30.06.2013 Aufrufe

Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung - Hausärzteverband ...

Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung - Hausärzteverband ...

Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung - Hausärzteverband ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

− Die <strong>Patientenverfügung</strong> muss aber in jedem Falle eigenhändig unter-<br />

schrieben sein.<br />

− Einwilligungsfähigkeit<br />

Jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine <strong>Patientenverfügung</strong> er-<br />

richten. Es kommt nicht auf die Geschäftsfähigkeit an.<br />

− Widerruf<br />

Eine <strong>Patientenverfügung</strong> kann jederzeit formlos widerrufen werden,<br />

d. h. es ist ein mündlicher ausdrücklicher Widerruf aber auch ein non-<br />

verbaler Widerruf zulässig.<br />

− Reichweite der <strong>Patientenverfügung</strong><br />

<strong>Patientenverfügung</strong>en sind in ihrer Reichweite nicht begrenzt. Das<br />

heißt, sie gelten in jeder Lebensphase. Sie finden nicht nur Anwendung,<br />

wenn der Sterbevorgang begonnen hat oder das Grundleiden keinen<br />

unumkehrbaren tödlichen Verlauf genommen hat.<br />

− Bindungswirkung der <strong>Patientenverfügung</strong><br />

<strong>Patientenverfügung</strong>en, die eine Entscheidung über die Einwilligung und<br />

Nichteinwilligung in bestimmte Untersuchungen des Gesundheitszu-<br />

standes, Heilbehandlungen oder ärztlicher Eingriffe enthalten, entfalten<br />

Bindungswirkung, wenn die <strong>Regelung</strong>en auf eine konkret eingetrete-<br />

ne Lebens- und Behandlungssituation zutreffe.<br />

Eine Einwilligung des Betreuers/Bevollmächtigten in die Heilbehandlung<br />

ist in diesem Fall nicht erforderlich.<br />

Aufgabe des Betreuers ist es zu prüfen, ob die Festlegungen in der Pati-<br />

entenverfügung auf die aktuelle Behandlungssituation zutreffen. Ist die-<br />

ses der Fall, hat der Betreuer den Willen des Betreuten Ausdruck und<br />

Geltung zu verschaffen.<br />

− Behandlungsmaßnahmen, wenn keine <strong>Patientenverfügung</strong> vorliegt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!