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„Orientwissenschaft“ mit dem Abschluss „Master of ... - uni-marburg

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§ 35 Diploma Supplement<br />

Es gelten die Regelungen des § 35 Allgemeine Bestimmungen.<br />

§ 36 Transcript <strong>of</strong> Records und vollständiger Leistungsnachweis<br />

Es gelten die Regelungen des § 36 Allgemeine Bestimmungen.<br />

IV. Schlussbestimmungen<br />

§ 37 Einsicht in die Prüfungsunterlagen<br />

Es gelten die Regelungen des § 37 Allgemeine Bestimmungen.<br />

§ 38 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen<br />

(1) Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen<br />

der Philipps-Universität Marburg in Kraft.<br />

(2) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab <strong>dem</strong><br />

Wintersemester 2012/13 aufnehmen.<br />

Marburg, den 29.11.2011<br />

gez.<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Sonja Fielitz<br />

Dekanin des Fachbereichs<br />

Fremdsprachliche Philologien<br />

der Philipps-Universität Marburg<br />

In Kraft getreten am: 03.12.2011<br />

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