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Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Ferienfreizeit, liebe ...

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Jugendschutzes <strong>und</strong> zur landeseinheitlichen Bescheinigung über die Teilnahme an<br />

Lehrgängen, die dadurch erworbenen fachlichen Befähigungen <strong>und</strong> die Ausstellung<br />

der Jugendleiter/in-Card vom 01. Juli1998.<br />

Beachtung der Genehmigungsvoraussetzungen <strong>und</strong> -verfahren für Ausflugs- <strong>und</strong><br />

Ferienzeitverkehr entsprechend § 2, Abs. 5a Personenbeförderungsgesetz <strong>und</strong><br />

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr § 48, vom<br />

01.01.1999<br />

Das Reisevertragsrecht (§ 651 a bis k, BGB)<br />

Abschluss <strong>eine</strong>r Insolvenzversicherung (nicht bei öffentlichen Trägern).<br />

Gesetz zur Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen<br />

(Infektionsschutzgesetz)<br />

Der Anbieter verpflichtet sich zur Auswertung der durchgeführten Projekte.<br />

Der Anbieter erklärt s<strong>eine</strong> Bereitschaft, bei entsprechenden Voraussetzungen Plätze<br />

zur Integration von behinderten Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen anzubieten.<br />

III. Anforderungen an die Betreuung in Ferien- <strong>und</strong> Erholungsfreizeiten<br />

Die Betreuer/innen weisen <strong>eine</strong>n aktuellen Erste-Hilfe-Kurs nach oder sind im Besitz<br />

<strong>eine</strong>r gültigen Jugendleiter/in Card.<br />

Die Auswahl der Betreuer/innen erfolgte nach pädagogisch-fachlichen Gesichtspunkten<br />

<strong>und</strong> soll darüber hinaus die Notwendigkeit <strong>eine</strong>s homogenen Teams berücksichtigen.<br />

Eine gemeinsame Vorbereitung im Team wird vorausgesetzt.<br />

Der Träger der Jugendhilfe gewährleistet mit Blick auf <strong>eine</strong>n effektiven Kinder- <strong>und</strong><br />

Jugendschutz (§ 8a SGB VIII) die sorgfältige Prüfung der persönlichen Eignung der<br />

Betreuer/innen im Sinne des § 72a SGB VIII <strong>und</strong> sorgt durch Information <strong>und</strong><br />

Qualifizierung für <strong>eine</strong> Sensibilisierung des gesetzlichen Schutzauftrages. Entsprechend<br />

werden institutionelle Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufdeckung <strong>und</strong> Sanktionierung<br />

besonderer Formen von Gewaltanwendung getroffen.<br />

Vorbereitungstreffen mit Betreuer/innen <strong>und</strong> Vorbereitungstreffen mit den<br />

<strong>Teilnehmer</strong>/innen <strong>und</strong> den Eltern (je nach Altersstufe der <strong>Teilnehmer</strong>/innen) werden<br />

durchgeführt.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sollen Nachbereitungstreffen stattfinden.<br />

Die Betreuer/innen haben ein team- <strong>und</strong> projektbezogenes Mitspracherecht bei der<br />

inhaltlichen Ausgestaltung der einzelnen Erholungsfreizeiten.<br />

Die Partizipation von <strong>Teilnehmer</strong>/innen wird bei der inhaltlichen Gestaltung der<br />

<strong>Ferienfreizeit</strong> gefördert.<br />

Es besteht in der Regel ein Mindest-Betreuungsschlüssel von 1 : 10. Er kann je nach<br />

pädagogischen, inhaltlichen oder altersmäßigen Erfordernissen des jeweiligen Projekts<br />

aufgestockt werden.

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