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REPUBLIK ÖSTERREICH Landesgericht
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n) Franz LIDAUER, geb. am 9.2.1965
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den Siebtbeschuldigten, Mag. Sebast
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Ingeborg Fördermayr, geb. am 4.3.1
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Ingrid Novak, geb. am 3.9.1954, Kar
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weiterer Folge als GBK bezeichnet -
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c) im November 2000, nachdem über
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Heizkörpers nicht auffiel, sie fer
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II.) Bmst.Dipl.Htl.Ing. Karl AIGNER
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mj. Johannes Ahrens, vertreten durc
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Barbara Galjot, Franc Galjot, Olga
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Berta Kaar, Josef Kaar, Anita Kaipp
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mj. Sebastian Mildner, vertreten du
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Margit Riha, Bettina Roiatti, Claud
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Anita Voithofer, Hildegard Wagner,
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ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: Aufgrund des
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zahlreiche Pistengeräte, Bagger, M
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Hauptschule die 5-jährige HTL in V
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nach eigenen Angaben 1.900,-- Euro.
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als Vorsitzender und der Bürgermei
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werden jeweils von Mitarbeitern, di
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zwischen Ausgangsschleuse und Vorha
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.Die Spurführung erfolgt bei den g
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1982 wurde im Bereich der Bergstati
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Zustand der Züge beheben, eine kom
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dass talseitig fix montierte Sitzb
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Leistungsvertrag und der Auftragsbe
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seilbahntechnischen Gesamtanlagenve
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Wagengerippe verklebt werden. Zur V
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Sachverständigen Anton Muhr offenb
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Heizlüfter bei der Firma Höller-E
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erfüllten auch eine Generatorfunkt
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Leitungsführungen, woraus keine Be
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Aufenthaltes der Züge in den Stati
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Die Aufgabe dieses vom Fahrbetrieb
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Betriebsstrecke konnten, nach einem
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(Teilbereich der SPS). Im normalen
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Die Wagengarnituren waren darüber
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Geschwindigkeit über einen Tachoge
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konkrete Bahnanlage, im Falle der G
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Der Beschuldigte Ing. Ewald Hasun i
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Für diese Frontmasken hatte die Fi
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Ringgummimatten, 45 m 2 Plexiglas 4
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Fahrbetriebsmittels war internation
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Portenschlager, der gegenständlich
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Es wird darauf verwiesen, dass dara
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Der von der Firma Höller geliefert
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gefertigt und von deren Mitarbeiter
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verarbeitende Firma Polytherm, dass
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den Fahrgästen in den beiden Wagen
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Leitungsverlegung durch die drei be
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Zusammenarbeit. Da ein werkseitiger
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Kriterium dar. Seitens der Hydrauli
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Standseilbahn vorgenommen, im Wesen
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nach Kaprun, wo die Vorerhebungen a
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Unternehmen geeignete Materialien u
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war auch die Beiziehung eines Brand
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“Gletscherdrachen”. Es gab Unte
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war keine freie Sicht mehr in den R
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unterzogen. Es kann festgestellt we
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GBK II von den Beschuldigten Dipl.-
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die beiden beschuldigten Prüfer ke
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Betriebsablaufes die Eintragung vor
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Baumaschinen und andere schwere Ger
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an welcher der Drittbeschuldigte te
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Die Begehung der Anlagen der Gletsc
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15 Eisenbahngesetz verzeichnete Per
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des Alpincenters der Gletscherbahne
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vorzulegen sind. Weitere Auflagen h
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Fahrgäste innerhalb des Schleusenr
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elektromagnetische Verriegelung hat
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Antriebe, Steuerungen und Sicherhei
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zugegangen und hat die Gesamtkonstr
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kam es zu keinem Schließen der Kla
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Gletscherbahnen dort ein- und ausst
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Bei der vierten Bergfahrt der “Ki
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Wagen war den jeweils in der Statio
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Heizlüfter verwiesen, im Besondere
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300° C lag. Die durchgeführten Me
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Luftdurchsatz (geringere Lüfterdre
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Es kam zur Entstehung eines Gehäus
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Hydrauliköls einer Heizleistung vo
