Prüfungsordnung - Universität zu Lübeck
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(1) Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind mit einer Rechtsbehelfsbelehrung <strong>zu</strong> versehen.<br />
(2) Gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses sowie aller in seinem Namen Handelnden<br />
kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich Widerspruch beim<br />
Prüfungsausschuss erhoben werden. Über den Widerspruch entscheidet der Prüfungsausschuss.<br />
(3) Gegen den Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei<br />
dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in 24837 Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Str.<br />
13, erhoben werden, und zwar schriftlich oder <strong>zu</strong>r Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.<br />
§ 23<br />
Übergangsbestimmungen<br />
(1) Diese <strong>Prüfungsordnung</strong> gilt für alle Studierenden, die sich ab dem Sommersemester 2007 im<br />
Masterstudiengang Informatik an der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Lübeck</strong> immatrikulieren.<br />
(2) Für alle vor diesem Zeitpunkt immatrikulierten Studierenden gilt weiterhin die <strong>Prüfungsordnung</strong><br />
vom ……, <strong>zu</strong>letzt geändert am …….<br />
§ 24<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Sat<strong>zu</strong>ng tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Die Genehmigung des Rektorats gem. § 14 Abs. 1 HSG wurde mit Schreiben vom 13. März<br />
2007 erteilt.<br />
<strong>Lübeck</strong>, den ……….<br />
Prof. Dr. rer. nat. Enno Hartmann<br />
Der Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät<br />
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