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in babenhausen - Pferdezuchtverband Schwaben eV

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Versicherungsbed<strong>in</strong>gungen Versicherungsbed<strong>in</strong>gungen<br />

Ihr Fohlen ist <strong>in</strong> guten Händen!<br />

Der <strong>Pferdezuchtverband</strong> <strong>Schwaben</strong> e.V. hat für alle zum Auftrieb kommenden<br />

Fohlen<br />

Ihr Fohlen<br />

bei der<br />

ist<br />

Versicherungskammer<br />

<strong>in</strong> guten Händen!<br />

Bayern, Bayerischer Versicherungsverband,<br />

Versicherungsaktiengesellschaft, 80530 München, e<strong>in</strong>e<br />

Transport- und Tierlebensversicherung abgeschlossen.<br />

Der <strong>Pferdezuchtverband</strong> <strong>Schwaben</strong> e.V. hat für alle zum Auftrieb kom-<br />

3. Versicherungssumme<br />

1. Versicherungsumfang<br />

menden Fohlen bei der Versicherungskammer Bayern, Bayerischer Versicherungsverband,<br />

Versicherungsaktiengesellschaft, 80530 München, e<strong>in</strong>e<br />

• Für Warmblutfohlen Ihr Fohlen ist ab <strong>in</strong> 01. guten August Händen! des Geburtsjahres bis zum<br />

für Kaltblut-,<br />

Transport-<br />

Hafl<strong>in</strong>gerfohlen<br />

und Tierlebensversicherung<br />

und Ponys<br />

abgeschlossen.<br />

Verladen zur Absatzveranstaltung 2.000 €.<br />

Transportversicherung<br />

• Vom Verladen zur Veranstaltung bis zum Zuschlag der Auktions-<br />

3. Der Versicherungssumme<br />

<strong>Pferdezuchtverband</strong> <strong>Schwaben</strong> e.V. hat für alle zum Auftrieb kom-<br />

• Tod (Verenden 1. Versicherungsumfang<br />

oder Nottötung),<br />

durchschnitt der jeweiligen Rasse,<br />

menden<br />

• dauernde Unbrauchbarkeit,<br />

•<br />

• Für Warmblutfohlen Fohlen bei der ab Versicherungskammer 01. August des Geburtsjahres Bayern, bis Bayerischer zum Versi-<br />

nach dem Zuschlag der Steigerungspreis plus Mehrwertsteuer,<br />

für Kaltblut-, Hafl<strong>in</strong>gerfohlen und Ponys<br />

cherungsverband, Verladen zur Absatzveranstaltung Versicherungsaktiengesellschaft, 2.000 €. 80530 München, e<strong>in</strong>e<br />

maximal<br />

• dauernde erhebliche Wertm<strong>in</strong>derung während des versicherten<br />

Transport- jedoch 15.000 €,<br />

Transportversicherung<br />

Zeitraums <strong>in</strong>folge von Krankheit oder Unfall.<br />

•<br />

• Vom Verladen und Tierlebensversicherung zur Veranstaltung bis zum abgeschlossen.<br />

Zuschlag der Auktionsfür<br />

Warmblutfohlen ohne Gebot 2.000 €,<br />

• Tod (Verenden oder Nottötung),<br />

durchschnitt der jeweiligen Rasse,<br />

• für Kaltblut-/Hafl<strong>in</strong>gerfohlen<br />

Tierlebensversicherung<br />

1. und Ponys ohne Gebot 500 €,<br />

• dauernde Unbrauchbarkeit,<br />

• nach<br />

Versicherungsumfang<br />

dem Zuschlag der Steigerungspreis plus Mehrwertsteuer,<br />

• für nicht<br />

• Tod (Verenden oder Nottötung) <strong>in</strong>folge von Krankheit oder Unfall.<br />

abgegebene<br />

maximal für Kaltblut-, jedoch<br />

Fohlen Hafl<strong>in</strong>gerfohlen 15.000<br />

das<br />

€,<br />

letzte Gebot. und Ponys<br />

• dauernde erhebliche Wertm<strong>in</strong>derung während des versicherten<br />

für Warmblutfohlen Zeitraums <strong>in</strong>folge von Krankheit oder Unfall.<br />

