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November - Markt Weiltingen

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Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm im Rahmen der Flurbereinigung<br />

Das Amt für Landwirtschaft und Ernährung teilt mit:<br />

Bei der Förderung nach dem Bayer. Kulturlandschaftsprogramm – Teil A besteht die<br />

generelle Verpflichtung, kein Grünland zur Erweiterung der Ackerfläche umzubrechen. Diese<br />

Verpflichtung besteht auch über die Neuverteilung weiter. Bei allen Betrieben mit Kulap-<br />

Förderung wird die Einhaltung dieser Verpflichtung über die Summe der<br />

ausgleichsberechtigten Flächen abgeprüft. Betriebe, die nach der Neuverteilung mehr<br />

Ackerland als Ausgleichsberechtigung erhalten haben, müssen wieder entsprechend Grünland<br />

anlegen, damit die Kulap-Förderung nicht gefährdet wird.<br />

Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Teilnehmergemeinschaft bestätigt, dass im Interesse<br />

einer großzügigen Neuverteilung mehr Ackerland zugeteilt, als eingelegt wurde. Die<br />

Beendigung der Kulap-Verpflichtung bei der Neuverteilung ist grundsätzlich nur bei<br />

einzelflächenbezogenen Maßnahmen möglich, Gesamtbetriebliche und<br />

betriebszweigbezogene Maßnahmen (z.B. Grünlandprämie und Extensive Fruchtfolge)<br />

werden weiter geführt.<br />

Landwirte, die ihren „Abfindungsnachweise“ erhalten haben, sollten sich möglichst bald mit<br />

ihrem Sachbearbeiter in Verbindung setzen, damit der neue Flächen- und Nutzungsnachweis<br />

für die Antragsstellung 2001 vorbereitet werden kann. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte<br />

an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.<br />

Umsetzung Landschaftsplan<br />

Den freiwilligen Helferinnen und Helfern der Pflanzungen am Samstag, den 18.12. und 25.12.<br />

wird für Ihren Einsatz herzlich gedankt.<br />

Die ELJ mit <strong>Markt</strong>rat Karl Eisen, die Dorfgemeinschaft Frankenhofen mit 3. Bgm. Walter<br />

Vitzthum und die Grundschule mit Obst- und Gartenbauverein unter Anleitung von 2.<br />

Bgm.´in Inge Maag führten Pflanzungen an der Kreuzung nach Obermichelbach, an der<br />

Bauschuttdeponie <strong>Weiltingen</strong> und am Badeweiher Frankenhofen durch. Die Bezahlung über<br />

den Landschaftspflegeverband erfolgt an die oben genannten Vereine und Einrichtungen.<br />

Neuerungen bei der Gasölverbilligung für das Verbrauchsjahr 2000<br />

Antragsberechtigt sind n u r n o c h die landwirtschaftlichen Betriebe mit einem Rohertrag<br />

über 4.000,-- DM. Lohnunternehmer, Maschinengemeinschaften und sonstige Auftragnehmer<br />

sind von einer eigenen Antragstellung ausgeschlossen. Diese müssen dem antragsberechtigten<br />

Landwirt (Auftraggeber) eine Bescheinigung über die Art und den Umfang der Arbeit und<br />

den verbrauchten (v e r s t e u e r t e n) Dieselkraftstoff ausstellen. Die Maschinenringe<br />

erstellen die Bescheinigung für ihre Mitglieder.<br />

Mitglieder von Maschinengemeinschaften rechnen den Verbrauch über ihre<br />

landwirtschaftlichen Betriebe ab. Die Landwirte erhalten die Verbilligung für selbst<br />

zugekauften Dieselkraftstoff sowie für den vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten<br />

Dieselkraftstoff.<br />

Landwirte, die für andere Betriebe Arbeiten durchgeführt und die verbrauchte Dieselmenge<br />

auf der Rechnung ausgewiesen haben, müssen diese in der „Anlage G“ bei „Nicht<br />

begünstigter Verbrauch“ angeben, um eine Doppelförderung zu vermeiden.<br />

Die Höhe der Verbilligung beträgt 0,30 DM pro Liter Dieselkraftstoff, maximal 3.000,-- DM<br />

pro Betrieb (entspricht 10.000 Liter pro Betrieb). Die „Anlage G“ und die Nachweise über<br />

den Dieselzukauf und Dieselverbrauch müssen bis spätestens 15. Februar 2001 beim Amt für<br />

Landwirtschaft und Ernährung eingegangen sein.<br />

CD´s des Bürgermeisterchores des Landkreises Ansbach<br />

Suchen Sie noch ein Weihnachtsgeschenk ? Ab sofort sind für 25,-- DM/CD bei der<br />

Gemeindeverwaltung, Schlossweg 11, zu erwerben. Der Erlös kommt ohne Abzüge einer<br />

gemeinnützigen Einrichtung (u.a. Lernbehindertenschule Dinkelsbühl, 2.000,-- DM) zugute.

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