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LESEFASSUNG Ffw-Gebührensatzung Poppendorf - Amt Carbäk

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6. Alarmierung<br />

Gebühren für Missbräuchliche Alarmierung und Fehlalarmierung<br />

aus vorsätzlichen und fahrlässigen Gründen werden nach<br />

ausgerückten Fahrzeugen und dem tatsächlichen Zeit-, Material- und<br />

Personalaufwand gemäß Gebührentarif berechnet.<br />

7. Ölbinde, Säurebinde- und Schaummittel<br />

Der Verbrauch von Ölbinde- und Säurebindemitteln sowie Schaum-<br />

mitteln wird nach den Wiederbeschaffungskosten berechnet.<br />

8. Entsorgung<br />

Die Entsorgung von aufgenommenen Öl- und Kraftstoffen, sonstigen<br />

Chemikalien sowie von Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummitteln<br />

wird nach den tatsächlichen Kosten berechnet.<br />

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