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Hausordnung 2009 (PDF) - Büth GmbH

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<strong>Hausordnung</strong><br />

Musik als störend wird empfunden, da mit<br />

Geräusch verbunden:<br />

Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt<br />

mehrheitlich, dass auch außerhalb der<br />

in der <strong>Hausordnung</strong> festgelegten Ruhezeiten die<br />

Musikausübung sowie der Betrieb von Fernseh-,<br />

Hörfunk- und sonstigen Tonwiedergabegeräten<br />

nur dann zulässig ist, wenn andere Nutzer oder<br />

Wohnungseigentümer nicht unzumutbar gestört<br />

werden. Im übrigen ist Zimmerlautstärke einzuhalten.<br />

14<br />

01.03.<strong>2009</strong>

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