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SEMINARPROGRAMM 2013 Sicherheit und Gesundheitsschutz

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106<br />

24.2 BEREICHSÜBERGREIFENDE SEMINARE<br />

Zielgruppe<br />

Inhalte<br />

Typ A –<br />

Sichtkontrolle<br />

Typ B –<br />

Funktionskontrolle<br />

KOMMUNALE EINRICHTUNGEN<br />

Fachveranstaltung Spielplatzprüfung<br />

Typ A – Sichtkontrolle: Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher,<br />

Lehrkräfte, Spielplatzpatinnen, -paten,<br />

Typ B – Funktionskontrolle: Hausmeisterinnen <strong>und</strong> Haus-<br />

meister, Bauhofmitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Bauhofmitarbeiter<br />

Toben, Klettern, Turnen, Laufen <strong>und</strong> das Knüpfen sozialer Kontakte<br />

gehören zu den Möglichkeiten, die ein Spielplatz bietet. Außerhalb<br />

des häuslichen Bereiches zählt der Spielplatz zu den wichtigsten Orten<br />

für die Entwicklung der Kinder. Deshalb hat die europaweit gültige<br />

<strong>Sicherheit</strong>snorm (DIN EN 1176) das Ziel, Spielplätze sicher zu gestalten<br />

<strong>und</strong> durch die vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen die <strong>Sicherheit</strong><br />

auch bei intensiver Nutzung zu gewährleisten. Daher der Appell<br />

an die Spielplatzbetreiberinnen <strong>und</strong> -betreiber, die vorgeschriebenen<br />

Prüfrhythmen einzuhalten.<br />

Die Sichtkontrolle dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen,<br />

die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen<br />

ergeben können. Sie erstreckt sich auf Einbauten <strong>und</strong><br />

Spielgeräte, Mobiliar, Zugänge, Beschilderung, Einfriedung, Bepflanzung<br />

<strong>und</strong> Sauberkeit der Anlage <strong>und</strong> des Fallschutzmaterials.<br />

> Sichtkontrollen dürfen von unterwiesenen Personen, z. B. Erzieherinnen<br />

<strong>und</strong> Erziehern, Lehrkräften, Hausmeisterinnen <strong>und</strong> Hausmeistern<br />

oder Spielplatzpatinnen <strong>und</strong> -paten, durchgeführt<br />

werden, je nach Bedarf <strong>und</strong> Notwendigkeit täglich bis wöchentlich.<br />

Bei der Funktionskontrolle handelt es sich um eine Überprüfung des<br />

Betriebes <strong>und</strong> der Stabilität der Anlage, insbesondere auf jeglichen<br />

Verschleiß. Besonderes Augenmerk muss gelegt werden auf Teile,<br />

die dauerhaft vakuumdicht abgedichtet sind, auf das einwandfreie<br />

Arbeiten von Gelenken <strong>und</strong> sonstiger beweglicher Teile sowie das<br />

Vorhandensein des Fallschutzmaterials.<br />

24.2 BEREICHSÜBERGREIFENDE SEMINARE<br />

Ansprechpartnerin<br />

25.2 KOMMUNALE EINRICHTUNGEN<br />

Organisation<br />

Hinweis<br />

> Die Funktionskontrolle darf durch fachlich qualifizierte Personen,<br />

z. B. Hausmeisterinnen <strong>und</strong> Hausmeister, Gemeindemitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Gemeindemitarbeiter oder sachk<strong>und</strong>ige Personen<br />

erfolgen. Die Person muss mit der Anlage <strong>und</strong> den Spielgeräten<br />

vertraut bzw. entsprechend unterwiesen sein. Zur Funktionskontrolle<br />

müssen die Hersteller-Anweisungen bereitgestellt werden. Je nach<br />

Nutzung des Spielgeländes erfolgt die Kontrolle alle ein bis drei<br />

Monate bzw. nach der Maßgabe der Hersteller-Anweisungen.<br />

Katja Skopek<br />

Susanne Scheerer, Tel.: 02632 960-4620, s.scheerer@ukrlp.de<br />

Interessierte Mitgliedsunternehmen setzen sich bitte zur Terminabsprache<br />

mit uns in Verbindung<br />

Termin Seminar-Nr. Seminarort<br />

HALBTÄGIG 24.2 INHOUSE-VERANSTALTUNGEN<br />

107<br />

B E R E I C H S Ü B E R G R E I F E N D E S E M I N A R E

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