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Zusatzvereinbarung bei Versetzung

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5. Rechtliche Grundlagen<br />

Im Übrigen bestimmen sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach dem Ar<strong>bei</strong>tsvertrag<br />

mit der Heimat-Gesellschaft sowie den Henkelmann & Söhne-Richtlinien, in ihrer jeweils<br />

gültigen Fassung. Im übrigen gilt für diesen Vertrag das deutsche Recht.<br />

Köln, den .......... Köln, den ..........<br />

........................... ............................<br />

Heimat—Gesellschaft Expatriate<br />

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