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Satzung des Vomi - Volksmissionskreis Sachsen eV

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4. Mitglieder, die offensichtlich gegen die Grundsätze und den Zweck <strong>des</strong><br />

Vereins reden und handeln, können nach erfolgter Mahnung durch den<br />

Vorstand und auf <strong>des</strong>sen Antrag durch einstimmigen Vorstandsbeschluß<br />

aus dem Verein ausgeschlossen werden.<br />

5. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Die notwendigen Mittel für die<br />

Arbeit <strong>des</strong> Vereins werden durch freiwillige Opfer und Spenden der Mitglieder<br />

und der Freunde aufgebracht.<br />

6. Soweit Mitglieder für den Verein ehrenamtlich tätig sind, können sie ihre<br />

finanziellen Aufwendungen erstattet bekommen.<br />

§ 6 Organe <strong>des</strong> Vereins<br />

Die Organe <strong>des</strong> Vereins sind:<br />

a) die Mitgliederversammlung;<br />

b) der Vorstand<br />

c) der geschäftsführende Ausschuß.<br />

§ 7 Mitgliederversammlung<br />

1. Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt und wird vom Vorstand<br />

mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich einberufen. Die Mitgliederversammlung<br />

ist außerdem vom Vorstand einzuberufen, wenn min<strong>des</strong>tens<br />

ein Viertel der Mitglieder <strong>des</strong> Vereins dieses verlangen. Die Mitgliederversammlung<br />

wird vom Vorsitzenden <strong>des</strong> Vereins oder eines von ihm Beauftragten<br />

geleitet. Es ist ein Protokoll über die Mitgliederversammlung<br />

anzufertigen. Freunde <strong>des</strong> Vereins können zur Mitgliederversammlung<br />

eingeladen werden.<br />

2. In der Mitgliederversammlung hat je<strong>des</strong> Mitglied eine Stimme.<br />

3. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:<br />

a) die Entgegennahme <strong>des</strong> Jahresberichtes durch den Vorstand;<br />

b) die Abnahme <strong>des</strong> Jahreskassenberichtes;<br />

c) die Entgegennahme der Prüfung der Jahresrechnung;<br />

d) die Wahl <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>;<br />

e) <strong>Satzung</strong>sänderungen;<br />

f) die Auflösung <strong>des</strong> Vereins.<br />

4. <strong>Satzung</strong>sänderungen, die die diakonisch-missionarische Ausrichtung der<br />

Arbeit, die Zugehörigkeit zum Diakonischen Werk, die Steuerbegünstigung<br />

oder den Vermögensanfall betreffen, erfordern eine dreiviertel Mehrheit<br />

der anwesenden Mitglieder. In diesen Fällen ist vor der Beschlußfassung<br />

das Diakonische Werk (Lan<strong>des</strong>verband <strong>Sachsen</strong>) gemäß <strong>des</strong>sen <strong>Satzung</strong><br />

zu hören. Sonstige <strong>Satzung</strong>sänderungen sind dem Diakonischen Werk<br />

(Lan<strong>des</strong>verband <strong>Sachsen</strong>) gemäß <strong>des</strong>sen <strong>Satzung</strong> anzuzeigen.<br />

5. Im übrigen faßt die Mitgliederversammlung die Entschließungen mit einer<br />

Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br />

§ 8 Der Vorstand<br />

1. Der Vorstand ist der vor Gott und den Menschen verantwortliche Träger<br />

<strong>des</strong> Vereins.<br />

2. Die Vorstandsglieder müssen Mitglieder <strong>des</strong> Vereins sein und sollen einer<br />

christlichen Gemeinschaft und mehrheitlich der Ev.-Luth. Lan<strong>des</strong>kirche<br />

<strong>Sachsen</strong>s angehören.<br />

3. Der Vorstand soll nicht mehr als 21 Glieder haben.<br />

4. Die Glieder <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> werden durch die Mitgliederversammlung auf<br />

sechs Jahre gewählt. Die Gliedschaft im Vorstand beginnt am 1. Juli <strong>des</strong><br />

Wahljahres. Die Gliedschaft im Vorstand erlischt am 30. Juni <strong>des</strong> Wahljahres.<br />

Wiederwahlen und Zuwahlen während der laufenden Wahlperiode<br />

sind möglich.<br />

5. Der Vorstand tritt min<strong>des</strong>tens dreimal im Jahr zusammen. Der Vorstand<br />

ist außerdem einzuberufen, wenn min<strong>des</strong>tens ein Viertel der Vorstandsglieder<br />

dieses verlangen.<br />

6. Je<strong>des</strong> Vorstandsglied hat eine Stimme.<br />

7. Der Vorstand beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten <strong>des</strong><br />

Vereins und ist besonders zuständig für:<br />

a) die Wahl <strong>des</strong> Vorsitzenden <strong>des</strong> Vereins und seines Stellvertreters;<br />

b) die Planung und Leitung der Arbeit;<br />

c) die Wahl und Abwahl der Mitglieder <strong>des</strong> geschäftsführenden Ausschusses;<br />

d) die Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern;<br />

e) die Feststellung <strong>des</strong> Wirtschaftsplanes (Haushaltplanes);<br />

f) die Bestellung der Rechnungsprüfung.<br />

8. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einer Zweidrittel-Mehrheit.

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