Aufnahmeantrag Änderungsantrag - TV Dellbrück eV
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1. AUFNAHMEGEBÜHREN (einmalig) bis 21 Jahre<br />
Erwachsene<br />
alle Abteilungen 6 12<br />
Kampfsport 33 33<br />
2. GRUNDBEITRÄGE für aktive Mitglieder jährlich vierteljährlich<br />
Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre 138 34,5<br />
Erwachsene 198 49,5<br />
3. SONDERBEITRÄGE jährlich vierteljährlich<br />
Mannschaftssport bis 21 Jahre I Erwachsene bis 21 Jahre I Erwachsene<br />
Basketball, Handball, Volleyball 0 0<br />
Fitness und Gesundheit jährlich vierteljährlich<br />
Fitness 0 0<br />
Seniorensport/Sport der Älteren 0 0<br />
Reha-Koronar1 (mit KKG), kein Grundbeitrag einmalig 50,00 0<br />
Reha-Koronar2 (ohne KKG) 0 0<br />
Reha-Orthopädie1 (mit KKG), kein Grundbeitrag einmalig 50,00 0<br />
Reha-Orthopädie2 (ohne KKG) 0 0<br />
Kindersport jährlich vierteljährlich<br />
Kindersport (Gerätturnen, Fit-Kids),<br />
Fußball- und Bewegungsschule, Familiensport Kinder 0 0<br />
Familiensport Erwachsene, kein Grundbeitrag 45 0<br />
Individual- und Kampfsport jährlich vierteljährlich<br />
Kampfsport 24,00 I 24,00 6,00 I 6,00<br />
Leichtathletik 0 0<br />
Lauftreff (Der Beitrag von 84 Euro/Jahr gilt für Personen, die ausschließlich<br />
am Lauftreff/Walking teilnehmen wollen. Mitglieder, die ohnehin den<br />
Grundbeitrag zahlen, nehmen kostenlos teil) 84,00 21,00<br />
Tanzen (Standard/Latein) 24 6<br />
DÄNZical/Kindertanz 48,00 I 48,00 12<br />
Rückschlagsport jährlich vierteljährlich<br />
Tennis 54,00 I 98,00 13,50 I 24,50<br />
Tischtennis 0 0<br />
4. Familienbeiträge jährlich vierteljährlich<br />
Kleiner Familienbeitrag (1 Erw. + 2 Ki.), (€ 174 + 2 x € 120) 414 103,5<br />
Mittlerer Familienbeitrag (2 Erw. + 1 Ki.), (2 x € 174 + € 120) 468 117<br />
Großer Familienbeitrag (2 Erwachsene + 2 oder mehr Kinder) 588 147<br />
5. Maximalbeiträge Tennis jährlich vierteljährlich<br />
Kleiner Maximalbeitrag (2 Erwachsene + 1 Kind) 700 175<br />
Großer Maximalbeitrag (2 Erwachsene + 2 Kinder) 780 195<br />
6. Inaktive Mitgliedschaft (Passive Mitglieder) jährlich<br />
Passiver Mitgliedsbeitrag 45<br />
7. Rechnungszahler: Mitglieder-/innen die Rechnungszahler sind, müssen eine Bearbeitungsgebühr von € 12,00/Jahr entrichten. Die Rechnung für den<br />
gesamten Jahresbeitrag wird am Anfang des Jahres gestellt.<br />
8. Lastschriftverfahren: Die Beiträge (Aufnahmebeitrag, Grundbeitrag und ggf. Sonderbeitrag) werden per Lastschrift in vier Raten abgebucht. Die<br />
Abbuchungstermine sind: 1. Januar, 1. April, 1. Juli, und der 1. Oktober eines jeden Jahres.<br />
9. Sportflatrate "Die Vielseitigkeit des Sports": Mit der Zahlung des Grundbeitrags können <strong>TV</strong>D-Mitglieder so oft wie möglich an verschiedenen<br />
Sportangeboten teilnehmen.<br />
Für die Abteilungen Tennis, Kampfsport, DÄNZical, Tanzen und Lauftreff/(Nordic-)Walking fallen im Bedarfsfall zusätzliche Sonderbeiträge an.<br />
10. Tennismitglieder bis 18 Jahre: Die Teilnahme am Jugendtraining verpflichtet zur Mitgliedschaft in der Tennisabteilung des <strong>TV</strong> <strong>Dellbrück</strong> und zur<br />
Zahlung des vollen Jahresbeitrages für Kinder und Jugendliche von derzeit € 192,00 (€ 138,00 Grundbeitrag zzgl. € 54,00 Sonderbeitrag). Kinder und<br />
Jugendliche, die quer einsteigen, zahlen lediglich den anteiligen Beitrag ab Quartalsbeginn. Beispiel: Teilnahme am Trainingsbetrieb im Mai bedeutet<br />
rückwirkende Mitgliedschaft zum Beginn des 2. Quartals also 1. April.<br />
11. Auszubildende/Studenten: Auszubildende und Studenten bis zum 25. Lebensjahr zahlen den ermäßigten Grundbeitrag für Kinder und Jugendliche<br />
von 138,00 Euro/Jahr (34,50 Euro/Quartal). Es muss ein aktueller Beleg über die Ausbildung/das Studium in der Geschäftsstelle vorgelegt werden. Zum<br />
Ende eines jeden Kalenderjahres muss der aktuelle Beleg unaufgefordert vorgelegt werden, damit die Ermäßigung bestehen bleibt.<br />
12. Drittes Kind beitragsfrei: Werden ein drittes oder weitere Kinder einer Familie Mitglieder, so entfällt für diese der Grundbeitrag. Die<br />
Aufnahmegebühr und ein entsprechender Sonderbeitrag sind zu entrichten. Aus verwaltungstechnischen Gründen sind immer die beiden jüngsten<br />
Kinder beitragspflichtig. Die Regelung gilt bis zum 21. Lebensjahr.<br />
13. Kündigung: Die Kündigung beim <strong>TV</strong> <strong>Dellbrück</strong> ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss schriftlich bis zum 30.11. des Jahres in der<br />
Geschäftsstelle eingegangen sein (ausgeschlossen sind Mitglieder der Tanzabteilung, Kündigung zum 30.06. möglich).