• für<br />

4. Schadenfall<br />

Transportversicherung<br />

Warmblutfohlen ohne Gebot 2.000 €,<br />

• Tod (Verenden oder Nottötung),<br />

Die Entschädigung<br />

• für<br />

Tierlebensversicherung<br />

• Tod Kaltblut-/Hafl<strong>in</strong>gerfohlen (Verenden beträgt 80 oder % der Nottötung), Versicherungssumme,<br />

und Ponys ohne Gebot<br />

Verwertungs-<br />

500 €,<br />

• dauernde Unbrauchbarkeit,<br />

erlöse werden • für<br />

• Tod (Verenden oder Nottötung) <strong>in</strong>folge von Krankheit oder Unfall.<br />

• angerechnet. dauernde nicht abgegebene Unbrauchbarkeit,<br />

Bei Wertm<strong>in</strong>derungen Fohlen das letzte werden Gebot. bis zu 20 % der<br />

• dauernde erhebliche Wertm<strong>in</strong>derung während des versicherten<br />

Versicherungssumme • dauernde entschädigt. erhebliche Wertm<strong>in</strong>derung während des versicherten<br />

für Warmblutfohlen<br />

4. Schadenfall<br />

Zeitraums <strong>in</strong>folge von Krankheit oder Unfall,<br />

Der Versicherte Zeitraums ist verpflichtet, <strong>in</strong>folge Unfälle von Krankheit oder Erkrankungen oder Unfall.<br />

• Tod (Verenden oder Nottötung),<br />

dem Bayerischen<br />

Die Entschädigung beträgt 80 % der Versicherungssumme, Verwertungs-<br />

• Diebstahl oder Raub am Veranstaltungstag.<br />

Versicherungsverband, Tierlebensversicherung<br />

Tierversicherung, 80530 München, Telefon (089)<br />

• dauernde Unbrauchbarkeit,<br />

erlöse werden angerechnet. Bei Wertm<strong>in</strong>derungen werden bis zu 20 % der<br />

Die Erstattung von Tierarztkosten ist nicht Gegenstand der Versicherung.<br />

2160-3297 oder Fax (089) 2160-1507 und/oder dem <strong>Pferdezuchtverband</strong><br />

• dauernde erhebliche Wertm<strong>in</strong>derung während des versicherten<br />

Versicherungssumme • Tod (Verenden oder entschädigt. Nottötung) <strong>in</strong>folge von Krankheit oder Unfall.<br />

unverzüglich anzuzeigen.<br />

Zeitraums <strong>in</strong>folge von Krankheit oder Unfall,<br />

2. Beg<strong>in</strong>n und Ende der Versicherung<br />

E<strong>in</strong> Fachtierarzt Der Versicherte für Warmblutfohlen<br />

ist sofort ist h<strong>in</strong>zuzuziehen. verpflichtet, Unfälle Bei oder Verenden Erkrankungen ist e<strong>in</strong>e dem Sektion Bayerischen<br />

• Diebstahl oder Raub am Veranstaltungstag.<br />

erforderlich. Versicherungsverband, • Tod (Verenden oder Tierversicherung, Nottötung), 80530 München, Telefon (089)<br />

für Kaltblut-,<br />

Die Erstattung<br />

Hafl<strong>in</strong>gerfohlen<br />

von Tierarztkosten<br />

und Ponys<br />

ist nicht Gegenstand der Versicherung.<br />

2160-3297 • dauernde oder Unbrauchbarkeit,<br />

Fax (089) 2160-1507 und/oder dem <strong>Pferdezuchtverband</strong><br />

Die Versicherung beg<strong>in</strong>nt mit der Verladung der Tiere zur Durchführung<br />

unverzüglich<br />

Wir wünschen • dauernde anzuzeigen.<br />

Ihnen erhebliche Glück Wertm<strong>in</strong>derung und während Erfolg des versicherten beim<br />

des Transports<br />

2. Beg<strong>in</strong>n<br />

zum<br />

und<br />

Auktionsort.<br />

Ende der Versicherung<br />

E<strong>in</strong> Fachtierarzt Zeitraums <strong>in</strong>folge ist sofort von h<strong>in</strong>zuzuziehen. Krankheit oder Unfall, Bei Verenden ist e<strong>in</strong>e Sektion<br />

Die Versicherung endet für nicht verkaufte Fohlen mit erfolgter Ausladung Erwerb erforderlich. und<br />

