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Messe Nidda 7.9.5.2010 - Gewerbeverein Nidda

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Der <strong>Gewerbeverein</strong> <strong>Nidda</strong> hat als Veranstalter eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, die<br />

aber nicht für Schäden, die von Ausstellern und deren Personal verursacht werden, aufkommt.<br />

Haftung wegen höherer Gewalt<br />

Sollte die <strong>Messe</strong> wegen höherer Gewalt abgebrochen werden oder überhaupt nicht stattfinden<br />

können, werden den Ausstellern noch nicht angefallene Kosten erstattet. Ein darüber hinaus<br />

gehender Anspruch wird ausgeschlossen. Die bereits angefallenen Kosten (Geländemiete,<br />

Zeltmiete, <strong>Messe</strong>bau etc.) werden nicht erstattet.<br />

Verkauf und Bewirtung während der Öffnungszeiten<br />

Der Verkauf während der Öffnungszeiten der <strong>Messe</strong> ist grundsätzlich gestattet. Ebenso die<br />

kostenfreie Bewirtung von Gästen und Besuchern. Wenn zusätzlich besondere Genehmigungen<br />

notwendig sind (z.B. Schankerlaubnis, GEMA etc.) muss diese der Aussteller/Bewirter in eigener<br />

Regie und auf eigene Kosten beschaffen. Der Veranstalter haftet nicht für evtl. Versäumnisse.<br />

Gastronomieverkauf während der <strong>Messe</strong><br />

Der Verkauf von Gastronomiewaren während der <strong>Messe</strong> ist nur mit Zustimmung der <strong>Messe</strong>leitung<br />

gestattet. Entsprechende Genehmigungen sind rechtzeitig vorher schriftlich zu beantragen. Die<br />

örtlichen Gastronomen werden im Oktober zu einer Sitzung eingeladen, wo die Modalitäten geklärt<br />

werden und eine Anmeldung zur Teilnahme möglich ist.<br />

Parkmöglichkeiten<br />

Für Aussteller sind spezielle Parkplätze an den <strong>Messe</strong>zelten und an der <strong>Nidda</strong> vorgesehen und<br />

beschildert. Als Nachweis der Parkberechtigung als Aussteller muss der als Anlage beigefügte<br />

Lageplan sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Wird von einer Ausstellerfirma mehr als ein<br />

Parkplatz benötigt, muss auf die für Besucher zugänglichen Parkplätze am Amtsgericht,<br />

Gymnasium, Realschulsporthalle und am Sportplatz zurückgegriffen werden. Die Rollschuhbahn am<br />

Kinderspielplatz dient als Fahrradparkplatz.<br />

Das Parken innerhalb des <strong>Messe</strong>geländes ist generell nicht gestattet! Geparkte Fahrzeuge<br />

werden kostenpflichtig abgeschleppt!<br />

Aktionen<br />

Für alle Aussteller besteht die Möglichkeit, spezielle Aktionen an Ihren Ständen durchzuführen oder<br />

sich für Fachvorträge im Jugendraum des Bürgerhauses anzumelden und auf diese kostenlos per<br />

Lautsprecherdurchsage hinweisen zu lassen. Weiterhin kann kostenlos ein Ankündigungsplakat,<br />

max. A-1, am <strong>Messe</strong>büro ausgehängt werden.<br />

Verteilung von Prospekten – Aktionen von Nichtausstellern<br />

Nichtausstellern ist es untersagt, am <strong>Messe</strong>gelände Aktionen, Vorführungen oder Prospektverteilung<br />

durchzuführen. Bei Zuwiderhandlungen werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und<br />

den Betroffenen Platzverbot erteilen.<br />

Sanitätsdienst<br />

Der Sanitätsdienst ist im Gastronomiezelt am <strong>Messe</strong>platz untergebracht.<br />

<strong>Nidda</strong>, im Mai 2009 <strong>Gewerbeverein</strong> <strong>Nidda</strong> e.V.<br />

- <strong>Messe</strong>ausschuss -<br />

WICHTIG - <strong>Messe</strong>telefon:<br />

<strong>Messe</strong>organisation Reinhard Thun 06043-950621.<br />

Ab 1. April 2010 ist ein <strong>Messe</strong>handy mit der Nummer 0175-8898865<br />

ständig von einem kompetenten Mitglied des <strong>Messe</strong>ausschusses<br />

besetzt.

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