Die „Neu-in-der- Stadt“-Touren - beim ADFC
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Wichtige Informationen Wichtige Informationen<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen<br />
Reisebed<strong>in</strong>gungen für Reisen, die <strong>der</strong> <strong>ADFC</strong> Bielefeld<br />
e.V., nachfolgend <strong>ADFC</strong> genannt, als Reiseveranstalter<br />
durchführt und für die die §§ 651 ff BGB Anwendung<br />
f<strong>in</strong>den.<br />
1. Leistung<br />
<strong>Die</strong> vom <strong>ADFC</strong> vertraglich geschuldeten<br />
Leistungen ergeben sich ausschließlich<br />
aus <strong>der</strong> Ausschreibung und allen dar<strong>in</strong><br />
enthaltenen H<strong>in</strong>weisen und Erläuterungen<br />
und aus den hierauf Bezug nehmenden<br />
Angaben <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anmeldebestätigung.<br />
Mit <strong>der</strong> Veröffentlichung neuer<br />
Ausschreibungen (Prospekte usw.) o<strong>der</strong><br />
Teilnehmergebührenlisten verlieren alle<br />
früheren entsprechenden Veröffentlichungen<br />
über gleich lautende Angebote<br />
und Term<strong>in</strong>e ihre Gültigkeit.<br />
2. Vertragsschluss<br />
Mit <strong>der</strong> Anmeldung bietet <strong>der</strong> Teilnehmer<br />
den Abschluss e<strong>in</strong>es Reisevertrags<br />
verb<strong>in</strong>dlich an. Soweit <strong>der</strong> Teilnehmer<br />
noch nicht volljährig ist, kommt e<strong>in</strong><br />
wirksames Angebot erst mit <strong>der</strong> Zustimmung<br />
des gesetzlichen Vertreters<br />
zustande. Der Reisevertrag mit dem<br />
Teilnehmer kommt durch den E<strong>in</strong>gang<br />
des <strong>Touren</strong>beitrags auf dem Konto des<br />
<strong>ADFC</strong> zustande. Mündliche (auch telefonische)<br />
Erklärungen führen nicht zu<br />
e<strong>in</strong>em Vertragsabschluss. Dadurch bewirkte<br />
Reservierungen erlöschen ohne<br />
weitere Folge, wenn <strong>der</strong> <strong>Touren</strong>beitrag<br />
nicht b<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>er Woche e<strong>in</strong>gegangen<br />
ist. Ist <strong>der</strong> Teilnehmer nicht volljährig<br />
o<strong>der</strong> wird die Anmeldung von se<strong>in</strong>em<br />
gesetzlichen Vertreter vorgenommen,<br />
so kommt e<strong>in</strong> Vertragsverhältnis auch<br />
mit dem gesetzlichen Vertreter zustande.<br />
Werden dritte Personen angemeldet,<br />
entsteht e<strong>in</strong> Reisevertrag auch mit dem<br />
Anmeldenden, <strong>der</strong> für die e<strong>in</strong>gegangenen<br />
Pflichten e<strong>in</strong>zustehen hat.<br />
3. Zahlung<br />
<strong>Die</strong> Zahlung erfolgt gegen Aushändigung<br />
e<strong>in</strong>es Sicherungssche<strong>in</strong>es im<br />
S<strong>in</strong>ne von § 651 k Abs.3 BGB. Ohne<br />
vollständige Bezahlung <strong>der</strong> Reisekosten<br />
besteht ke<strong>in</strong> Anspruch auf Inanspruchnahme<br />
<strong>der</strong> Leistung.<br />
4. Absage <strong>der</strong> Reise<br />
Der <strong>ADFC</strong> kann bei Nichterreichen<br />
e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausschreibung genannten<br />
M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl vom<br />
Reisevertrag zurücktreten. Für diesen<br />
Fall ist er verpflichtet, den Teilnehmern<br />
die Absage <strong>der</strong> Reise unverzüglich zu<br />
erklären, wenn feststeht, dass die Reise<br />
wegen Nichterreichen <strong>der</strong> M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl<br />
nicht durchgeführt wird.<br />
E<strong>in</strong>e Absage später als drei Wochen vor<br />
Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Reise ist nicht zulässig. <strong>Die</strong><br />
e<strong>in</strong>gezahlten Beträge werden <strong>in</strong> voller<br />
Höhe zurückerstattet; weitere Ansprüche<br />
bestehen nicht.<br />
5. Preisän<strong>der</strong>ung<br />
Der <strong>ADFC</strong> behält sich vor, die ausgeschriebenen<br />
und mit <strong>der</strong> Buchung<br />
bestätigten Preise im Falle <strong>der</strong> Erhöhung<br />
<strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungskosten o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Abgaben für bestimmte Leistungen<br />
o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> für die betreffende<br />
Reise geltenden Wechselkurse<br />
<strong>in</strong> dem Umfang zu än<strong>der</strong>n, wie sich die<br />
