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Spielordnung RLP-Liga, Stand

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Bei Verzicht der Meister, geht das Recht auf die 2. bzw. 3. über. Darüber<br />

hinausgehende, notwendige Regelungen trifft Spielausschuss der<br />

Rheiland Pfalz <strong>Liga</strong>.<br />

5. Relegationsspiel zur Rheinland-Pfalz-<strong>Liga</strong>:<br />

Relegationsspiele finden mit Hin- und Rückspiel statt. Das Heimrecht<br />

für das erste Spiel wird durch den Staffelleiter ausgelost. Relegationsrunden<br />

werden grundsätzlich an zwei Tagen durchgeführt. Für die<br />

Reihenfolge der Austragung gilt folgende Regelung: Rheinhessen-<br />

Pfalz (2010) - Rheinland<br />

Die Ausschreibung wird vom ausrichtenden Landesverband vorgelegt.<br />

Sämtliche Spiele der Relegationsrunde müssen ausgetragen werden.<br />

Für jedes nicht ausgetragene Spiel erhält die betreffende Mannschaft<br />

eine Strafe gemäß Nr.11 SpO. Bei zweimaligem Nichtantreten fällt die<br />

Mannschaft aus der Wertung. Für eine Relegationsrunde ist ein Startgeld<br />

von 30.--€ je teilnehmender Mannschaft zu zahlen. Dieses Startgeld<br />

wird dem ausrichtenden Landesverband zur Verfügung gestellt.<br />

6. In der Rheinland-Pfalz-<strong>Liga</strong> darf nur in Hallen mit einer lichten Höhe<br />

von 7,00 m gespielt werden. Dies gilt auch für die Relegationsspiel<br />

bzw. die Relegationsrunde.<br />

7. Der Spielbetrieb der Rheinland-Pfalz-<strong>Liga</strong> wird von einem Klassenleiter<br />

geregelt und geleitet. Dem Klassenleiter obliegt die Überwachung<br />

des Spielbetriebes. Er trifft Entscheidungen bei Verstößen gegen die<br />

Satzung und Ordnungen.<br />

8. Alle Proteste sind auf dem Spielbericht zu vermerken und innerhalb<br />

von drei Tagen nach dem Spiel beim Klassenleiter zu begründen. Bei<br />

Einsprüchen und Protesten gegen die Entscheidung des Staffelleiters<br />

entscheidet der Spielausschuss der Rheinland Pfalz <strong>Liga</strong>. Der Verfahrensweg<br />

bei Einsprüchen gegen die Entscheidung des Spielausschusses<br />

ergibt sich aus der DBV-Rechtsordnung.<br />

9. Strafen werden vom Klassenleiter ausgesprochen. Folgende Strafen<br />

sind festgelegt:<br />

Bei zweimaligem Nichtantreten während einer Spielsaison wird die<br />

betreffende Mannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen und verliert<br />

das Startrecht für die Rheinland Pfalz <strong>Liga</strong>. Diese Mannschaft kann in<br />

der nächsten Saison nur noch in den Spielklassen des jeweiligen Lan-<br />

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