Spielordnung RLP-Liga, Stand
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Bei Verzicht der Meister, geht das Recht auf die 2. bzw. 3. über. Darüber<br />
hinausgehende, notwendige Regelungen trifft Spielausschuss der<br />
Rheiland Pfalz <strong>Liga</strong>.<br />
5. Relegationsspiel zur Rheinland-Pfalz-<strong>Liga</strong>:<br />
Relegationsspiele finden mit Hin- und Rückspiel statt. Das Heimrecht<br />
für das erste Spiel wird durch den Staffelleiter ausgelost. Relegationsrunden<br />
werden grundsätzlich an zwei Tagen durchgeführt. Für die<br />
Reihenfolge der Austragung gilt folgende Regelung: Rheinhessen-<br />
Pfalz (2010) - Rheinland<br />
Die Ausschreibung wird vom ausrichtenden Landesverband vorgelegt.<br />
Sämtliche Spiele der Relegationsrunde müssen ausgetragen werden.<br />
Für jedes nicht ausgetragene Spiel erhält die betreffende Mannschaft<br />
eine Strafe gemäß Nr.11 SpO. Bei zweimaligem Nichtantreten fällt die<br />
Mannschaft aus der Wertung. Für eine Relegationsrunde ist ein Startgeld<br />
von 30.--€ je teilnehmender Mannschaft zu zahlen. Dieses Startgeld<br />
wird dem ausrichtenden Landesverband zur Verfügung gestellt.<br />
6. In der Rheinland-Pfalz-<strong>Liga</strong> darf nur in Hallen mit einer lichten Höhe<br />
von 7,00 m gespielt werden. Dies gilt auch für die Relegationsspiel<br />
bzw. die Relegationsrunde.<br />
7. Der Spielbetrieb der Rheinland-Pfalz-<strong>Liga</strong> wird von einem Klassenleiter<br />
geregelt und geleitet. Dem Klassenleiter obliegt die Überwachung<br />
des Spielbetriebes. Er trifft Entscheidungen bei Verstößen gegen die<br />
Satzung und Ordnungen.<br />
8. Alle Proteste sind auf dem Spielbericht zu vermerken und innerhalb<br />
von drei Tagen nach dem Spiel beim Klassenleiter zu begründen. Bei<br />
Einsprüchen und Protesten gegen die Entscheidung des Staffelleiters<br />
entscheidet der Spielausschuss der Rheinland Pfalz <strong>Liga</strong>. Der Verfahrensweg<br />
bei Einsprüchen gegen die Entscheidung des Spielausschusses<br />
ergibt sich aus der DBV-Rechtsordnung.<br />
9. Strafen werden vom Klassenleiter ausgesprochen. Folgende Strafen<br />
sind festgelegt:<br />
Bei zweimaligem Nichtantreten während einer Spielsaison wird die<br />
betreffende Mannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen und verliert<br />
das Startrecht für die Rheinland Pfalz <strong>Liga</strong>. Diese Mannschaft kann in<br />
der nächsten Saison nur noch in den Spielklassen des jeweiligen Lan-<br />
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