Satzung des TVD - Turnverein Deichhorst von 1909 e.V.
Satzung des TVD - Turnverein Deichhorst von 1909 e.V.
Satzung des TVD - Turnverein Deichhorst von 1909 e.V.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 34<br />
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März<br />
eines jeden Jahres.<br />
IV. Übungsplan<br />
§ 35<br />
Der Übungsplan wird zu Beginn <strong>des</strong> neuen Jahres aufgestellt<br />
und durch Aushang bekanntgegeben.<br />
V. <strong>Satzung</strong>sänderung<br />
§ 36<br />
<strong>Satzung</strong>sänderungen können nur mit 2/3 Stimmenmehrheit<br />
beschlossen werden.<br />
VI. Auflösung <strong>des</strong> Vereins<br />
§ 37<br />
Die Auflösung <strong>des</strong> Vereins erfolgt in 2 (zwei) aufeinander<br />
folgenden Hauptversammlungen mit 4/5 Stimmenmehrheit.<br />
Bei der Auflösung oder Aufhebung <strong>des</strong> Vereins oder bei<br />
Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt sein Vermögen<br />
an den Stadtsportbund Delmenhorst mit der Zweckbestimmung,<br />
daß dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich<br />
zur Förderung <strong>des</strong> Sports verwendet werden<br />
darf.<br />
14.12.1946<br />
16.3.1960<br />
20.2.1984