Registerbox - Bundesnotarkammer
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Zum Test der <strong>Registerbox</strong> öffnen Sie Ihren Internet-<br />
Browser und geben dort folgende Zieladresse ein:<br />
http://login.testamentsregister.de<br />
5.1 ERFOLGREICHE VERBINDUNG<br />
Bei erfolgreicher Verbindung werden Sie aufgefordert,<br />
sich zur Aktivierung der <strong>Registerbox</strong> beim<br />
Notarverzeichnis anzumelden.<br />
Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten (Benutzername<br />
und Kennwort) ein. Es handelt sich um die gleichen<br />
Zugangsdaten, die Sie auch für das Zentrale Vorsorgeregister<br />
nutzen.<br />
Erst nach dem erfolgreichen Login ist die <strong>Registerbox</strong><br />
aktiviert. Dieser muss innerhalb einer Frist von<br />
vier Wochen nach Zuweisung erfolgen. Damit sind<br />
die Voraussetzungen für die Nutzung des Zentralen<br />
5<br />
AKTIVIERUNG<br />
Testamentsregisters der <strong>Bundesnotarkammer</strong> geschaffen.<br />
Über Testmöglichkeiten der Webanwendung<br />
sowie über entsprechende Fortbildungsveranstaltungen<br />
werden wir rechtzeitig informieren.<br />
5.2 FEHLERBEHANDLUNG<br />
Wird unter http://login.testamentsregister.de<br />
nicht der Login-Bereich des Notarverzeichnisses<br />
angezeigt, gehen Sie bitte wie folgt vor:<br />
1. Vergewissern Sie sich zunächst, dass Ihr Computer<br />
an das Büronetzwerk angeschlossen ist<br />
und die <strong>Registerbox</strong> funktioniert, insbesondere<br />
dass dessen LED den unter 4.2 beschriebenen<br />
Status aufweisen.<br />
2. Prüfen Sie bitte sodann, ob die Schreibweise<br />
der aufgerufenen Adresse korrekt ist. Ist das<br />
der Fall, prüfen Sie bitte, ob andere Internetseiten<br />
wie www.bnotk.de erreichbar sind. Ist das<br />
nicht der Fall, prüfen Sie bitte die Internetanbindung<br />
des Arbeitsplatzcomputers.<br />
3. Sind andere Internetseiten erreichbar, sollte<br />
unter http://login.testamentsregister.de<br />
folgende Seite zu sehen sein. Dann versucht<br />
Ihr Browser zwar, eine Verbindung zur IT-Plattform<br />
der <strong>Bundesnotarkammer</strong> aufzubauen,<br />
jedoch nicht in der gewünschten Weise durch<br />
den VPN-Tunnel der <strong>Registerbox</strong>, sondern über<br />
das offene Internet. Diese Situation würde im<br />
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