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Die „Neu-in-der- Stadt“-Touren - beim ADFC

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Wichtige Informationen Wichtige Informationen<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen<br />

Reisebed<strong>in</strong>gungen für Reisen, die <strong>der</strong> <strong>ADFC</strong> Bielefeld<br />

e.V., nachfolgend <strong>ADFC</strong> genannt, als Reiseveranstalter<br />

durchführt und für die die §§ 651 ff BGB Anwendung<br />

f<strong>in</strong>den.<br />

1. Leistung<br />

<strong>Die</strong> vom <strong>ADFC</strong> vertraglich geschuldeten<br />

Leistungen ergeben sich ausschließlich<br />

aus <strong>der</strong> Ausschreibung und allen dar<strong>in</strong><br />

enthaltenen H<strong>in</strong>weisen und Erläuterungen<br />

und aus den hierauf Bezug nehmenden<br />

Angaben <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anmeldebestätigung.<br />

Mit <strong>der</strong> Veröffentlichung neuer<br />

Ausschreibungen (Prospekte usw.) o<strong>der</strong><br />

Teilnehmergebührenlisten verlieren alle<br />

früheren entsprechenden Veröffentlichungen<br />

über gleich lautende Angebote<br />

und Term<strong>in</strong>e ihre Gültigkeit.<br />

2. Vertragsschluss<br />

Mit <strong>der</strong> Anmeldung bietet <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

den Abschluss e<strong>in</strong>es Reisevertrags<br />

verb<strong>in</strong>dlich an. Soweit <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

noch nicht volljährig ist, kommt e<strong>in</strong><br />

wirksames Angebot erst mit <strong>der</strong> Zustimmung<br />

des gesetzlichen Vertreters<br />

zustande. Der Reisevertrag mit dem<br />

Teilnehmer kommt durch den E<strong>in</strong>gang<br />

des <strong>Touren</strong>beitrags auf dem Konto des<br />

<strong>ADFC</strong> zustande. Mündliche (auch telefonische)<br />

Erklärungen führen nicht zu<br />

e<strong>in</strong>em Vertragsabschluss. Dadurch bewirkte<br />

Reservierungen erlöschen ohne<br />

weitere Folge, wenn <strong>der</strong> <strong>Touren</strong>beitrag<br />

nicht b<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>er Woche e<strong>in</strong>gegangen<br />

ist. Ist <strong>der</strong> Teilnehmer nicht volljährig<br />

o<strong>der</strong> wird die Anmeldung von se<strong>in</strong>em<br />

gesetzlichen Vertreter vorgenommen,<br />

so kommt e<strong>in</strong> Vertragsverhältnis auch<br />

mit dem gesetzlichen Vertreter zustande.<br />

Werden dritte Personen angemeldet,<br />

entsteht e<strong>in</strong> Reisevertrag auch mit dem<br />

Anmeldenden, <strong>der</strong> für die e<strong>in</strong>gegangenen<br />

Pflichten e<strong>in</strong>zustehen hat.<br />

3. Zahlung<br />

<strong>Die</strong> Zahlung erfolgt gegen Aushändigung<br />

e<strong>in</strong>es Sicherungssche<strong>in</strong>es im<br />

S<strong>in</strong>ne von § 651 k Abs.3 BGB. Ohne<br />

vollständige Bezahlung <strong>der</strong> Reisekosten<br />

besteht ke<strong>in</strong> Anspruch auf Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> Leistung.<br />

4. Absage <strong>der</strong> Reise<br />

Der <strong>ADFC</strong> kann bei Nichterreichen<br />

e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausschreibung genannten<br />

M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl vom<br />

Reisevertrag zurücktreten. Für diesen<br />

Fall ist er verpflichtet, den Teilnehmern<br />

die Absage <strong>der</strong> Reise unverzüglich zu<br />

erklären, wenn feststeht, dass die Reise<br />

wegen Nichterreichen <strong>der</strong> M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl<br />

nicht durchgeführt wird.<br />

E<strong>in</strong>e Absage später als drei Wochen vor<br />

Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Reise ist nicht zulässig. <strong>Die</strong><br />

e<strong>in</strong>gezahlten Beträge werden <strong>in</strong> voller<br />

Höhe zurückerstattet; weitere Ansprüche<br />

bestehen nicht.<br />

5. Preisän<strong>der</strong>ung<br />

Der <strong>ADFC</strong> behält sich vor, die ausgeschriebenen<br />

und mit <strong>der</strong> Buchung<br />

bestätigten Preise im Falle <strong>der</strong> Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungskosten o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Abgaben für bestimmte Leistungen<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> für die betreffende<br />

Reise geltenden Wechselkurse<br />

<strong>in</strong> dem Umfang zu än<strong>der</strong>n, wie sich die<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungskosten o<strong>der</strong><br />

