Das apallische Syndrom
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Das apallische Syndrom
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Problem 4<br />
Ermittlung des Patientenwillens<br />
• Ohne Patientenverfügung ist der gesetzliche Vertreter<br />
berufen die mutmaßlichen Interessen des Patienten zu<br />
wahren und über die Form und Sinnhaftigkeit oder<br />
Unterlassung der Therapie oder Ernährung zu<br />
entscheiden.<br />
• Bei Verdacht auf Missbrauch muss sich Arzt ans Gericht<br />
wenden<br />
• Ist kein Vertreter erreichbar und liegt keine Verfügung<br />
des Patienten vor, so hat der Arzt so zu handeln wie es den<br />
mutmaßlichen Interessen des Patienten entspricht<br />
Problem 5<br />
Wie wird die Therapie beendet<br />
• Beendigung einer medikamentösen Therapie<br />
führt nicht notwendigerweise zum<br />
unmittelbaren Tod. (Antibiotikatherapie)<br />
• Ernährung und Flüssigkeitszufuhr wird<br />
nicht von allen als „Therapie“ angesehen<br />
• Flüssigkeits- und Ernährungsentzug führt<br />
nach ca. 14 Tagen zum Tod. Bei erhaltenen<br />
Bewusstsein ein sehr qualvoller Tod.<br />
• Wäre es nicht humaner einen direkteren<br />
Tod zu wählen? – dies wäre aber eine aktive<br />
Sterbenshilfe.<br />
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