den<br />

6-Loch - Kurzplatz, bzw. Drivingrange. Es besteht kein Spielrecht für den 18-Loch-Platz<br />

12. Eine außerordentliche Mitgliedschaft wandelt automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft um,<br />

sobald die Voraussetzungen einer außerordentlichen Mitgliedschaft nicht mehr gegeben sind.<br />

Beitrags- und <strong>Gebührenordnung</strong> des Golf-Club <strong>Maria</strong> <strong>Bildhausen</strong> e.V. – Stand: 01.Januar <strong>2013</strong> - Seite 2 von 6

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