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Leitfaden zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz im ...

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Erklärungsformular ist von dieser wahrheitsgemäß und vollständig<br />

auszufüllen, zu unterschreiben und dem/der<br />

<strong>Sabotageschutz</strong>beauftragten auszuhändigen. Auch die in der<br />

Sicherheitserklärung zur Person des/der Ehegatten/in,<br />

Lebenspartners/in oder Lebensgefährten/in enthaltenen Abfragen<br />

sind – mit deren Einverständnis – vollständig und richtig zu<br />

beantworten. Das Einverständnis zur Durchführung der<br />

Sicherheitsüberprüfung wird durch Unterschrift erteilt.<br />

Wenn die zu überprüfende Person vor dem 01.01.1970 geboren<br />

wurde und in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik<br />

wohnhaft war, sind von ihr außerdem das „Beiblatt zur<br />

Sicherheitserklärung“ sowie der „Antrag auf Feststellung einer<br />

eventuellen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen<br />

Deutschen Demokratischen Republik“ als Bestandteil der<br />

Sicherheitserklärung auszufüllen.<br />

Der/Die <strong>Sabotageschutz</strong>beauftragte übersendet den Unter-<br />

nehmensantrag einschließlich der Sicherheitserklärung/en dem<br />

zuständigen Ministerium(siehe unter XI). Wird ein Unternehmen<br />

zugleich von § 10 Abs. 1 Nummer 4 und von § 11 SÜFV erfasst, ist<br />

der Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu<br />

richten.<br />

Die Wirksamkeit einer <strong>im</strong> Rahmen des <strong>vorbeugenden</strong> <strong>personellen</strong><br />

<strong>Sabotageschutz</strong>es durchgeführten Sicherheitsüberprüfung ist nicht<br />

auf eine best<strong>im</strong>mte sicherheitsempfindliche Stelle beschränkt.<br />

Zuständigkeit für<br />

Unternehmen, die zugleich<br />

von § 10 Abs. 1Nummer 4<br />

und von § 11 SÜFV erfasst<br />

werden<br />

Keine Beschränkung auf<br />

best<strong>im</strong>mte Stelle<br />

10

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