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Zustimmungserklärung für Kinder - Stadt Amberg

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1. Antrag auf Ausstellung:<br />

Erläuterungen zur Verwendung des Formblattes<br />

Für die Ausstellung eines <strong>Kinder</strong>reisepasses ist die Zustimmung des jeweils anderen<br />

Elternteils notwendig, wenn ein Elternteil nicht zur Beantragung erscheinen kann und bei<br />

• verheirateten Eltern,<br />

• Eltern, die nicht nur vorübergehend getrennt leben und denen die Sorge<br />

gemeinsam zusteht,<br />

• geschiedenen Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben,<br />

• nicht miteinander verheirateten Eltern, die die gemeinsame Sorge durch eine<br />

Sorgeerklärung beurkundet haben.<br />

Zur Überprüfung der den Antrag bereits unterschriebenen Person muss ein<br />

Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden.<br />

Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, ist ein entsprechender Nachweis erforderlich<br />

(z.B. Alleinsorgemitteilung des Jugendamtes, Urteil/Beschluss über Sorgerecht, Bestallung<br />

als Vormund; es reicht in diesem Fall das Ausweisdokument des alleinsorgeberechtigten<br />

Elternteils.<br />

Mit diesem Formular kann die jeweils nicht bei der Beantragung anwesende Person<br />

bereits im Vorfeld schriftlich den Antrag auf Ausstellung eines <strong>Kinder</strong>reisepasses bequem<br />

von zu Hause aus ausfüllen und unterschreiben, ohne persönlich bei der Beantragung<br />

vorsprechen zu müssen.<br />

2. Gültigkeit<br />

Der <strong>Kinder</strong>reisepass wird <strong>für</strong> eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt, maximal<br />

jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen ist<br />

eine Verlängerung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen möglich (aktuelles,<br />

biometrietaugliches Lichtbild, Antrag auf Verlängerung eines <strong>Kinder</strong>reisepasses, Gebühr:<br />

6,00 €).<br />

Einige Länder erkennen den alten <strong>Kinder</strong>ausweis nicht oder nur eingeschränkt an.<br />

Informationen über die Anerkennung von <strong>Kinder</strong>ausweisen /-reisepässen geben die<br />

jeweiligen<br />

• Auslandsvertretungen siehe hierzu: www.auswaertiges-amt.de<br />

• Ihr Reisebüro<br />

• das Einwohneramt

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