2100653 - Allgemeine Darlehensbedingungen WL Bank _
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24 Aufsichtsbehörde<br />
Die für den Darlehensgeber zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Straße 108,<br />
53117 Bonn bzw. Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt a. M.<br />
25 Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
– Erfüllungsort ist der Sitz der <strong>Bank</strong>.<br />
– Soweit ein Vertragspartner der <strong>Bank</strong> Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder es sich um öffentlich-rechtliches<br />
Sondervermögen handelt, ist die <strong>Bank</strong> berechtigt, am Sitz der <strong>Bank</strong> Klage zu erheben.<br />
26 Sonstige Bedingungen<br />
Jede Änderung oder Ergänzung des Darlehensvertrags oder eine Vereinbarung über dessen Aufhebung bedarf, um Gültigkeit zu erlangen, der<br />
Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht Vertragsbestandteil<br />
geworden oder unwirksam sein bzw. nicht durchgeführt werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil<br />
geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen.<br />
210 0653 II =08.10=bank21 yf0351260902 Seite 5 von 5 Ausfertigung für den Kunden