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Das «Kleingedruckte» in Verträgen Beispiele, wie Konsumentinnen

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Unternehmen Fall und AGB-Bestimmung<br />

MasterCard Sie s<strong>in</strong>d im Besitz e<strong>in</strong>er Kreditkarte der Firma MasterCard, die Sie regelmässig nutzen. Auf der neuesten<br />

Rechnung von MasterCard werden Ihnen Abbuchungen verrechnet, die Sie niemals geleistet haben. Auf Ihr<br />

Nachfragen h<strong>in</strong> belegt Ihnen MasterCard, dass die Abbuchungen von Ihrer Kreditkarte aus vorgenommen<br />

wurden. Sie werden sich bewusst, dass jemand Ihren Code geknackt hat. Sie beweisen MasterCard, dass diese<br />

Abbuchungen nicht von Ihnen stammen, und s<strong>in</strong>d nicht bereit, diese Abbuchungen zu tragen. MasterCard<br />

verlangt von Ihnen dennoch, die Rechnung vollumfänglich zu begleichen. Und weist Sie auf die neuen<br />

Bestimmungen <strong>in</strong> ihren AGB h<strong>in</strong>: Es wird ohne Wenn und Aber davon ausgegangen, dass für alle Käufe,<br />

Transaktionen oder für andere per Internet getätigten Geschäfte und die daraus resultierenden Belastungen der<br />

Kreditkarte Sie zuständig s<strong>in</strong>d. MasterCard übernimmt ke<strong>in</strong>e Verantwortung oder Haftung, wenn sich irgend<strong>wie</strong><br />

Dritte Zugang verschaffen konnten.<br />

Glücklicherweise hat uns noch ke<strong>in</strong>e Meldung erreicht, dass diese AGB-Bestimmung <strong>in</strong> der Realität angewendet<br />

wurde. Möglich wäre es aber.<br />

Swisscard Sie schulden der Kreditkartenfirma Swisscard 9445.35 Franken. Versehentlich haben Sie 5 Rappen zu wenig<br />

bezahlt. Swisscard fordert von Ihnen dafür 31 Franken Verzugsz<strong>in</strong>sen e<strong>in</strong>. Sie f<strong>in</strong>den das gar viel für 5 Rappen.<br />

Swisscard weist Sie darauf h<strong>in</strong>, dass <strong>in</strong> den AGB festgehalten steht: Der Verzugsz<strong>in</strong>s wird nicht auf der noch<br />

geschuldeten Summe (<strong>in</strong> diesem Fall 5 Rappen), sondern auf dem ganzen Rechnungsbetrag (9445.35 Franken)<br />

verrechnet.<br />

Der beschriebene Fall hat sich so ereignet. Der betroffene Konsument wandte sich an die SKS.<br />

UBS Sie schliessen mit der UBS e<strong>in</strong>en Vertrag über e<strong>in</strong>e Festhypothek ab. Selbst bei knapper F<strong>in</strong>anzlage leisten Sie<br />

immer Ihre Z<strong>in</strong>szahlungen an die UBS. Dennoch können Sie nicht ruhig schlafen: Die AGB der UBS sehen vor,<br />

dass Ihnen auch gekündigt werden kann, wenn Sie mit Zahlungen an andere Unternehmen im Verzug s<strong>in</strong>d.<br />

Ebenso kann die UBS kündigen, wenn sich das belehnte Objekt «nach Ansicht der UBS» <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Wert<br />

verm<strong>in</strong>dert hat.<br />

Glücklicherweise hat uns noch ke<strong>in</strong>e Meldung erreicht, dass diese AGB-Bestimmung <strong>in</strong> der Realität angewendet<br />

wurde. Möglich wäre es aber.<br />

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