Merkblatt Fissurenversiegelung + aktuelle Termine
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MERKBLATT<br />
<strong>Fissurenversiegelung</strong><br />
Stand: 01.09.2010<br />
1. Kursinhalte<br />
1.1. Der Kurs <strong>Fissurenversiegelung</strong> umfasst im theoretischen Teil ca. 12 Stunden und im praktischen<br />
Teil ca. 33 Stunden.<br />
Die Themenbereiche des theoretischen Unterrichts umfassen folgende Lerninhalte:<br />
<strong>Fissurenversiegelung</strong><br />
Anlegen von Kofferdam<br />
Kofferdam-Materialien<br />
Glattflächenpolitur<br />
Die Teilnahme am theoretischen Unterricht ist verpflichtend. Bei Fehlzeiten kann keine Zulassung<br />
zur Abschlussprüfung erfolgen.<br />
1.2. Der praktische Teil dieses Fortbildungskurses wird unter Verantwortung des / der niedergelassenen<br />
Zahnarztes / Zahnärztin in dessen Praxis durchgeführt und sollte in einem Zeitraum<br />
von ca. 6 Wochen abgeschlossen werden.<br />
Während der praktischen Ausbildung müssen von den Kursteilnehmern / Kursteilnehmerinnen<br />
folgende Leistungen erbracht und durch Testate nachgewiesen werden:<br />
- Assistenz bei der <strong>Fissurenversiegelung</strong><br />
- Relatives Trockenlegen und Fluoridieren<br />
- Anlegen von Kofferdam<br />
- <strong>Fissurenversiegelung</strong><br />
- Glattflächenpolitur<br />
Ein entsprechendes Testatheft wird den Teilnehmern / Teilnehmerinnen zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Die schriftliche Prüfung, für die ca. 1,5 Stunden vorgesehen sind, umfasst Fachkundefragen<br />
aus dem gesamten Themenbereich.<br />
Die <strong>Termine</strong> für die schriftliche Prüfung werden zum Ende des theoretischen Teils bekanntgegeben.<br />
Die praktische Prüfung, für die ca. 1 Stunde erforderlich ist, wird in Zahnarztpraxen durchgeführt<br />
und umfasst:<br />
- relative Trockenlegung und Fluoridierung<br />
- <strong>Fissurenversiegelung</strong> mindestens eines Zahnes<br />
- Anlegen von Kofferdam an einem Zahn<br />
Nähere Einzelheiten zum Ablauf der praktischen Prüfung (Ort, Termin usw.) werden rechtzeitig<br />
bekannt gegeben. Die Zuteilung der Prüfpraxis erfolgt ausschließlich durch die Landeszahnärztekammer<br />
Hessen.