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Zweigverein Gewässerfonds Im Verband Für Angeln Und Naturschutz

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• Fische ohne Fangbegrenzung sind in der Fangkarte mit ihrer Stückzahl und dem Gesamtgewicht einzutragen,<br />

wobei besonders große Exemplare auch einzeln aufgeführt werden können.<br />

• Die Fangkarte ist nach Ablauf des Jahres umgehend und in jedem Fall vollständig ausgefüllt ( mit<br />

Gewichtsangaben ) und unterschrieben dem Aussteller / Verein zuzuleiten. Beim Nichterfüllen dieser<br />

Forderung werden weitere Erlaubnisscheine verweigert.<br />

• Lose Fangkarten und Kopien von Fangkarten am Gewässer sind verboten!<br />

• Bitte das Auftreten von Kormoranen auf der Fangkarte vermerken ( Zeit; Stückzahl ) !<br />

Ein Verstoß gegen geltende Gesetze, Verordnungen und die „Besonderen Bedingungen“ des<br />

Fischereierlaubnisscheines kann den sofortigen Entzug desselben nach sich ziehen, unabhängig von eventuellen<br />

weiteren rechtlichen Maßnahmen.<br />

Verstöße werden von den ermächtigten Fischereiaufsehern in die Fangkarte eingetragen.<br />

Fische dürfen nur zur Eigenverwertung entnommen und nicht lebend transportiert werden!<br />

Achtung! Eine eventuelle Reglementierung des Bootsbetriebes auf der Talsperre Heyda ist zu beachten!<br />

Kreis- Angelfischereiverband Ilmenau e. V.<br />

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