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Satzung - Porsche Club CMS

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Die Tagesordnung erstreckt sich im Allgemeinen auf folgende Punkte:<br />

1. Entgegennahme der Berichte:<br />

• Des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr<br />

• Des Schatzmeisters über die Jahresrechnung<br />

• Der Rechnungsprüfer<br />

• Des Sportleiters<br />

2. Entlastung des Vorstandes.<br />

3. Nach dem Ablauf der Wahlperiode Wahl der Mitglieder des Vorstandes, des<br />

Ausschusses und der Rechnungsprüfer.<br />

4. Genehmigung des Haushaltsvoranschlages und Festlegung des Jahresbeitrages.<br />

5. <strong>Satzung</strong>sänderungen.<br />

6. Verschiedenes.<br />

Anträge müssen berücksichtigt werden, wenn sie mindestens eine Woche vor der<br />

Versammlung schriftlich beim 1. Vorstand eingereicht wurden; später nur, wenn 1/4 der<br />

Anwesenden das verlangt.<br />

Die ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet weiter über Beschwerden, die sich<br />

gegen die Geschäftsführung des Vorstandes richten und über die Beschwerden eines<br />

Mitgliedes gegen einen Ausschließungsbeschluss.<br />

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen<br />

wurde. Sie entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.<br />

Stimmenübertragungen sind nicht möglich.<br />

Bei einer <strong>Satzung</strong>sänderung ist eine 3/4 Mehrheit der Anwesenden erforderlich.<br />

Über den wesentlichen Verlauf der Versammlung und die gefassten Beschlüsse ist vom<br />

Schriftführer eine Niederschrift anzufertigen, zu unterzeichnen und vom<br />

Versammlungsleiter gegenzuzeichnen.<br />

Als Rechnungsprüfer wählt die ordentliche Mitgliederversammlung zwei mit dem<br />

Rechnungswesen vertraute Mitglieder auf die Dauer von 3 Jahren. Sie haben die<br />

Kassenführung und die Jahresrechnung aufgrund der Belege und ihrer Richtigkeit zu<br />

prüfen und hierüber schriftlich Bericht zu erstatten.<br />

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn besondere Gründe<br />

hierfür gegeben bzw. die Vereinsinteressen es erfordern, oder 1/3 der Mitglieder<br />

schriftlich unter Angabe des Zwecks beim Vorstand das Verlangen stellt.<br />

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