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Merkblatt Fissurenversiegelung + aktuelle Termine

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MERKBLATT<br />

<strong>Fissurenversiegelung</strong><br />

Stand: 01.09.2010<br />

1. Kursinhalte<br />

1.1. Der Kurs <strong>Fissurenversiegelung</strong> umfasst im theoretischen Teil ca. 12 Stunden und im praktischen<br />

Teil ca. 33 Stunden.<br />

Die Themenbereiche des theoretischen Unterrichts umfassen folgende Lerninhalte:<br />

<strong>Fissurenversiegelung</strong><br />

Anlegen von Kofferdam<br />

Kofferdam-Materialien<br />

Glattflächenpolitur<br />

Die Teilnahme am theoretischen Unterricht ist verpflichtend. Bei Fehlzeiten kann keine Zulassung<br />

zur Abschlussprüfung erfolgen.<br />

1.2. Der praktische Teil dieses Fortbildungskurses wird unter Verantwortung des / der niedergelassenen<br />

Zahnarztes / Zahnärztin in dessen Praxis durchgeführt und sollte in einem Zeitraum<br />

von ca. 6 Wochen abgeschlossen werden.<br />

Während der praktischen Ausbildung müssen von den Kursteilnehmern / Kursteilnehmerinnen<br />

folgende Leistungen erbracht und durch Testate nachgewiesen werden:<br />

- Assistenz bei der <strong>Fissurenversiegelung</strong><br />

- Relatives Trockenlegen und Fluoridieren<br />

- Anlegen von Kofferdam<br />

- <strong>Fissurenversiegelung</strong><br />

- Glattflächenpolitur<br />

Ein entsprechendes Testatheft wird den Teilnehmern / Teilnehmerinnen zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Die schriftliche Prüfung, für die ca. 1,5 Stunden vorgesehen sind, umfasst Fachkundefragen<br />

aus dem gesamten Themenbereich.<br />

Die <strong>Termine</strong> für die schriftliche Prüfung werden zum Ende des theoretischen Teils bekanntgegeben.<br />

Die praktische Prüfung, für die ca. 1 Stunde erforderlich ist, wird in Zahnarztpraxen durchgeführt<br />

und umfasst:<br />

- relative Trockenlegung und Fluoridierung<br />

- <strong>Fissurenversiegelung</strong> mindestens eines Zahnes<br />

- Anlegen von Kofferdam an einem Zahn<br />

Nähere Einzelheiten zum Ablauf der praktischen Prüfung (Ort, Termin usw.) werden rechtzeitig<br />

bekannt gegeben. Die Zuteilung der Prüfpraxis erfolgt ausschließlich durch die Landeszahnärztekammer<br />

Hessen.

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