Erhöhung <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungskosten o<strong>der</strong><br />
Abgaben für bestimmte Leistungen<br />
pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den<br />
Reisebetrag auswirken, sofern zwischen<br />
Vertragsschluss und vere<strong>in</strong>bartem<br />
Reiseterm<strong>in</strong> mehr als 4 Monate liegen.<br />
Im Falle e<strong>in</strong>er nachträglichen Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Reisekosten werden die Teilnehmer<br />
unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage<br />
vor Reiseantritt, <strong>in</strong> Kenntnis gesetzt.<br />
Nach diesem Zeitpunkt s<strong>in</strong>d Preiserhöhungen<br />
nicht mehr zulässig. Falls<br />
Preiserhöhungen 5 % des Reisebetrags<br />
übersteigen, ist <strong>der</strong> Teilnehmer berechtigt,<br />
ohne Gebühren vom Reisevertrag<br />
zurückzutreten. Tritt <strong>der</strong> Teilnehmer<br />
vom Reisevertrag zurück, erhält er an<br />
den <strong>ADFC</strong> bereits geleistete Zahlungen<br />
unverzüglich voll erstattet.<br />
6. Rücktritt<br />
Der Teilnehmer kann bis zum Beg<strong>in</strong>n<br />
<strong>der</strong> Reise je<strong>der</strong>zeit durch schriftliche<br />
Erklärung vom Vertrag zurücktreten.<br />
Im Falle des Rücktritts durch den<br />
Teilnehmer steht dem <strong>ADFC</strong>, unter<br />
Berücksichtigung gewöhnlich ersparter<br />
Aufwendungen und die möglicherweise<br />
an<strong>der</strong>weitige Verwendung <strong>der</strong><br />
Reiseleistungen, folgende pauschale<br />
Entschädigung zu:<br />
Bis zum 45. Tag vor Reisebeg<strong>in</strong>n<br />
Erstattung des bis dah<strong>in</strong> gezahlten<br />
Preises abzüglich e<strong>in</strong>er Bearbeitungsgebühr<br />
von 30 Euro,<br />
vom 44. – 31. Tag vor Reisebeg<strong>in</strong>n 30 %,<br />
vom 30. – 21. Tag vor Reisebeg<strong>in</strong>n 40 %,<br />
vom 20. – 11. Tag vor Reisebeg<strong>in</strong>n 50 %,<br />
und vom 10. Tag vor Reisebeg<strong>in</strong>n 90 %<br />
des Reisebetrags.<br />
Der Nachweis, dass dem Veranstalter<br />
im Zusammenhang mit dem Rücktritt<br />
o<strong>der</strong> Nichtantritt <strong>der</strong> Reise ke<strong>in</strong>e o<strong>der</strong><br />
ger<strong>in</strong>gere Kosten entstanden s<strong>in</strong>d als<br />
die genannten Pauschalen, bleibt dem<br />
Teilnehmer unbenommen.<br />
7. Nicht <strong>in</strong> Anspruch genommene<br />
Leistungen<br />
Verzichtet <strong>der</strong> Reisende auf ordnungsgemäß<br />
angebotene e<strong>in</strong>zelne Reiseleistungen,<br />
so hat er ke<strong>in</strong>en Anspruch auf<br />
anteilige Erstattung des Reisepreises.<br />
8. Kündigung<br />
Der <strong>ADFC</strong> kann den Reisevertrag ohne<br />
E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er Frist kündigen, wenn<br />
<strong>der</strong> Teilnehmer die Durchführung <strong>der</strong><br />
Reise ungeachtet e<strong>in</strong>er Abmahnung<br />
durch den <strong>ADFC</strong> bzw. <strong>der</strong> von ihm e<strong>in</strong>gesetzten<br />
Reiseleitung nachhaltig stört<br />
o<strong>der</strong> wenn er sich <strong>in</strong> solchem Maße vertragswidrig<br />
verhält, dass die sofortige<br />
Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt<br />
ist. Kündigt <strong>der</strong> <strong>ADFC</strong>, so behält er den<br />
Anspruch auf den Reisebetrag, er muss<br />
sich jedoch den Wert <strong>der</strong> ersparten<br />
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile<br />
anrechnen lassen, die er aus e<strong>in</strong>er<br />
an<strong>der</strong>weitigen Verwendung <strong>der</strong> nicht<br />
<strong>in</strong> Anspruch genommenen Leistung<br />
erlangt, e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> ihm von<br />
den Leistungsträgern gutgebrachten<br />
Beträge. <strong>Die</strong> vom <strong>ADFC</strong> e<strong>in</strong>gesetzten<br />
Reiseleiter s<strong>in</strong>d ausdrücklich bevollmächtigt,<br />
dessen Interessen <strong>in</strong> diesen<br />
Fällen wahrzunehmen.<br />
9. Haftung, Ansprüche,<br />
Verjährung<br />
<strong>Die</strong> Haftung des <strong>ADFC</strong> für Schäden, die<br />
nicht Körperschäden s<strong>in</strong>d, ist auf den<br />
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit<br />
e<strong>in</strong> Schaden des Teilnehmers vom<br />
<strong>ADFC</strong> we<strong>der</strong> vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />
