28.06.2013 Aufrufe

Wasserwehrsatzung der Stadt Altenberg _2_

Wasserwehrsatzung der Stadt Altenberg _2_

Wasserwehrsatzung der Stadt Altenberg _2_

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Hinweis auf § 4 SächsGemO<br />

- 8 -<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-<br />

o<strong>der</strong> Formvorschriften <strong>der</strong> SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung <strong>der</strong> Satzung nicht o<strong>der</strong> fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzungen, die Genehmigung o<strong>der</strong> die Bekanntma-<br />

chung <strong>der</strong> Satzung verletzt worden sind,<br />

3. <strong>der</strong> Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit<br />

wi<strong>der</strong>sprochen hat,<br />

4. vor Ablauf <strong>der</strong> im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat o<strong>der</strong><br />

b) die Verletzung <strong>der</strong> Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschrift gegenüber <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, <strong>der</strong> die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />

geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 o<strong>der</strong> 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach<br />

Ablauf <strong>der</strong> in § 4 Abs. 4 Satz 1SächsGemO genannten Frist je<strong>der</strong>mann diese Verletzung<br />

geltend machen.<br />

<strong>Altenberg</strong>, den 31.05.2005<br />

Kirsten<br />

Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!