•<br />

Verkauf e<strong>in</strong>es Fohlens.<br />

Diebstahl oder Raub am Veranstaltungstag.<br />

nach dem Rücktransport für Kaltblut-, des Hafl<strong>in</strong>gerfohlen Fohlens von der und Absatzveranstaltung Ponys<br />

zurück<br />

<strong>in</strong> den Heimatstall; Die Versicherung für verkaufte beg<strong>in</strong>nt Fohlen mit mit der dem Verladung 30. Tag der nach Tiere der zur Absatz- Durchführung Sie können Ihr Die erworbenes Erstattung von Fohlen Tierarztkosten ohne tierärztliche ist nicht Untersuchung Gegenstand der <strong>in</strong> Versicherung.<br />

Wir wünschen Ihnen Glück und Erfolg beim<br />

veranstaltung. des Transports zum Auktionsort.<br />

unserem günstigen Tarif 2000 unmittelbar weiterversichern.<br />

Die Versicherung endet für nicht verkaufte Fohlen mit erfolgter Ausladung Erwerb 2. Beg<strong>in</strong>n und Ende Verkauf der Versicherung e<strong>in</strong>es Fohlens.<br />

für Warmblutfohlen<br />

Während der Auktion s<strong>in</strong>d Mitarbeiter der Versicherungskammer Bayern<br />

nach dem Rücktransport des Fohlens von der Absatzveranstaltung zurück<br />

Die Versicherung beg<strong>in</strong>nt am 1. August im Jahr der Geburt des Fohlens anwesend und für gerne Kaltblut-, bereit, Hafl<strong>in</strong>gerfohlen Ihre Versicherungsfragen und Ponys zu beantworten.<br />

<strong>in</strong> den Heimatstall; für verkaufte Fohlen mit dem 30. Tag nach der Absatz- Sie können Ihr erworbenes Fohlen ohne tierärztliche Untersuchung <strong>in</strong><br />

und endet<br />

veranstaltung.<br />

für nicht verkaufte Fohlen bei dauernder Unbrauchbarkeit und<br />

Die Versicherung beg<strong>in</strong>nt mit der Verladung der Tiere zur Durchführung<br />

unserem günstigen Tarif 2000 unmittelbar weiterversichern.<br />

dauernder erheblicher Wertm<strong>in</strong>derung mit erfolgter Ausladung nach dem<br />

des Transports zum Auktionsort.<br />

Rücktransport für des Warmblutfohlen<br />

Während der Auktion s<strong>in</strong>d Mitarbeiter der Versicherungskammer Bayern<br />

Fohlens von der Absatzveranstaltung zurück <strong>in</strong> den<br />

Die Versicherung endet für nicht verkaufte Fohlen mit erfolgter Ausladung<br />

Heimatstall; Die bei Versicherung Tod (Verenden beg<strong>in</strong>nt oder am Nottötung) 1. August mit im dem Jahr 30. der Tag Geburt nach der des Fohlens anwesend nach dem und Rücktransport gerne bereit, des Ihre Fohlens Versicherungsfragen von der Absatzveranstaltung zu beantworten. zurück<br />

Absatzveranstaltung. und endet für Für nicht verkaufte verkaufte Fohlen Fohlen besteht bei dauernder Versicherungsschutz<br />

Unbrauchbarkeit und <strong>in</strong> den Heimatstall; für verkaufte Fohlen mit dem 30. Tag nach der Absatz-<br />

bis 31.12. dauernder des Geburtsjahres erheblicher des Wertm<strong>in</strong>derung Fohlens. mit erfolgter Ausladung nach dem veranstaltung.<br />

Rücktransport des Fohlens von der Absatzveranstaltung zurück <strong>in</strong> den<br />

Bei Verkauf <strong>in</strong>s Ausland endet der Versicherungsschutz mit Erreichen der<br />

für Warmblutfohlen<br />

Heimatstall; bei Tod (Verenden oder Nottötung) mit dem 30. Tag nach der<br />

Grenze der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Die Versicherung beg<strong>in</strong>nt am 1. August im Jahr der Geburt des Fohlens<br />

Absatzveranstaltung. Für verkaufte Fohlen besteht Versicherungsschutz und endet für nicht verkaufte Fohlen bei dauernder Unbrauchbarkeit und<br />

3. V<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

4. S<br />

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