Sanierung von Brandschäden bei Hochbauten - für ... - Mibag
Sanierung von Brandschäden bei Hochbauten - für ... - Mibag
Sanierung von Brandschäden bei Hochbauten - für ... - Mibag
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
5.2. Die Funktion des (bau)technischen Sachverständigen<br />
Nach Brandereignis treten 2 funktional verschieden tätige Sachverständige an<br />
der Schadstelle auf:<br />
Sachverständiger <strong>für</strong> Brandursachenermittlung<br />
(bau)technischer Sachverständiger<br />
Sachverständiger <strong>für</strong> Brandursachenermittlung<br />
Er wird <strong>von</strong> der Exekutive oder dem Gericht beauftragt und hat die Aufgabe die<br />
Schadenursache festzustellen. In Ausnahmefällen erfolgt auch eine<br />
Beauftragung durch den Versicherer. Dies dann, wenn dem Versicherer die<br />
Ergebnisse der behördlichen Ermittlungen, die Ursache betreffend, nicht<br />
ausreichen.<br />
(bau)technischer Sachverständiger<br />
Er wird vom Versicherer, aber auch manchmal vom Geschädigten beauftragt.<br />
Im Gegensatz zum Sachverständige <strong>für</strong> Brandursachenermittlung der keine<br />
Aussagen über Schadenumfang tätigen sollte hat sich der (bau)technische<br />
Sachverständige nur mit Schadenumfang und <strong>Sanierung</strong> zu beschäftigen.<br />
(Ausnahme siehe Pkt.20)<br />
In Abhängigkeit zur Nutzung und Ausstattung des Schadenobjektes wird der<br />
(bau)technische Sachverständige durch Sachverständige aus dem Bereich<br />
Maschinen- und Elektrotechnik und/oder Hausrat unterstützt.<br />
Ab Schadstellen welche der GB2 zuzuordnen sind, oder wenn sonstige kritische<br />
Gefahrensituationen im Zusammenhang mit chemischen Produkten bestehen,<br />
muss sich der (bau)technische Sachverständige zu seiner Unterstützung eines<br />
Chemie-Sachverständigen bedienen.<br />
Der (bau)technische Sachverständige ist in seiner Tätigkeit als verlängerter Arm<br />
seines Auftraggebers zu sehen, dies jedoch <strong>bei</strong> ständiger Überparteilichkeit.<br />
Da es sich <strong>bei</strong>m (bau)technischen Sachverständigen in der Regel um einen<br />
Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen<br />
handeln wird hat er <strong>bei</strong> all seinen Tätigkeiten streng auf seinen Eid und die<br />
Standesregeln zu achten.<br />
Um Interessenskonflikte zu vermeiden darf der (bau)technische<br />
Sachverständige nie die Funktion eines Bauleiters oder ähnliches im<br />
Rahmen der Schadensabwicklung übernehmen.<br />
- 15 -