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Aktuelles aus unserem Ortsgeschehen Ausgabe 183 | November 2011

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Heizkostenzuschuss<br />

Ab 17. Oktober <strong>2011</strong> bis zum 10. Februar 2012 kann beim<br />

Gemeindeamt wieder der Heizkostenzuschuss beantragt<br />

werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 250,00.<br />

Zur Gewährung des Zuschusses muss das gesamte<br />

monatliche H<strong>aus</strong>haltseinkommen aller H<strong>aus</strong>haltsmitglieder<br />

mit Belegen nachgewiesen werden!<br />

Zum H<strong>aus</strong>haltseinkommen zählen alle Einkünfte <strong>aus</strong><br />

selbständiger Arbeit, <strong>aus</strong> nicht selbstständiger Arbeit, <strong>aus</strong><br />

Gewerbebetrieb, <strong>aus</strong> Land- und Forstwirtschaft sowie <strong>aus</strong><br />

Vermietung und Verpachtung. Dazu zählen insbesondere<br />

Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen <strong>aus</strong> der<br />

Arbeitslosen- und Krankenversicherung, weiters Wohnbeihilfen,<br />

Unterhaltszahlungen jeglicher Art, das Kinderbetreuungsgeld<br />

und Lehrlingsentschädigungen.<br />

Nicht als Einkommen gelten Familienbeihilfen, Familienzuschüsse,<br />

Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen, Pflegegelder,<br />

Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz sowie<br />

Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs-<br />

und Heeresversorgungsgesetz.<br />

Tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen können bis zu<br />

einem max. Betrag von EUR 133,00 abgezogen werden.<br />

Diese Zahlungen sind ebenfalls zu belegen.<br />

Die Vermögenssituation bleibt gänzlich außer Betracht.<br />

Für die gesamte Heizperiode wird der Zuschuss einmalig<br />

pro H<strong>aus</strong>halt gewährt.<br />

Personen, welche eine Unterstützung <strong>aus</strong> Mitteln der<br />

Mindestsicherung erhalten, haben keinen Anspruch<br />

auf den Heizkostenzuschuss, da deren Aufwand für<br />

Beheizung bereits im Rahmen der Mindestsicherung<br />

getragen wird!<br />

In den Wintermonaten 2010/<strong>2011</strong> wurde der Zuschuss<br />

von 12.446 Personen bzw. H<strong>aus</strong>halten in Vorarlberg in<br />

Anspruch genommen. In Hörbranz waren es 184.<br />

Für Auskünfte steht Ihnen Martin Gratzer unter T 05573-<br />

82222-113 zur Verfügung.<br />

Bericht: Redaktion<br />

aktivgemeinde<br />

Es gelten folgende Einkommensgrenzen:<br />

Im H<strong>aus</strong>halt leben<br />

Erwachsene Kinder Nettoeinkommen*<br />

1 0 EUR 1.068,00<br />

2 0 EUR 1.575,00<br />

____________________________________<br />

1 1 EUR 1.201,00<br />

1 2 EUR 1.334,00<br />

1 3 EUR 1.467,00<br />

1 4 EUR 1.600,00<br />

1 5 EUR 1.733,00<br />

____________________________________<br />

2 1 EUR 1.708,00<br />

2 2 EUR 1.841,00<br />

2 3 EUR 1.974,00<br />

2 4 EUR 2.107,00<br />

2 5 EUR 2.240,00<br />

*maximales monatliches Nettoeinkommen pro H<strong>aus</strong>halt<br />

Feuerwerke sind<br />

bewilligungspflichtig<br />

Vermehrt sind bei uns im Gemeindeamt Beschwerden <strong>aus</strong><br />

der Bevölkerung über „Knallereien“ im Ortsgebiet eingegangen.<br />

Aus diesem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Verwendung<br />

pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F3<br />

(Feuerwerkskörper von mittlerer Gefahr, zur Verwendung<br />

in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen) und<br />

pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper<br />

von geringer Gefahr) in Hörbranz genehmigungspflichtig<br />

ist.<br />

Ausnahmebewilligungen können von der Gemeinde (Kategorie<br />

F2), bzw. von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz<br />

(Kategorie F3) erteilt werden.<br />

Nur zum Jahreswechsel wird per Verordnung das traditionelle<br />

Abschießen von Silvesterraketen erlaubt.<br />

Generell bitten wir Sie, auf Ihre Mitbürger Rücksicht zu<br />

nehmen und Lärm zu vermeiden.<br />

Bericht: Redaktion<br />

Zur Erinnerung die von der Gemeinde<br />

empfohlenen Ruhezeiten:<br />

Mittags von 12 bis 14 Uhr,<br />

abends ab 19 Uhr,<br />

samstags ab 17 Uhr,<br />

an Sonn- und Feiertagen ganztags.<br />

© Rike / PIXELIO<br />

Autofreier Tag Anlässlich der europaweiten<br />

Aktion "Autofreier Tag" am 22. September,<br />

mit dem für einen verstärkten Umstieg auf<br />

die öffentlichen Verkehrsmittel geworben werden<br />

soll, ließ Vizebürgermeisterin Petra Srienz ihr<br />

Auto auf dem Hörbranzer Kirchplatz "stilllegen".<br />

Bericht: Redaktion<br />

aktivgemeinde<br />

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