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2100653 - Allgemeine Darlehensbedingungen WL Bank _

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24 Aufsichtsbehörde<br />

Die für den Darlehensgeber zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Straße 108,<br />

53117 Bonn bzw. Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt a. M.<br />

25 Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

– Erfüllungsort ist der Sitz der <strong>Bank</strong>.<br />

– Soweit ein Vertragspartner der <strong>Bank</strong> Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder es sich um öffentlich-rechtliches<br />

Sondervermögen handelt, ist die <strong>Bank</strong> berechtigt, am Sitz der <strong>Bank</strong> Klage zu erheben.<br />

26 Sonstige Bedingungen<br />

Jede Änderung oder Ergänzung des Darlehensvertrags oder eine Vereinbarung über dessen Aufhebung bedarf, um Gültigkeit zu erlangen, der<br />

Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht Vertragsbestandteil<br />

geworden oder unwirksam sein bzw. nicht durchgeführt werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil<br />

geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

210 0653 II =08.10=bank21 yf0351260902 Seite 5 von 5 Ausfertigung für den Kunden

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