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JAHRESBERICHT 2011 - Blindekuh

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Art. 11<br />

Art. 12<br />

28<br />

Ein Rückfall von Stiftungsmitteln an die Stifter und deren Rechtsnachfolger<br />

ist in jedem Fall ausgeschlossen.<br />

aUFsicht über die stiFtUng<br />

Die Stiftung untersteht der staatlichen Aufsicht des Kantons Zürich. Gründung<br />

am 11. Dezember 1998 beim Notariat Zürich-Riesbach.<br />

eintrag im handelsregister<br />

Die Stiftung ist im Handelsregister des Kantons Zürich einzutragen. Eintrag<br />

am 29.1.99 beim Handelsregisteramt des Kantons Zürich.

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