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Preisliste

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

1. Allgemeines<br />

Allen Angeboten, Verkäufen und Lieferungen durch uns liegen ausschließlich nachstehende<br />

Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />

Durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung erkennt der Besteller diese<br />

Bedingungen als maßgebenden und bindenden Vertragsbestandteil an. Von diesen<br />

allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Kauf- oder Bezugsbedingungen<br />

des Bestellers werden ausdrücklich ausgeschlossen. Mündliche Nebenabreden<br />

binden uns nicht.<br />

2. Angebote und Preise<br />

Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme.<br />

Aufträge und Lieferverträge erhalten erst durch unsere schriftliche Bestätigung<br />

Gültigkeit.<br />

Unsere Preise sind freibleibend zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise für<br />

Lieferungen frei Lager oder Baustelle verstehen sich - soweit nichts anderes vereinbart<br />

- für den Bezug voller LKW-Ladungen von 24 to. bzw. 100 m 3 (max. 62 m 3 bei Perlit<br />

Sackware) frei Empfangsstation.<br />

Die Preisstellung für Mindermengen ergibt sich aus den einzelnen <strong>Preisliste</strong>n.<br />

Preisänderungen für nachträgliche Änderungen der Lieferstelle und der Liefermenge<br />

behalten wir uns vor.<br />

Bei wesentlicher Erhöhung der Gestehungskosten können wir den Preis entsprechend<br />

erhöhen oder, wenn der Käufer innerhalb einer Frist von einer Woche nach Mitteilung<br />

ablehnt, vom Vertrag zurücktreten.<br />

Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Abnehmers ganz oder teilweise später als vier<br />

Monate nach Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, für die noch ausstehenden<br />

Lieferungen unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise in Rechnung zu stellen.<br />

Frachtkosten, Paletten und sonstige Dienstleistungen sind nicht bonusberechtigt.<br />

3. Versand, Lieferung und Lieferfristen<br />

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers, auch wenn er mit unseren eigenen<br />

Fahrzeugen durchgeführt wird. Teillieferungen sind zulässig.<br />

Bestätigte Lieferfristen und Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten.<br />

Eine Gewähr für die Einhaltung können wir jedoch nicht übernehmen.<br />

Es gelten die Bestimmungen der KVO.<br />

Die Übernahme aller Aufträge erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit.<br />

Unvorhersehbare Betriebsstörungen, Rohstoffknappheit, höhere Gewalt oder behördliche<br />

Verfügungen berechtigen uns zur Hinausschiebung oder Aufhebung der übernommenen<br />

Lieferverpflichtung. Schadenersatzansprüche hieraus sind unzulässig.<br />

Die Lieferung frei Baustelle durch uns erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Sie erfolgt<br />

nur auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten.<br />

Die Haftung für einen, dem Besteller durch den Transport entstandenen Schaden wird<br />

nicht übernommen.<br />

Es obliegt dem Empfänger, sofort bei Empfang der Ware, die Vollständigkeit der<br />

Lieferung und eventuelle Transportschäden festzustellen und anzumelden.<br />

Zur Sicherstellung eventueller Ansprüche hat sich der Empfänger Beanstandungen auf<br />

dem Lieferschein bestätigen zu lassen.<br />

Lieferungen frei Lager oder Baustelle gelten nur unter dem Vorbehalt gut befahrbarer<br />

Straßen und Baustellen. Das Entladen und die Beförderung der Ware bauseits ist<br />

Sache des Empfängers. Übergebührliche Wartezeiten werden in Rechnung gestellt.<br />

Bei Lieferung auf Paletten werden diese Paletten berechnet.<br />

Bei frachtfreier Rückgabe unbeschädigter und tauschfähiger Paletten erfolgt Gutschrift.<br />

Falls am vereinbarten Lieferort seitens des Bestellers nicht für eine Ordnungsgemäße<br />

Übernahme und Entladung gesorgt wird, werden die jeweils gültigen<br />

Abladepauschalen in Verrechnung gebracht. Eine Haftung für Beschädigung oder<br />

Vollständigkeit der Lieferung aus dem Ladevorgang selbst, wird nicht übernommen.<br />

4. Gewährleistung und Mängelrügen<br />

Mit Übergabe und widerspruchsloser Annahme gilt die Ware als abgenommen.<br />

Eventuelle Mängelrügen hat der Besteller zur Wahrung seiner Ansprüche unverzüglich<br />

unter Beigabe von Proben und genauer Angabe der einzelnen Mängel schriftlich an<br />

unser Werk zu richten.<br />

Grundsätzlich hat die Mängelanzeige vor Verwendung oder Verarbeitung der gerügten<br />

