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Das «Kleingedruckte» in Verträgen Beispiele, wie Konsumentinnen

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Unternehmen Fall und AGB-Bestimmung<br />

Swisscom Mobile, Orange,<br />

Sunrise, Cablecom<br />

Sie möchten im Notfall erreichbar se<strong>in</strong> oder jemanden anrufen können. Sie kaufen sich e<strong>in</strong> Prepaid-Handy und<br />

laden e<strong>in</strong> entsprechendes Guthaben. Glücklicherweise tritt ke<strong>in</strong> Notfall e<strong>in</strong> und Sie müssen das Prepaid-Handy<br />

nicht benutzen. Nach 12 Monaten stellen Sie per Zufall fest, dass Ihr Guthaben verfallen ist. Die AGB halten<br />

fest, dass nach 12 Monaten (zum Teil längere Fristen je nach Anbieter) das Guthaben e<strong>in</strong>fach so verfällt.<br />

Der beschriebene Fall hat sich so ereignet. Der betroffene Konsument wandte sich an die SKS.<br />

Basler Versicherungen Sie möchten bei den Basler Versicherungen e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zel-Unfallversicherung abschliessen. Hierfür müssen Sie<br />

zuhanden der Basler Versicherungen e<strong>in</strong>e Ermächtigung unterschreiben, welche den Basler Versicherungen<br />

zahlreiche Handlungen erlaubt. Mit Ihrer Unterschrift dürfen die Basler Versicherungen unter anderem bei<br />

Ärzten, Arbeitgebern und Amtsstellen etc. (die Liste umfasst etwa 20 Stellen und Gruppen!) «sachdienliche»<br />

Informationen über Sie e<strong>in</strong>holen so<strong>wie</strong> <strong>in</strong> deren Akten über Sie E<strong>in</strong>sicht nehmen. Mit Ihrer Unterschrift entb<strong>in</strong>den<br />

Sie die betreffenden Stellen explizit von ihrer Geheimhaltungspflicht. Zusätzlich störend: Selbst wenn der<br />

Vertrag mit den Basler Versicherungen nicht zustande kommt, ist Ihre E<strong>in</strong>willigung <strong>in</strong> die Datene<strong>in</strong>sicht gültig.<br />

verschiedene im Internet<br />

tätige Firmen; Musterbeispiel<br />

Internet Service AG<br />

(Hünenberg ZG)<br />

Ob diese Bestimmung <strong>in</strong> der Realität angewendet wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Möglich wäre es aber.<br />

Sie stossen im Internet auf e<strong>in</strong> <strong>in</strong>teressantes Angebot. Sie können an e<strong>in</strong>em Wettbewerb mitmachen und sofort<br />

noch 125 SMS gratis versenden. Als Wettbewerbspreise w<strong>in</strong>ken die angesagtesten Spielkonsolen, Mobiltelefone<br />

und MP3-Player. Sie machen an dem Wettbewerb mit und erhalten wenig später e<strong>in</strong>e Rechnung. Da<br />

Sie nichts von e<strong>in</strong>em Vertrag wissen, bezahlen Sie die Rechnung nicht. Kurze Zeit später erhalten Sie von<br />

e<strong>in</strong>em Anwalt <strong>in</strong> Deutschland e<strong>in</strong> mit massiven Drohungen angereichertes Mahnschreiben. Nun stellen Sie fest,<br />

dass es sich bei dem Angebot doch um e<strong>in</strong>en kostenpflichtigen Dienst handelt. Dies ist erst aus den absichtlich<br />

kompliziert und missverständlich formulierten AGB ersichtlich. Insbesondere Jugendliche werden durch solche<br />

besonders stossenden AGB zum Abschluss e<strong>in</strong>en Vertrages gelockt.<br />

Der beschriebene Fall hat sich so ereignet. Zahlreiche betroffene Konsumenten wandten sich an die SKS.<br />

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