01.05.2013 Aufrufe

Sanierung von Brandschäden bei Hochbauten - für ... - Mibag

Sanierung von Brandschäden bei Hochbauten - für ... - Mibag

Sanierung von Brandschäden bei Hochbauten - für ... - Mibag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

5.2. Die Funktion des (bau)technischen Sachverständigen<br />

Nach Brandereignis treten 2 funktional verschieden tätige Sachverständige an<br />

der Schadstelle auf:<br />

Sachverständiger <strong>für</strong> Brandursachenermittlung<br />

(bau)technischer Sachverständiger<br />

Sachverständiger <strong>für</strong> Brandursachenermittlung<br />

Er wird <strong>von</strong> der Exekutive oder dem Gericht beauftragt und hat die Aufgabe die<br />

Schadenursache festzustellen. In Ausnahmefällen erfolgt auch eine<br />

Beauftragung durch den Versicherer. Dies dann, wenn dem Versicherer die<br />

Ergebnisse der behördlichen Ermittlungen, die Ursache betreffend, nicht<br />

ausreichen.<br />

(bau)technischer Sachverständiger<br />

Er wird vom Versicherer, aber auch manchmal vom Geschädigten beauftragt.<br />

Im Gegensatz zum Sachverständige <strong>für</strong> Brandursachenermittlung der keine<br />

Aussagen über Schadenumfang tätigen sollte hat sich der (bau)technische<br />

Sachverständige nur mit Schadenumfang und <strong>Sanierung</strong> zu beschäftigen.<br />

(Ausnahme siehe Pkt.20)<br />

In Abhängigkeit zur Nutzung und Ausstattung des Schadenobjektes wird der<br />

(bau)technische Sachverständige durch Sachverständige aus dem Bereich<br />

Maschinen- und Elektrotechnik und/oder Hausrat unterstützt.<br />

Ab Schadstellen welche der GB2 zuzuordnen sind, oder wenn sonstige kritische<br />

Gefahrensituationen im Zusammenhang mit chemischen Produkten bestehen,<br />

muss sich der (bau)technische Sachverständige zu seiner Unterstützung eines<br />

Chemie-Sachverständigen bedienen.<br />

Der (bau)technische Sachverständige ist in seiner Tätigkeit als verlängerter Arm<br />

seines Auftraggebers zu sehen, dies jedoch <strong>bei</strong> ständiger Überparteilichkeit.<br />

Da es sich <strong>bei</strong>m (bau)technischen Sachverständigen in der Regel um einen<br />

Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen<br />

handeln wird hat er <strong>bei</strong> all seinen Tätigkeiten streng auf seinen Eid und die<br />

Standesregeln zu achten.<br />

Um Interessenskonflikte zu vermeiden darf der (bau)technische<br />

Sachverständige nie die Funktion eines Bauleiters oder ähnliches im<br />

Rahmen der Schadensabwicklung übernehmen.<br />

- 15 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!