„Orientwissenschaft“ mit dem Abschluss „Master of ... - uni-marburg
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§ 35 Diploma Supplement<br />
Es gelten die Regelungen des § 35 Allgemeine Bestimmungen.<br />
§ 36 Transcript <strong>of</strong> Records und vollständiger Leistungsnachweis<br />
Es gelten die Regelungen des § 36 Allgemeine Bestimmungen.<br />
IV. Schlussbestimmungen<br />
§ 37 Einsicht in die Prüfungsunterlagen<br />
Es gelten die Regelungen des § 37 Allgemeine Bestimmungen.<br />
§ 38 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen<br />
(1) Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen<br />
der Philipps-Universität Marburg in Kraft.<br />
(2) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab <strong>dem</strong><br />
Wintersemester 2012/13 aufnehmen.<br />
Marburg, den 29.11.2011<br />
gez.<br />
Pr<strong>of</strong>. Dr. Sonja Fielitz<br />
Dekanin des Fachbereichs<br />
Fremdsprachliche Philologien<br />
der Philipps-Universität Marburg<br />
In Kraft getreten am: 03.12.2011<br />
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