Ware zu erfolgen. Andernfalls gilt die Ware als abgenommen und die<br />

Beanstandung kann von uns als unbegründet zurückgewiesen werden.<br />

Maßgebend für die Prüfung von Mängelrügen sind ausschließlich die deutschen<br />

Normen.<br />

46<br />

Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung behalten wir uns die Wahlzwischen<br />

Ersatzlieferung, Kaufpreisminderung oder Mängelbeseitigung vor.<br />

Schadenersatzansprüche jeglicher Art aus der Lieferung von mangelhafter Ware sind<br />

ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder besondere<br />

Eigenschaften schriftlich zugesichert wurden. Die Feststellung von Mängeln darf<br />

nicht zur Annahmeverweigerung führen. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen<br />

nicht zur Ablehnung der Restlieferungen. Beanstandungen der gelieferten Ware<br />

entbinden nicht von der Zahlungspflicht.<br />

5. Zahlungsbedingungen<br />

Die Zahlung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, innerhalb 30 Tagen<br />

nach Rechnungsdatum in bar ohne jeden Abzug zu erfolgen. Im Falle des Verzuges<br />

des Käufers sind wir berechtigt, bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.<br />

Erfolgt die Zahlung unter Abzug von Skonto, wird der skontierfähige Betrag um die<br />

anteiligen Kosten von Fracht und sonstigen Dienstleistungen reduziert. Unsere sämtlichen<br />

Forderungen werden sofort fällig - auch bei Stundung - wenn der Abnehmer mit<br />

der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten gegenüber uns in Verzug gerät. Das gleiche<br />

gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das<br />

Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen<br />

Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die<br />

begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Abnehmers rechtfertigen.<br />

Bei Minderung der Kreditwürdigkeit des Abnehmers sind wir berechtigt, noch ausstehende<br />

Lieferungen nur noch gegen Vorausbezahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.<br />

Die Zahlung hat zu den vereinbarten Zahlungszielen unter Ausschluss der<br />

Aufrechnung mit strittigen Gegenforderungen und der Zurückbehaltung zu erfolgen.<br />

Zahlungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten Eigenakzeptes des<br />

Abnehmers erfolgen (Scheck-Wechsel-Zahlung), gelten erst dann als Zahlung, wenn<br />

der Wechsel von dem Bezogenen eingelöst wird und wir somit aus der<br />

Wechselhaftung befreit sind.<br />

6. Eigentumsvorbehalt<br />

Alle von uns gelieferten Waren bleiben solange unser Eigentum bis der Käufer<br />

sämtliche Verbindlichkeiten - gleich aus welchen Rechtsgeschäften mit uns - getilgt hat.<br />

Die Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung von uns gelieferter Waren<br />

erfolgt für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten, so dass wir das Eigentum oder<br />

Miteigentum an den Enderzeugnissen im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum<br />

Wert unserer Waren zur Zeit der Be- oder Verarbeitung haben.<br />

Werden unsere Waren oder die daraus hergestellten Sachen Bestandteile des<br />

Grundstückes eines Dritten, so tritt der Abnehmer bereits jetzt seine aus diesen<br />

Warenlieferungen folgenden Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des<br />

Wertes unserer Waren an uns ab. Der Käufer ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen<br />

Geschäftsbetriebes berechtigt, die von uns gelieferten Waren weiter zu veräußern.<br />

Stundet der Käufer den Kaufpreis gegenüber seinen Abnehmern, so hat er sich<br />

gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an der veräußerten Ware zu den gleichen<br />

Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum vorbehalten<br />

haben. Ohne diesen Vorbehalt ist der Käufer nicht zur Weiterveräußerung berechtigt.<br />

Der Käufer tritt die Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Ware bereits jetzt<br />

an uns ab. Der Käufer ist zu einer Weiterveräußerung unserer Waren nur berechtigt,<br />

wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen hieraus auf uns übergehen. Der Käufer<br />

ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen, die aus der<br />

Weiterveräußerung unserer Waren entstanden sind, nur berechtigt, wenn er seinen<br />

Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachgekommen ist.<br />

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist das jeweilige Lieferwerk.<br />

Gerichtsstand ist Freyung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.<br />

8. Geltungsbereich<br />

Sind einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des<br />

Liefervertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt. In diesem Fall gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die<br />

dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.<br />

Für Nichtkaufleute gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, soweit sie<br />

nicht gegen das Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbdingungen vom<br />

9. Dezember 1976 verstoßen.

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