Die Grundsicherung Ihr gutes Recht - Sozialverband Deutschland ...
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4.3. Was zählt zu den Unterkunftskosten?<br />
Zum <strong>Grundsicherung</strong>sbedarf gehören auch die angemessenen,<br />
tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.<br />
Hierzu zählen bei Mietern die Miete, Neben- und Heizkosten und<br />
bei Eigentümern einer selbstgenutzten Eigentumswohnung bzw.<br />
Hauses die tatsächlichen notwendigen Ausgaben (z. B. Schuldzinsen,<br />
Steuern, Nebenkosten).<br />
<strong>Die</strong> tatsächlichen Unterkunftskosten werden allerdings nur insoweit<br />
berücksichtigt, als sie angemessen sind. Was „angemessen“<br />
im konkreten Einzelfall bedeutet, ist von Ort zu Ort unterschiedlich.<br />
Bei stationärer Unterbringung (z.B. in einem Heim) umfasst die<br />
<strong>Grundsicherung</strong> die durchschnittlich angemessenen tatsächlichen<br />
Aufwendungen für die Warmmiete eines Einpersonenhaushalts.<br />
Auskunft zu Fragen der Unterkunftskosten erhalten Sie bei <strong>Ihr</strong>er<br />
SoVD-Beratungsstelle.<br />
4.4. <strong>Die</strong> Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge<br />
Zum <strong>Grundsicherung</strong>sbedarf gehören grundsätzlich auch die Beiträge<br />
zur Kranken- und Pflegeversicherung.<br />
<strong>Die</strong>ses insbesondere für eine freiwillige Krankenversicherung.<br />
Hier werden allerdings nur angemessene Beiträge übernommen,<br />
d.h. solche Beiträge, die etwa so hoch sind wie die für die gesetzliche<br />
Krankenversicherung.<br />
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