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Die Grundsicherung Ihr gutes Recht - Sozialverband Deutschland ...

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4.3. Was zählt zu den Unterkunftskosten?<br />

Zum <strong>Grundsicherung</strong>sbedarf gehören auch die angemessenen,<br />

tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.<br />

Hierzu zählen bei Mietern die Miete, Neben- und Heizkosten und<br />

bei Eigentümern einer selbstgenutzten Eigentumswohnung bzw.<br />

Hauses die tatsächlichen notwendigen Ausgaben (z. B. Schuldzinsen,<br />

Steuern, Nebenkosten).<br />

<strong>Die</strong> tatsächlichen Unterkunftskosten werden allerdings nur insoweit<br />

berücksichtigt, als sie angemessen sind. Was „angemessen“<br />

im konkreten Einzelfall bedeutet, ist von Ort zu Ort unterschiedlich.<br />

Bei stationärer Unterbringung (z.B. in einem Heim) umfasst die<br />

<strong>Grundsicherung</strong> die durchschnittlich angemessenen tatsächlichen<br />

Aufwendungen für die Warmmiete eines Einpersonenhaushalts.<br />

Auskunft zu Fragen der Unterkunftskosten erhalten Sie bei <strong>Ihr</strong>er<br />

SoVD-Beratungsstelle.<br />

4.4. <strong>Die</strong> Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge<br />

Zum <strong>Grundsicherung</strong>sbedarf gehören grundsätzlich auch die Beiträge<br />

zur Kranken- und Pflegeversicherung.<br />

<strong>Die</strong>ses insbesondere für eine freiwillige Krankenversicherung.<br />

Hier werden allerdings nur angemessene Beiträge übernommen,<br />

d.h. solche Beiträge, die etwa so hoch sind wie die für die gesetzliche<br />

Krankenversicherung.<br />

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