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durch das Austreten des Hydraulikö
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Sinkt in einer Druckleitung der Hyd
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In diesem Zusammenhang wird ausdrü
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lt. Protokoll um 09:11:03). Gleichz
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Um 9:11:03,19 kam es zu einer Dista
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sowie sehr hohe, aber unterschiedli
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Die Diensttreppe war kein ausgewies
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Der Unglückszug “Kitzsteingams
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Die im Tunnel verlegten Abwasserroh
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am See ein Großalarm bei allen Ret
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Aufgrund von Differenzen der gerich
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deformiert und verfrachtet, was dur
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Technik zusichern lassen. Der Erstb
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Verunreinigungen aufgefallen, waren
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konnte der Zweitbeschuldigte sich d
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Der Zweitbeschuldigte konnte sich d
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Der Drittbeschuldigte trat nicht al
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Genehmigung ebenso erteilt worden,
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durch MR Dipl. Ing. Starnberger ber
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Es bestand für die beiden Beschuld
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B e w e i s w ü r d i g u n g : Di
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ähnlichen Schadensablauf anzusehen
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ötlich erscheinenden Flüssigkeits
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Beweisgegenständen, wie zwischenze
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Hauptverhandlung durch die Sachvers
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Standseilbahn eingebaut war, überg
- Seite 217 und 218:
wenn Menschen am Werk sind und nich
- Seite 219 und 220:
nicht unüblich ist, zu ihren wirts
- Seite 221 und 222: Ausführungen des Sachverständigen
- Seite 223 und 224: der Leistungsvertrag zwischen der F
- Seite 225 und 226: verwendeten Materialien, der Türko
- Seite 227 und 228: TLB enthaltenen Einwand gegen den E
- Seite 229 und 230: Siemens AG Österreich Erkundigunge
- Seite 231 und 232: ehördliche Verfahren deutlich nach
- Seite 233 und 234: des Anspritzpunktes mit den daraus
- Seite 235 und 236: zeugenschaftlichen Angaben des Aloi
- Seite 237 und 238: gründlich durchgeführt wurden. Es
- Seite 239 und 240: Kernbereich des Komplexes Alpincent
- Seite 241 und 242: Zum Unglücksgeschehen, beweiswürd
- Seite 243 und 244: Weiters waren an Eckdaten vorhanden
- Seite 245 und 246: dem Maschinisten Manfred Aigner und
- Seite 247 und 248: Bestimmung, was auch mit dem Inhalt
- Seite 249 und 250: Zusammenhang stehen und mit dem Bet
- Seite 251 und 252: Beschuldigten sowie mit den im Akt
- Seite 253 und 254: Landesgendarmeriekommandos für Sal
- Seite 255 und 256: Die Angaben der Zeugin Anita Grill,
- Seite 257 und 258: wobei der Zeuge selbst keinen Brand
- Seite 259 und 260: Aussagen getätigt, die Deckung in
- Seite 261 und 262: Stevenson Habblet zu sehen (ON 1607
- Seite 263 und 264: permanente Feuerquelle herangehalte
- Seite 265 und 266: ersten Fotos sich zeigt, sondern si
- Seite 267 und 268: ezüglich des Bereiches “Alpincen
- Seite 269 und 270: Der über Antrag der Anklagebehörd
- Seite 271: Wie bereits ausgeführt, waren die
- Seite 275 und 276: Heizkörper wohl nicht vorgelegen h
- Seite 277 und 278: Bundesministerium für Verkehr, Inn
- Seite 279 und 280: (Hauptverhandlung vom 8.7.2002, Sei
- Seite 281 und 282: vom 9.7.2002, Seite 120 und Verantw
- Seite 283 und 284: schriftlichen Gutachten des Brandsa
- Seite 285 und 286: 2000. Zur Begründung wurde von Uni
- Seite 287 und 288: und der Seilbahnanlage diente. Nur
- Seite 289 und 290: Mangelhaftigkeit von der Anklagebeh
- Seite 291 und 292: Begutachtung der Bahn zwischen 6. u
- Seite 293 und 294: passten. Im Zuge der Überprüfung
- Seite 295 und 296: zur raschen Brandausbreitung beiget
- Seite 297 und 298: konnten Ölantragungen im Heizlüft
- Seite 299 und 300: Sachverständigen Prof. Dr. Ing. Kl
- Seite 301 und 302: und wird davon ausgegangen, dass de
- Seite 303 und 304: techn. Georg Wagner). Erst im Rahme
- Seite 305 und 306: diesen Befund aufgrund seiner Aufze
- Seite 307 und 308: Sachverständigen Dr. Georg Wagner
- Seite 309 und 310: Gericht so gesehen wurde, dass einf
- Seite 311 und 312: Bei der r e c h t l i c h e n B e u
- Seite 313 und 314: schuldhaft vorgeworfen werden kann,
- Seite 315 und 316: Situierung und der Beschaffenheit d
- Seite 317 und 318: worden, dass die Genehmigung sich n
- Seite 319 und 320: Strafantrag wie bereits auch in der
- Seite 321 und 322: einem solchen Fall fehlt es bereits
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zu differenzieren und zu prüfen, w
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Herbeiführung einer bloß abstrakt
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durch den Ablauf der Brandkatastrop
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Schutz vor Bränden und deren Bekä
- Seite 331 und 332:
Materialien und Geräte verwendet w
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In rechtlicher Hinsicht ist das Ger
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denkbaren Prüfzeichen verfügte, w
- Seite 337 und 338:
waren technisch nicht zu beanstande
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Heizlüfters als für sich brandgef
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durch die Versicherungsanstalt der
- Seite 343 und 344:
Anschluss des Heizlüfters war fest
- Seite 345 und 346:
nicht hervorgekommen ist. Als Fahrl
- Seite 347 und 348:
Nach § 6 Abs. 1 des Produktsicherh
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Eine Bedienungsanleitung ist weder
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Baugenehmigungsverfahren erfolgte k
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und Betriebsbewilligung verbunden w
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Sachverständiger Ing. Hattinger in
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Baugenehmigungsbescheid grundsätzl
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Diese Beschuldigten haben die Über
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Lidauer nicht vor, dieser hat alle
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Brandfalles auch in die Geschlossen
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Damit war aus rechtlicher Sicht die
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eine solche Maßfigur bestimmbar (B
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Risikozusammenhang mitenthalten ist
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das daraus folgende Risiko entweder