W I N K L A R N E R - GEMEINDEMITTEILUNG - Gemeinde Winklarn
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<strong>Winklarn</strong>er <strong>Gemeinde</strong>mitteilung<br />
o Kostengünstige Untersuchung durch gemeinsame Ausschreibung<br />
o Jährliche Erinnerung an die notwendige Wasseruntersuchung<br />
o Einfache Anmeldung bei der eigenen <strong>Gemeinde</strong><br />
o Terminvereinbarungen direkt durch das Untersuchungsinstitut<br />
Die Untersuchung wird von einem staatlich autorisierten Untersuchungsinstitut durchgeführt; der Befund<br />
ist zur Vorlage an die Behörde geeignet. Anmeldeformulare finden Sie in den <strong>Gemeinde</strong>nachrichten und<br />
auf Ihrem zuständigen <strong>Gemeinde</strong>amt.<br />
Weitere Information erhalten Sie bei Ihrer <strong>Gemeinde</strong> sowie bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft<br />
oder beim Kleinregionsmanagement:<br />
Mag.(FH) Manuela Handler, Kleinregion Ostarrichi Mostland<br />
Mostviertelplatz 1, 3364 Öhling<br />
Tel. 07475/53 340 322, Fax 07475/53 340 350, manuela.handler@regionalverband.at<br />
Feuerbeschau - Mängelbehebung<br />
Wir bitten alle Liegenschaftseigentümer, Ihre Mängelbehebungen schriftlich der <strong>Gemeinde</strong><br />
mitzuteilen. Es sind auch noch Mängelbehebungen ausständig, deren Frist bereits am<br />
31.12.2009 abgelaufen ist.<br />
Heizkostenzuschuss<br />
Der Heizkostenzuschuss kann noch bis spätestens 30. April 2010 beantragt werden.<br />
Förderungshöhe - Photovoltaikanlagen<br />
Errichtung einer Photovoltaik- Anlage zur Stromerzeugung.<br />
Förderungshöhe:<br />
Die Förderung von Photovoltaikanlagen erfolgt analog den Förderungsbestimmungen des<br />
Landes NÖ. Die Förderungshöhe beträgt 10% des Förderungsbetrages des Landes NÖ-<br />
maximal € 1200.--. Die Anlagengröße findet dabei keine Berücksichtigung.<br />
Für die Anlage muß eine Bauanzeige vorliegen.<br />
Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage.<br />
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.<br />
Diese Förderung ist ab 1.1.2010 gültig.<br />
Semesterticket<br />
Studierende mit Hauptwohnsitz in NÖ, die als ordentliche HörerInnen an einer<br />
• Öffentlichen Universität<br />
• Privatuniversität<br />
• Fachhochschule oder<br />
• Pädagogischen Hochschule<br />
studieren, erhalten vom Land NÖ und den NÖ <strong>Gemeinde</strong>n pro Semester einen finanziellen Zuschuss,<br />
wenn für Fahrten zum oder am Studienort ein öffentliches Verkehrsmittel benützt wird. Die<br />
Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedstaates sowie der aufrechte Bezug der<br />
Familienbeihilfe sind Voraussetzung.<br />
Förderungshöhe:<br />
Der finanzielle Zuschuss beträgt die € 50 übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels zum<br />
oder am Studienort, maximal jedoch € 50 pro Semester.<br />
Antragstellung:<br />
Die Anträge für eine Förderung sind auf der Webseite des Landes NÖ<br />
(www.noe.gv.at/semesterticket) erhältlich.<br />
Mitteilungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Winklarn</strong>