Abgaben für bestimmte Leistungen<br />

pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den<br />

Reisebetrag auswirken, sofern zwischen<br />

Vertragsschluss und vere<strong>in</strong>bartem<br />

Reiseterm<strong>in</strong> mehr als 4 Monate liegen.<br />

Im Falle e<strong>in</strong>er nachträglichen Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Reisekosten werden die Teilnehmer<br />

unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage<br />

vor Reiseantritt, <strong>in</strong> Kenntnis gesetzt.<br />

Nach diesem Zeitpunkt s<strong>in</strong>d Preiserhöhungen<br />

nicht mehr zulässig. Falls<br />

Preiserhöhungen 5 % des Reisebetrags<br />

übersteigen, ist <strong>der</strong> Teilnehmer berechtigt,<br />

ohne Gebühren vom Reisevertrag<br />

zurückzutreten. Tritt <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

vom Reisevertrag zurück, erhält er an<br />

den <strong>ADFC</strong> bereits geleistete Zahlungen<br />

unverzüglich voll erstattet.<br />

6. Rücktritt<br />

Der Teilnehmer kann bis zum Beg<strong>in</strong>n<br />

<strong>der</strong> Reise je<strong>der</strong>zeit durch schriftliche<br />

Erklärung vom Vertrag zurücktreten.<br />

Im Falle des Rücktritts durch den<br />

Teilnehmer steht dem <strong>ADFC</strong>, unter<br />

Berücksichtigung gewöhnlich ersparter<br />

Aufwendungen und die möglicherweise<br />

an<strong>der</strong>weitige Verwendung <strong>der</strong><br />

Reiseleistungen, folgende pauschale<br />

Entschädigung zu:<br />

Bis zum 45. Tag vor Reisebeg<strong>in</strong>n<br />

Erstattung des bis dah<strong>in</strong> gezahlten<br />

Preises abzüglich e<strong>in</strong>er Bearbeitungsgebühr<br />

von 30 Euro,<br />

vom 44. – 31. Tag vor Reisebeg<strong>in</strong>n 30 %,<br />

vom 30. – 21. Tag vor Reisebeg<strong>in</strong>n 40 %,<br />

vom 20. – 11. Tag vor Reisebeg<strong>in</strong>n 50 %,<br />

und vom 10. Tag vor Reisebeg<strong>in</strong>n 90 %<br />

des Reisebetrags.<br />

Der Nachweis, dass dem Veranstalter<br />

im Zusammenhang mit dem Rücktritt<br />

o<strong>der</strong> Nichtantritt <strong>der</strong> Reise ke<strong>in</strong>e o<strong>der</strong><br />

ger<strong>in</strong>gere Kosten entstanden s<strong>in</strong>d als<br />

die genannten Pauschalen, bleibt dem<br />

Teilnehmer unbenommen.<br />

7. Nicht <strong>in</strong> Anspruch genommene<br />

Leistungen<br />

Verzichtet <strong>der</strong> Reisende auf ordnungsgemäß<br />

angebotene e<strong>in</strong>zelne Reiseleistungen,<br />

so hat er ke<strong>in</strong>en Anspruch auf<br />

anteilige Erstattung des Reisepreises.<br />

8. Kündigung<br />

Der <strong>ADFC</strong> kann den Reisevertrag ohne<br />

E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er Frist kündigen, wenn<br />

<strong>der</strong> Teilnehmer die Durchführung <strong>der</strong><br />

Reise ungeachtet e<strong>in</strong>er Abmahnung<br />

durch den <strong>ADFC</strong> bzw. <strong>der</strong> von ihm e<strong>in</strong>gesetzten<br />

Reiseleitung nachhaltig stört<br />

o<strong>der</strong> wenn er sich <strong>in</strong> solchem Maße vertragswidrig<br />

verhält, dass die sofortige<br />

Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt<br />

ist. Kündigt <strong>der</strong> <strong>ADFC</strong>, so behält er den<br />

Anspruch auf den Reisebetrag, er muss<br />

sich jedoch den Wert <strong>der</strong> ersparten<br />

Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile<br />

anrechnen lassen, die er aus e<strong>in</strong>er<br />

an<strong>der</strong>weitigen Verwendung <strong>der</strong> nicht<br />

<strong>in</strong> Anspruch genommenen Leistung<br />

erlangt, e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> ihm von<br />

den Leistungsträgern gutgebrachten<br />

Beträge. <strong>Die</strong> vom <strong>ADFC</strong> e<strong>in</strong>gesetzten<br />

