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04 Satzung der Gemeinde Ammersbek über die Erhebung

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Gebührentarif<br />

(Anlage 1 gem. § 4 Abs. 1 <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ammersbek</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Erhebung</strong><br />

von Verwaltungsgebühren vom 07.12.2011)<br />

Abschnitt A) Gemeinsame Gebühren für alle Ämter, soweit nicht<br />

bei den einzelnen Ämtern etwas an<strong>der</strong>es bestimmt ist.<br />

Abschnitt B) Amt für innere Angelegenheiten (und Finanzen)<br />

Abschnitt C) Bürgeramt<br />

Abschnitt D) Bauamt<br />

Tarifstelle<br />

Gebührentatbestand Gebührentarif<br />

Abschnitt A) Gemeinsame Gebühren für alle Ämter, soweit nicht bei den einzelnen Ämtern<br />

etwas an<strong>der</strong>es bestimmt ist.<br />

1. Fotokopien<br />

1.1 Je DIN A 4 (Seite 1-50) 0,60 €<br />

Jede weitere Seite 0,30 €<br />

1.2 Jede DIN A 3 (Seite 1-50) 1,20 €<br />

Jede weitere Seite 0,60 €<br />

1.3 Für Farbkopien wird <strong>die</strong> doppelte Gebühr erhoben<br />

2. Angelegenheiten nach dem Gesetz <strong>über</strong> <strong>die</strong> Freiheit des Zugangs zu<br />

Informationen für das Land Schleswig-Holstein (Informationsfreiheitsgesetz<br />

für das Land Schleswig-Holstein – IFG-SH - ) vom 9.<br />

Februar 2000<br />

2.1 Erteilung von schriftlichen Auskünften<br />

2.1.1 in einfachen Fällen 5,00€ bis 50,00 €<br />

2.1.2 in schwierigen o<strong>der</strong> komplexen Fällen je angefangene ½ Stunde 20,00 €<br />

2.2 Zurverfügungstellung von Informationen o<strong>der</strong> von Informationsträgern,<br />

von maschinenlesbaren Informationsträgern und erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Leseanweisungen o<strong>der</strong> von lesbaren Ausdrucken<br />

2.2.1 in einfachen Fällen 10,00 €<br />

2.2.2 bei umfangreichen und außergewöhnlich aufwändigen Maßnahmen<br />

zur Zusammenstellung <strong>der</strong> begehrten Informationen je angefangene<br />

½ Stunde<br />

20,00 €<br />

3. Ausfertigungen von Ortssatzungen und –verordnungen, Plänen,<br />

Benutzungsordnungen<br />

10,00 €<br />

4. Erteilung eines Wi<strong>der</strong>spruchsbescheides = Berechnung nach <strong>der</strong><br />

Gebühr, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> angefochtene Entscheidung festgesetzt worden<br />

ist.<br />

bis ½ <strong>der</strong> Gebühr<br />

5. Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und/o<strong>der</strong> Überlassung von Unterlagen<br />

zur Einsicht o<strong>der</strong> zur Selbstherstellung von Abschriften,<br />

Auszügen usw. für jede angefangene halbe Stunde<br />

10,00 €<br />

6. Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen,<br />

soweit nicht eine an<strong>der</strong>e Gebühr o<strong>der</strong> Gebührenfreiheit<br />

vorgeschrieben ist.<br />

3,00 € - 100,00 €

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