Zustimmungserklärung für Kinder - Stadt Amberg
Zustimmungserklärung für Kinder - Stadt Amberg
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1. Antrag auf Ausstellung:<br />
Erläuterungen zur Verwendung des Formblattes<br />
Für die Ausstellung eines <strong>Kinder</strong>reisepasses ist die Zustimmung des jeweils anderen<br />
Elternteils notwendig, wenn ein Elternteil nicht zur Beantragung erscheinen kann und bei<br />
• verheirateten Eltern,<br />
• Eltern, die nicht nur vorübergehend getrennt leben und denen die Sorge<br />
gemeinsam zusteht,<br />
• geschiedenen Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben,<br />
• nicht miteinander verheirateten Eltern, die die gemeinsame Sorge durch eine<br />
Sorgeerklärung beurkundet haben.<br />
Zur Überprüfung der den Antrag bereits unterschriebenen Person muss ein<br />
Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden.<br />
Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, ist ein entsprechender Nachweis erforderlich<br />
(z.B. Alleinsorgemitteilung des Jugendamtes, Urteil/Beschluss über Sorgerecht, Bestallung<br />
als Vormund; es reicht in diesem Fall das Ausweisdokument des alleinsorgeberechtigten<br />
Elternteils.<br />
Mit diesem Formular kann die jeweils nicht bei der Beantragung anwesende Person<br />
bereits im Vorfeld schriftlich den Antrag auf Ausstellung eines <strong>Kinder</strong>reisepasses bequem<br />
von zu Hause aus ausfüllen und unterschreiben, ohne persönlich bei der Beantragung<br />
vorsprechen zu müssen.<br />
2. Gültigkeit<br />
Der <strong>Kinder</strong>reisepass wird <strong>für</strong> eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt, maximal<br />
jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen ist<br />
eine Verlängerung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen möglich (aktuelles,<br />
biometrietaugliches Lichtbild, Antrag auf Verlängerung eines <strong>Kinder</strong>reisepasses, Gebühr:<br />
6,00 €).<br />
Einige Länder erkennen den alten <strong>Kinder</strong>ausweis nicht oder nur eingeschränkt an.<br />
Informationen über die Anerkennung von <strong>Kinder</strong>ausweisen /-reisepässen geben die<br />
jeweiligen<br />
• Auslandsvertretungen siehe hierzu: www.auswaertiges-amt.de<br />
• Ihr Reisebüro<br />
• das Einwohneramt