herbeigeführt wurde o<strong>der</strong> soweit<br />
<strong>der</strong> <strong>ADFC</strong> für e<strong>in</strong>en dem Teilnehmer<br />
entstehenden Schaden alle<strong>in</strong> wegen e<strong>in</strong>es<br />
Verschuldens e<strong>in</strong>es Leistungsträgers<br />
verantwortlich ist. Für alle gegen ihn<br />
gerichteten Schadenersatzansprüche<br />
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf<br />
Vorsatz o<strong>der</strong> grober Fahrlässigkeit beruhen,<br />
haftet <strong>der</strong> <strong>ADFC</strong> bei Sachschäden<br />
bis 4.100 EUR. Übersteigt <strong>der</strong> dreifache<br />
Reisepreis diese Summe, ist die Haftung<br />
für Sachschäden auf die Höhe des<br />
dreifachen Reisepreises beschränkt<br />
(Haftungshöchstsumme jeweils je<br />
Reiseteilnehmer und Reise). Ansprüche<br />
wegen Mängeln <strong>der</strong> Reise können nur<br />
dann geltend gemacht werden, wenn<br />
diese Mängel unverzüglich <strong>beim</strong> <strong>ADFC</strong><br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Reiseleitung angezeigt werden,<br />
es sei denn, die Anzeige ist dem Teilnehmer<br />
unmöglich. Der <strong>ADFC</strong> hat das Recht,<br />
<strong>in</strong>nerhalb angemessener Frist dem<br />
Mangel abzuhelfen. <strong>Die</strong>s f<strong>in</strong>det ke<strong>in</strong>e<br />
Anwendung, wenn Abhilfe unmöglich<br />
ist o<strong>der</strong> verweigert wird. Mängelanzeigen<br />
s<strong>in</strong>d zu richten an: <strong>ADFC</strong> Bielefeld<br />
e.V., Am Bahnhof 2, 33602 Bielefeld.<br />
Haftungse<strong>in</strong>schränkungen o<strong>der</strong><br />
aus schlüsse, die auf <strong>in</strong>ternationalen<br />
Übere<strong>in</strong>kommen beruhen und die e<strong>in</strong><br />
vom <strong>ADFC</strong> beauftragter Leistungsträger<br />
anwendet, f<strong>in</strong>den auch im Rahmen des<br />
Reisevertrags Anwendung. Ansprüche<br />
aus Reisemängeln s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />
Monats nach Ende <strong>der</strong> Reise anzumelden.<br />
Sie verjähren e<strong>in</strong> Jahr nach Beendigung<br />
<strong>der</strong> Reise. <strong>Die</strong>se Fristen gelten<br />
nicht für deliktische Ansprüche.<br />
Radwan<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>n mehr E<strong>in</strong>satz<br />
als e<strong>in</strong>e herkömmliche Pauschalreise;<br />
es obliegt deshalb dem Teilnehmer<br />
zu klären o<strong>der</strong> klären zu lassen, ob er<br />
den gesundheitlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
e<strong>in</strong>er solchen Reise gewachsen ist.<br />
Vorausgesetzt wird, dass die Teilnehmer<br />
ihr Rad im Straßenverkehr o<strong>der</strong> auf<br />
Feldwegen sowie bei je<strong>der</strong> Witterung<br />
beherrschen können. Sie s<strong>in</strong>d selbst<br />
verantwortlich für die E<strong>in</strong>haltung<br />
gesetzlicher Regelungen und haften<br />
für Schäden gegenüber Dritten o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>en Teilnehmern nach gesetzlichen<br />
Vorschriften. E<strong>in</strong>e Haftung für Personen<br />
o<strong>der</strong> Sachschäden durch den <strong>ADFC</strong><br />
wird <strong>in</strong>soweit ausgeschlossen.<br />
10. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll-<br />
und Gesundheits bestimmungen<br />
Der Teilnehmer ist für die E<strong>in</strong>haltung<br />
<strong>der</strong> für die Reise geltenden Bestimmungen<br />
selbst verantwortlich. Alle Kosten<br />
und Nachteile, die aus <strong>der</strong> Nichtbeachtung<br />
solcher Vorschriften erwachsen,<br />
gehen zu se<strong>in</strong>en Lasten, auch wenn<br />
diese Vorschriften nach Vertragsschluss<br />
geän<strong>der</strong>t werden sollten. Der <strong>ADFC</strong> wird<br />
die Teilnehmer im Rahmen se<strong>in</strong>er Möglichkeiten<br />
über wichtige Än<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausschreibung wie<strong>der</strong>gegebenen<br />
allgeme<strong>in</strong>en Vorschriften vor<br />
Reiseantritt <strong>in</strong>formieren.<br />
11.Sonstige Bestimmungen<br />
Mit <strong>der</strong> Anmeldung erklären sich<br />
Teilnehmer und gesetzlicher Vertreter<br />
damit e<strong>in</strong>verstanden, dass die Daten<br />
entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz<br />
gespeichert werden.<br />
Leistungs und Erfüllungsort für die<br />
Reise ist Bielefeld.<br />
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