Preisliste
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
1. Allgemeines<br />
Allen Angeboten, Verkäufen und Lieferungen durch uns liegen ausschließlich nachstehende<br />
Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />
Durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung erkennt der Besteller diese<br />
Bedingungen als maßgebenden und bindenden Vertragsbestandteil an. Von diesen<br />
allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Kauf- oder Bezugsbedingungen<br />
des Bestellers werden ausdrücklich ausgeschlossen. Mündliche Nebenabreden<br />
binden uns nicht.<br />
2. Angebote und Preise<br />
Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme.<br />
Aufträge und Lieferverträge erhalten erst durch unsere schriftliche Bestätigung<br />
Gültigkeit.<br />
Unsere Preise sind freibleibend zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise für<br />
Lieferungen frei Lager oder Baustelle verstehen sich - soweit nichts anderes vereinbart<br />
- für den Bezug voller LKW-Ladungen von 24 to. bzw. 100 m 3 (max. 62 m 3 bei Perlit<br />
Sackware) frei Empfangsstation.<br />
Die Preisstellung für Mindermengen ergibt sich aus den einzelnen <strong>Preisliste</strong>n.<br />
Preisänderungen für nachträgliche Änderungen der Lieferstelle und der Liefermenge<br />
behalten wir uns vor.<br />
Bei wesentlicher Erhöhung der Gestehungskosten können wir den Preis entsprechend<br />
erhöhen oder, wenn der Käufer innerhalb einer Frist von einer Woche nach Mitteilung<br />
ablehnt, vom Vertrag zurücktreten.<br />
Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Abnehmers ganz oder teilweise später als vier<br />
Monate nach Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, für die noch ausstehenden<br />
Lieferungen unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise in Rechnung zu stellen.<br />
Frachtkosten, Paletten und sonstige Dienstleistungen sind nicht bonusberechtigt.<br />
3. Versand, Lieferung und Lieferfristen<br />
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers, auch wenn er mit unseren eigenen<br />
Fahrzeugen durchgeführt wird. Teillieferungen sind zulässig.<br />
Bestätigte Lieferfristen und Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten.<br />
Eine Gewähr für die Einhaltung können wir jedoch nicht übernehmen.<br />
Es gelten die Bestimmungen der KVO.<br />
Die Übernahme aller Aufträge erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit.<br />
Unvorhersehbare Betriebsstörungen, Rohstoffknappheit, höhere Gewalt oder behördliche<br />
Verfügungen berechtigen uns zur Hinausschiebung oder Aufhebung der übernommenen<br />
Lieferverpflichtung. Schadenersatzansprüche hieraus sind unzulässig.<br />
Die Lieferung frei Baustelle durch uns erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Sie erfolgt<br />
nur auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten.<br />
Die Haftung für einen, dem Besteller durch den Transport entstandenen Schaden wird<br />
nicht übernommen.<br />
Es obliegt dem Empfänger, sofort bei Empfang der Ware, die Vollständigkeit der<br />
Lieferung und eventuelle Transportschäden festzustellen und anzumelden.<br />
Zur Sicherstellung eventueller Ansprüche hat sich der Empfänger Beanstandungen auf<br />
dem Lieferschein bestätigen zu lassen.<br />
Lieferungen frei Lager oder Baustelle gelten nur unter dem Vorbehalt gut befahrbarer<br />
Straßen und Baustellen. Das Entladen und die Beförderung der Ware bauseits ist<br />
Sache des Empfängers. Übergebührliche Wartezeiten werden in Rechnung gestellt.<br />
Bei Lieferung auf Paletten werden diese Paletten berechnet.<br />
Bei frachtfreier Rückgabe unbeschädigter und tauschfähiger Paletten erfolgt Gutschrift.<br />
Falls am vereinbarten Lieferort seitens des Bestellers nicht für eine Ordnungsgemäße<br />
Übernahme und Entladung gesorgt wird, werden die jeweils gültigen<br />
Abladepauschalen in Verrechnung gebracht. Eine Haftung für Beschädigung oder<br />
Vollständigkeit der Lieferung aus dem Ladevorgang selbst, wird nicht übernommen.<br />
4. Gewährleistung und Mängelrügen<br />
Mit Übergabe und widerspruchsloser Annahme gilt die Ware als abgenommen.<br />
Eventuelle Mängelrügen hat der Besteller zur Wahrung seiner Ansprüche unverzüglich<br />
unter Beigabe von Proben und genauer Angabe der einzelnen Mängel schriftlich an<br />
unser Werk zu richten.<br />
Grundsätzlich hat die Mängelanzeige vor Verwendung oder Verarbeitung der gerügten<br />
Ware zu erfolgen. Andernfalls gilt die Ware als abgenommen und die<br />
Beanstandung kann von uns als unbegründet zurückgewiesen werden.<br />
Maßgebend für die Prüfung von Mängelrügen sind ausschließlich die deutschen<br />
Normen.<br />
