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W I N K L A R N E R - GEMEINDEMITTEILUNG - Gemeinde Winklarn

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<strong>Winklarn</strong>er <strong>Gemeinde</strong>mitteilung<br />

o Kostengünstige Untersuchung durch gemeinsame Ausschreibung<br />

o Jährliche Erinnerung an die notwendige Wasseruntersuchung<br />

o Einfache Anmeldung bei der eigenen <strong>Gemeinde</strong><br />

o Terminvereinbarungen direkt durch das Untersuchungsinstitut<br />

Die Untersuchung wird von einem staatlich autorisierten Untersuchungsinstitut durchgeführt; der Befund<br />

ist zur Vorlage an die Behörde geeignet. Anmeldeformulare finden Sie in den <strong>Gemeinde</strong>nachrichten und<br />

auf Ihrem zuständigen <strong>Gemeinde</strong>amt.<br />

Weitere Information erhalten Sie bei Ihrer <strong>Gemeinde</strong> sowie bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft<br />

oder beim Kleinregionsmanagement:<br />

Mag.(FH) Manuela Handler, Kleinregion Ostarrichi Mostland<br />

Mostviertelplatz 1, 3364 Öhling<br />

Tel. 07475/53 340 322, Fax 07475/53 340 350, manuela.handler@regionalverband.at<br />

Feuerbeschau - Mängelbehebung<br />

Wir bitten alle Liegenschaftseigentümer, Ihre Mängelbehebungen schriftlich der <strong>Gemeinde</strong><br />

mitzuteilen. Es sind auch noch Mängelbehebungen ausständig, deren Frist bereits am<br />

31.12.2009 abgelaufen ist.<br />

Heizkostenzuschuss<br />

Der Heizkostenzuschuss kann noch bis spätestens 30. April 2010 beantragt werden.<br />

Förderungshöhe - Photovoltaikanlagen<br />

Errichtung einer Photovoltaik- Anlage zur Stromerzeugung.<br />

Förderungshöhe:<br />

Die Förderung von Photovoltaikanlagen erfolgt analog den Förderungsbestimmungen des<br />

Landes NÖ. Die Förderungshöhe beträgt 10% des Förderungsbetrages des Landes NÖ-<br />

maximal € 1200.--. Die Anlagengröße findet dabei keine Berücksichtigung.<br />

Für die Anlage muß eine Bauanzeige vorliegen.<br />

Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage.<br />

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.<br />

Diese Förderung ist ab 1.1.2010 gültig.<br />

Semesterticket<br />

Studierende mit Hauptwohnsitz in NÖ, die als ordentliche HörerInnen an einer<br />

• Öffentlichen Universität<br />

• Privatuniversität<br />

• Fachhochschule oder<br />

• Pädagogischen Hochschule<br />

studieren, erhalten vom Land NÖ und den NÖ <strong>Gemeinde</strong>n pro Semester einen finanziellen Zuschuss,<br />

wenn für Fahrten zum oder am Studienort ein öffentliches Verkehrsmittel benützt wird. Die<br />

Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedstaates sowie der aufrechte Bezug der<br />

Familienbeihilfe sind Voraussetzung.<br />

Förderungshöhe:<br />

Der finanzielle Zuschuss beträgt die € 50 übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels zum<br />

oder am Studienort, maximal jedoch € 50 pro Semester.<br />

Antragstellung:<br />

Die Anträge für eine Förderung sind auf der Webseite des Landes NÖ<br />

(www.noe.gv.at/semesterticket) erhältlich.<br />

Mitteilungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Winklarn</strong>

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