Reiseleiter s<strong>in</strong>d ausdrücklich bevollmächtigt,<br />

dessen Interessen <strong>in</strong> diesen<br />

Fällen wahrzunehmen.<br />

9. Haftung, Ansprüche,<br />

Verjährung<br />

<strong>Die</strong> Haftung des <strong>ADFC</strong> für Schäden, die<br />

nicht Körperschäden s<strong>in</strong>d, ist auf den<br />

dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit<br />

e<strong>in</strong> Schaden des Teilnehmers vom<br />

<strong>ADFC</strong> we<strong>der</strong> vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />

herbeigeführt wurde o<strong>der</strong> soweit<br />

<strong>der</strong> <strong>ADFC</strong> für e<strong>in</strong>en dem Teilnehmer<br />

entstehenden Schaden alle<strong>in</strong> wegen e<strong>in</strong>es<br />

Verschuldens e<strong>in</strong>es Leistungsträgers<br />

verantwortlich ist. Für alle gegen ihn<br />

gerichteten Schadenersatzansprüche<br />

aus unerlaubter Handlung, die nicht auf<br />

Vorsatz o<strong>der</strong> grober Fahrlässigkeit beruhen,<br />

haftet <strong>der</strong> <strong>ADFC</strong> bei Sachschäden<br />

bis 4.100 EUR. Übersteigt <strong>der</strong> dreifache<br />

Reisepreis diese Summe, ist die Haftung<br />

für Sachschäden auf die Höhe des<br />

dreifachen Reisepreises beschränkt<br />

(Haftungshöchstsumme jeweils je<br />

Reiseteilnehmer und Reise). Ansprüche<br />

wegen Mängeln <strong>der</strong> Reise können nur<br />

dann geltend gemacht werden, wenn<br />

diese Mängel unverzüglich <strong>beim</strong> <strong>ADFC</strong><br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Reiseleitung angezeigt werden,<br />

es sei denn, die Anzeige ist dem Teilnehmer<br />

unmöglich. Der <strong>ADFC</strong> hat das Recht,<br />

<strong>in</strong>nerhalb angemessener Frist dem<br />

Mangel abzuhelfen. <strong>Die</strong>s f<strong>in</strong>det ke<strong>in</strong>e<br />

Anwendung, wenn Abhilfe unmöglich<br />

ist o<strong>der</strong> verweigert wird. Mängelanzeigen<br />

s<strong>in</strong>d zu richten an: <strong>ADFC</strong> Bielefeld<br />

e.V., Am Bahnhof 2, 33602 Bielefeld.<br />

Haftungse<strong>in</strong>schränkungen o<strong>der</strong><br />

­aus schlüsse, die auf <strong>in</strong>ternationalen<br />

Übere<strong>in</strong>kommen beruhen und die e<strong>in</strong><br />

vom <strong>ADFC</strong> beauftragter Leistungsträger<br />

anwendet, f<strong>in</strong>den auch im Rahmen des<br />

Reisevertrags Anwendung. Ansprüche<br />

aus Reisemängeln s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Monats nach Ende <strong>der</strong> Reise anzumelden.<br />

Sie verjähren e<strong>in</strong> Jahr nach Beendigung<br />

<strong>der</strong> Reise. <strong>Die</strong>se Fristen gelten<br />

nicht für deliktische Ansprüche.<br />

Radwan<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>n mehr E<strong>in</strong>satz<br />

als e<strong>in</strong>e herkömmliche Pauschalreise;<br />

es obliegt deshalb dem Teilnehmer<br />

zu klären o<strong>der</strong> klären zu lassen, ob er<br />

den gesundheitlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

e<strong>in</strong>er solchen Reise gewachsen ist.<br />

Vorausgesetzt wird, dass die Teilnehmer<br />

ihr Rad im Straßenverkehr o<strong>der</strong> auf<br />

Feldwegen sowie bei je<strong>der</strong> Witterung<br />

beherrschen können. Sie s<strong>in</strong>d selbst<br />

verantwortlich für die E<strong>in</strong>haltung<br />

gesetzlicher Regelungen und haften<br />

für Schäden gegenüber Dritten o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>en Teilnehmern nach gesetzlichen<br />

Vorschriften. E<strong>in</strong>e Haftung für Personen­<br />

o<strong>der</strong> Sachschäden durch den <strong>ADFC</strong><br />

wird <strong>in</strong>soweit ausgeschlossen.<br />

10. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll-<br />

und Gesundheits bestimmungen<br />

Der Teilnehmer ist für die E<strong>in</strong>haltung<br />

<strong>der</strong> für die Reise geltenden Bestimmungen<br />

selbst verantwortlich. Alle Kosten<br />

und Nachteile, die aus <strong>der</strong> Nichtbeachtung<br />

solcher Vorschriften erwachsen,<br />

gehen zu se<strong>in</strong>en Lasten, auch wenn<br />

diese Vorschriften nach Vertragsschluss<br />

geän<strong>der</strong>t werden sollten. Der <strong>ADFC</strong> wird<br />

die Teilnehmer im Rahmen se<strong>in</strong>er Möglichkeiten<br />

über wichtige Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausschreibung wie<strong>der</strong>gegebenen<br />

allgeme<strong>in</strong>en Vorschriften vor<br />

Reiseantritt <strong>in</strong>formieren.<br />

11.Sonstige Bestimmungen<br />

Mit <strong>der</strong> Anmeldung erklären sich<br />

Teilnehmer und gesetzlicher Vertreter<br />

damit e<strong>in</strong>verstanden, dass die Daten<br />

entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz<br />

gespeichert werden.<br />

Leistungs­ und Erfüllungsort für die<br />

Reise ist Bielefeld.<br />

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