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Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung behalten wir uns die Wahlzwischen<br />
Ersatzlieferung, Kaufpreisminderung oder Mängelbeseitigung vor.<br />
Schadenersatzansprüche jeglicher Art aus der Lieferung von mangelhafter Ware sind<br />
ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder besondere<br />
Eigenschaften schriftlich zugesichert wurden. Die Feststellung von Mängeln darf<br />
nicht zur Annahmeverweigerung führen. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen<br />
nicht zur Ablehnung der Restlieferungen. Beanstandungen der gelieferten Ware<br />
entbinden nicht von der Zahlungspflicht.<br />
5. Zahlungsbedingungen<br />
Die Zahlung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, innerhalb 30 Tagen<br />
nach Rechnungsdatum in bar ohne jeden Abzug zu erfolgen. Im Falle des Verzuges<br />
des Käufers sind wir berechtigt, bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.<br />
Erfolgt die Zahlung unter Abzug von Skonto, wird der skontierfähige Betrag um die<br />
anteiligen Kosten von Fracht und sonstigen Dienstleistungen reduziert. Unsere sämtlichen<br />
Forderungen werden sofort fällig - auch bei Stundung - wenn der Abnehmer mit<br />
der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten gegenüber uns in Verzug gerät. Das gleiche<br />
gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das<br />
Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen<br />
Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die<br />
begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Abnehmers rechtfertigen.<br />
Bei Minderung der Kreditwürdigkeit des Abnehmers sind wir berechtigt, noch ausstehende<br />
Lieferungen nur noch gegen Vorausbezahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.<br />
Die Zahlung hat zu den vereinbarten Zahlungszielen unter Ausschluss der<br />
Aufrechnung mit strittigen Gegenforderungen und der Zurückbehaltung zu erfolgen.<br />
Zahlungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten Eigenakzeptes des<br />
Abnehmers erfolgen (Scheck-Wechsel-Zahlung), gelten erst dann als Zahlung, wenn<br />
der Wechsel von dem Bezogenen eingelöst wird und wir somit aus der<br />
Wechselhaftung befreit sind.<br />
6. Eigentumsvorbehalt<br />
Alle von uns gelieferten Waren bleiben solange unser Eigentum bis der Käufer<br />
sämtliche Verbindlichkeiten - gleich aus welchen Rechtsgeschäften mit uns - getilgt hat.<br />
Die Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung von uns gelieferter Waren<br />
erfolgt für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten, so dass wir das Eigentum oder<br />
Miteigentum an den Enderzeugnissen im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum<br />
Wert unserer Waren zur Zeit der Be- oder Verarbeitung haben.<br />
Werden unsere Waren oder die daraus hergestellten Sachen Bestandteile des<br />
Grundstückes eines Dritten, so tritt der Abnehmer bereits jetzt seine aus diesen<br />
Warenlieferungen folgenden Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des<br />
Wertes unserer Waren an uns ab. Der Käufer ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsbetriebes berechtigt, die von uns gelieferten Waren weiter zu veräußern.<br />
Stundet der Käufer den Kaufpreis gegenüber seinen Abnehmern, so hat er sich<br />
gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an der veräußerten Ware zu den gleichen<br />
Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum vorbehalten<br />
haben. Ohne diesen Vorbehalt ist der Käufer nicht zur Weiterveräußerung berechtigt.<br />
Der Käufer tritt die Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Ware bereits jetzt<br />
an uns ab. Der Käufer ist zu einer Weiterveräußerung unserer Waren nur berechtigt,<br />
wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen hieraus auf uns übergehen. Der Käufer<br />
ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen, die aus der<br />
Weiterveräußerung unserer Waren entstanden sind, nur berechtigt, wenn er seinen<br />
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachgekommen ist.<br />
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist das jeweilige Lieferwerk.<br />
Gerichtsstand ist Freyung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.<br />
8. Geltungsbereich<br />
Sind einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des<br />
Liefervertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht berührt. In diesem Fall gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die<br />
dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.<br />
Für Nichtkaufleute gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, soweit sie<br />
nicht gegen das Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbdingungen vom<br />
9. Dezember 1976 verstoßen.