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Aabi Rattenpuder - RA.BE – Hygiene GmbH

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EU-Sicherheitsdatenblatt <strong>Aabi</strong> <strong>Rattenpuder</strong> 12/08 Seite 2/5<br />

Kohlenwasserstoffe<br />

5.4 Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Vollschutzanzug<br />

tragen.<br />

Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.<br />

6. MASSNAHMEN <strong>BE</strong>I UN<strong>BE</strong>ABSICHTIGTER FREISETZUNG<br />

Siehe auch Punkt 8 und 13<br />

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für<br />

ausreichend Lüftung sorgen. Zündquellen fernhalten. Dämpfe nicht einatmen.<br />

6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.<br />

Zuständige Behörden bei unfallbedingtem Einleiten informieren.<br />

6.3 Verfahren zur Reinigung: Mechanisch aufnehmen und ordnungsgemäß (nach Punkt 13) entsorgen. Für ausreichend<br />

Lüftung sorgen.<br />

7. LAGERUNG UND HANDHABUNG<br />

7.1 Handhabung<br />

7.1.1 Hinweise für den sicheren Umgang: Nur nach Gebrauchsanweisung handhaben. Für gute Belüftung/Absaugung<br />

am Arbeitsplatz sorgen.<br />

7.1.2 Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Bildung explosionsfähiger Dampf-Luftgemische möglich.<br />

Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.<br />

7.2 Lagerung<br />

7.2.1 Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Kühl und trocken lagern.<br />

7.2.2 Zusammenlagerungsverbote: n.a.<br />

TRGS 514 (Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe) beachten: n.a.<br />

TRG 300 (Druckgaspackungen) beachten: n.a.<br />

7.2.3 Besondere Lagerbedingungen: siehe Punkt 10.2.<br />

Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.<br />

7.3 VCI-Lagerklasse: 13<br />

8. EXPOSITIONS<strong>BE</strong>GRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG<br />

Für ausreichende Be-/Entlüftung sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Von offenen<br />

Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Von Nahrungsmitteln, Getränken, Futtermitteln fernhalten. Bei der<br />

Arbeit nicht essen, trinken rauchen.<br />

8.1 Atemschutz: Staub nicht einatmen.<br />

8.2 Handschutz: Schutzhandschuhe<br />

8.3 Augenschutz: dichtschließende Schutzbrille<br />

8.4 Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.<br />

9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN<br />

9.1 Aussehen<br />

9.1.1 Aggregatzustand: fest<br />

9.1.2 Farbe: rot<br />

9.1.3 Geruch: geruchlos<br />

9.2 pH-Wert (20°C): n.a.<br />

9.3 Siedepunkt/Siedebereich (in °C): n.g.<br />

9.4 Schmelzpunkt/Schmelzbereich (in °C): n.a.<br />

9.5 Entzündbarkeit und andere sicherheitsrelevante Daten<br />

9.5.1 Flammpunkt in °C: n.g.<br />

9.5.2 Entzündlichkeit (fest, gasförmig): n.a.<br />

9.5.3 Selbstentzündlichkeit: leichtentzündlich

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